Artikel 8 VO (EU) 2019/2019
Überprüfung
Die Kommission überprüft diese Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Bewertung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags bis zum 25. Dezember 2025 vor.
Bei dieser Überprüfung bewertet sie insbesondere:
- a)
- die sich auf den Energieeffizienzindex beziehenden Anforderungen an geräuscharme Kühlgeräte und Weinlagerschränke, einschließlich solcher mit durchsichtigen Türen;
- b)
- ob für geräuscharme Kombigeräte mit Tiefkühlfach/-fächern Anforderungen in Bezug auf den Energieeffizienzindex festgelegt werden sollten;
- c)
- die Behandlung gewerblicher Gefriertruhen;
- d)
- die Toleranzschwellen;
- e)
- die Zweckmäßigkeit eines vorgeschriebenen akustischen Signals bei langen Türöffnungszeiten;
- f)
- die Ausgleichsfaktoren und die Modellierungsparameter;
- g)
- ob im Einklang mit den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft für Produkte zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die Ressourceneffizienz festgelegt und unter anderem weitere Ersatzteile in den Anwendungsbereich einbezogen werden sollten;
- h)
- ob bei der Bestimmung der Hilfsenergie neben dem umgebungsgesteuerten Heizelement zur Verhinderung der Kondensation auch andere Hilfsgeräte oder -funktionen berücksichtigt werden sollten;
- i)
- die Methode für die Berücksichtigung der automatischen und intelligenten Entfrostung.
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