ANHANG III VO (EU) 2019/2018

Label für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion

1.
LABEL FÜR KÜHLGERÄTE MIT DIREKTVERKAUFSFUNKTION, AUSGENOMMEN GETRÄNKEKÜHLER UND SPEISEEIS-GEFRIERMASCHINEN

1.1.
Label:

1.2.
Das Label muss die folgenden Informationen enthalten:

I.
QR-Code;
II.
Name oder Handelsmarke des Lieferanten;
III.
Modellkennung des Lieferanten;
IV.
Skala der Energieeffizienzklassen von A bis G;
V.
die gemäß Anhang II bestimmte Energieeffizienzklasse;
VI.
AE in kWh/Jahr und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;
VII.

für gekühlte Verkaufsautomaten: die Summe der Nettorauminhalte aller Fächer mit Kühlbetriebstemperaturen, ausgedrückt in Litern (l) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;

für alle anderen Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion: die Summe der Auslageflächen mit Kühlbetriebstemperaturen, ausgedrückt in Quadratmetern (m2) und auf zwei Dezimalstellen gerundet;

für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, die keine Fächer mit Kühlbetriebstemperaturen enthalten: das Piktogramm und die Werte in Litern (l) oder Quadratmetern (m2) unter Ziffer VII entfallen;

VIII.

für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, bei denen alle Fächer mit Kühlbetriebstemperatur zur selben Temperaturklasse gehören, ausgenommen gekühlte Verkaufsautomaten:

Temperaturangabe oben: die höchste Temperatur des wärmsten M-Pakets gemäß Tabelle 4 für das Fach/die Fächer mit Kühlbetriebstemperaturen, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;

Temperaturangabe unten: die niedrigste Temperatur des kältesten M-Pakets gemäß Tabelle 4 für das Fach/die Fächer mit Kühlbetriebstemperaturen, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet, oder die höchste Mindesttemperatur aller M-Pakete gemäß Tabelle 4 für das Fach/die Fächer mit Kühlbetriebstemperaturen, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;

für gekühlte Verkaufsautomaten:

Temperaturangabe oben: die höchste gemessene Warentemperatur gemäß Tabelle 4 für das Fach/die Fächer mit Kühlbetriebstemperaturen, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;

Temperaturangabe unten: die Temperaturangabe entfällt;

für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, die keine Fächer mit Kühlbetriebstemperaturen enthalten, entfallen das Piktogramm und die Werte in Grad Celsius (°C) unter Ziffer VIII;

IX.

für alle Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, ausgenommen Verkaufsautomaten: die Summe der Auslageflächen mit Gefrierbetriebstemperaturen, ausgedrückt in Quadratmetern (m2) und auf zwei Dezimalstellen gerundet;

für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, die keine Fächer mit Gefrierbetriebstemperaturen enthalten: das Piktogramm und die Werte in Quadratmetern (m2) unter Ziffer IX entfallen;

X.

für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, bei denen alle Fächer mit Gefrierbetriebstemperaturen zur selben Temperaturklasse gehören, ausgenommen gekühlte Verkaufsautomaten:

Temperaturangabe oben: die höchste Temperatur des wärmsten M-Pakets gemäß Tabelle 4 für das Fach/die Fächer mit Gefrierbetriebstemperaturen, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;

Temperaturangabe unten: die niedrigste Temperatur des kältesten M-Pakets gemäß Tabelle 4 für das Fach/die Fächer mit Gefrierbetriebstemperaturen, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet, oder die höchste Mindesttemperatur aller M-Pakete gemäß Tabelle 4 für das Fach/die Fächer mit Gefrierbetriebstemperaturen, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;

für gekühlte Verkaufsautomaten:

Temperaturangabe oben: die höchste gemessene Warentemperatur gemäß Tabelle 4 für das Fach/die Fächer mit Gefrierbetriebstemperaturen, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;

Temperaturangabe unten: die Temperaturangabe entfällt;

für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, die keine Fächer mit Gefrierbetriebstemperaturen enthalten: das Piktogramm und die Werte in Grad Celsius (°C) unter Ziffer X entfallen;

XI.
die Nummer dieser Verordnung, also „2019/2018” .

2.
LABEL FÜR GETRÄNKEKÜHLER

2.1.
Label:

2.2.
Das Label muss die folgenden Informationen enthalten:

I.
QR-Code;
II.
Name oder Handelsmarke des Lieferanten;
III.
Modellkennung des Lieferanten;
IV.
Skala der Energieeffizienzklassen von A bis G;
V.
die gemäß Anhang II bestimmte Energieeffizienzklasse;
VI.
AE in kWh/Jahr und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;
VII.
die Summe der Bruttorauminhalte aller Fächer mit Kühlbetriebstemperaturen, ausgedrückt in Litern (l) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;
VIII.
die höchste durchschnittliche Fachtemperatur aller Fächer mit Kühlbetriebstemperaturen gemäß Tabelle 5, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;
IX.
die höchste Umgebungstemperatur gemäß Tabelle 6, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;
X.
die Nummer dieser Verordnung, also „2019/2018” .

3.
LABEL FÜR SPEISEEIS-GEFRIERMASCHINEN

3.1.
Label:

3.2.
Das Label muss die folgenden Informationen enthalten:

I.
QR-Code;
II.
Name oder Handelsmarke des Lieferanten;
III.
Modellkennung des Lieferanten;
IV.
Skala der Energieeffizienzklassen von A bis G;
V.
die gemäß Anhang II bestimmte Energieeffizienzklasse;
VI.
AE in kWh/Jahr und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;
VII.
die Summe der Nettorauminhalte aller Fächer mit Gefrierbetriebstemperaturen, ausgedrückt in Litern (l) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;
VIII.
die höchste durchschnittliche Fachtemperatur aller Fächer mit Gefrierbetriebstemperaturen gemäß Tabelle 7, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;
IX.
die höchste Umgebungstemperatur gemäß Tabelle 8, in Grad Celsius (°C) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;
X.
die Nummer dieser Verordnung, also „2019/2018” .

4.
GESTALTUNG DER LABELS

4.1.
Gestaltung des Labels für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, ausgenommen Getränkekühler und Speiseeis-Gefriermaschinen:

4.2.
Gestaltung des Labels für Getränkekühler:

4.3.
Gestaltung des Labels für Speiseeis-Gefriermaschinen:

4.4.
Dabei gilt:

a)
Die Labels müssen mindestens 96 mm breit und 192 mm hoch sein. Wird das Label in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben.
b)
Der Hintergrund des Labels muss zu 100 % weiß sein.
c)
Die zu verwendenden Schriftarten sind Verdana und Calibri.
d)
Die Abmessungen und die Spezifikationen der Elemente des Labels sind in den Abbildungen der Nummern 4.1 bis 4.3 vorgegeben.
e)
Farbliche Gestaltung: CMYK — Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz — nach folgendem Muster: 0,70,100,0: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz.
f)
Die Labels müssen allen folgenden Anforderungen entsprechen (die Nummern beziehen sich auf die obigen Abbildungen):

Farben des EU-Logos:

Hintergrund: 100,80,0,0;

Sterne: 0,0,100,0;

Farbe des Energie-Logos: 100,80,0,0;
der QR-Code ist in zu 100 % schwarzer Farbe darzustellen;
der Name des Lieferanten ist in zu 100 % schwarzer Farbe in Verdana (Fettdruck), 9 pt, anzugeben;
die Modellkennung ist in zu 100 % schwarzer Farbe in Verdana (Normaldruck), 9 pt, anzugeben;

Skala von A bis G:

die Buchstaben der Energieeffizienzskala sind in zu 100 % weißer Farbe in Calibri (Fettdruck), 19 pt, anzugeben; die Buchstaben sind auf einer Achse im Abstand von 4,5 mm von der linken Seite der Pfeile zu zentrieren;

die Pfeile der Skala von A bis G müssen folgende Farben aufweisen:

Klasse A: 100,0,100,0;

Klasse B: 70,0,100,0;

Klasse C: 30,0,100,0;

Klasse D: 0,0,100,0;

Klasse E: 0,30,100,0;

Klasse F: 0,70,100,0;

Klasse G: 0,100,100,0;

die inneren Trennlinien müssen 0,5 pt stark und zu 100 % schwarz sein;
der Buchstabe der Energieeffizienzklasse ist in zu 100 % weißer Farbe in Calibri (Fettdruck), 33 pt, anzugeben. Die Spitze des Pfeils der Energieeffizienzklasse und die entsprechende Spitze des Pfeils in der Skala von A bis G müssen sich auf gleicher Höhe befinden. Der Buchstabe des Pfeils der Energieeffizienzklasse ist in der Mitte des rechteckigen Teils des zu 100 % schwarzen Pfeils zu positionieren;
der Wert des jährlichen Energieverbrauchs ist in Verdana (Fettdruck), 28 pt, anzugeben; „kWh/annum” ist in Verdana (Normaldruck), 18 pt, anzugeben. Der Text ist zu zentrieren und in zu 100 % schwarzer Farbe darzustellen;

die Piktogramme müssen den Vorgaben für die Gestaltung der Labels sowie folgenden Anforderungen entsprechen:

die Linien der Piktogramme müssen 1,2 pt stark und ebenso wie der Text (Zahlen und Einheiten) zu 100 % schwarz sein;

die Zahlen unter den Piktogrammen sind in Verdana (Fettdruck), 16 pt, und die Einheiten in Verdana (Normaldruck), 12 pt, anzugeben; beide zusammen sind unter den Piktogrammen zu zentrieren;

die Temperaturwerte sind in Verdana (Fettdruck), 12 pt, und „°C” ist in Verdana (Normaldruck), 12 pt, anzugeben; beide zusammen sind entweder rechts vom Thermometer-Piktogramm oder innerhalb des Piktogramms für die Umgebungstemperatur darzustellen;

für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, ausgenommen Getränkekühler und Speiseeis-Gefriermaschinen: enthält das Gerät ausschließlich Gefrierfächer oder ausschließlich Kühlfächer, sind nur die entsprechenden Piktogramme gemäß Nummer 1.2 Ziffern VII, VIII, IX und X abzubilden und zwischen der inneren Trennlinie unterhalb des jährlichen Energieverbrauchs und dem unteren Rand des Energielabels zu zentrieren;

die Nummer der Verordnung ist in zu 100 % schwarzer Farbe in Verdana (Normaldruck), 6 pt, anzugeben.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.