ANHANG III VO (EU) 2019/2021

Messmethoden und Berechnungen

Für die Feststellung und Nachprüfung der Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Verordnung sind Messungen und Berechnungen unter Verwendung harmonisierter Normen, deren Nummern zu diesem Zweck im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren vorzunehmen, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechen und mit den folgenden Bestimmungen im Einklang stehen.

Wird ein Parameter gemäß Artikel 4 angegeben, so muss der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte für die Berechnungen gemäß diesem Anhang den angegebenen Wert dieses Parameters verwenden.

Solange es keine einschlägigen Normen gibt und keine Verweise auf einschlägige harmonisierte Normen im Amtsblatt veröffentlicht wurden, sind die in Anhang IIIa beschriebenen übergangsweise geltenden Methoden oder andere zuverlässige, genaue und reproduzierbare Verfahren, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen, anzuwenden.

Die Messungen und Berechnungen müssen den in diesem Anhang festgelegten technischen Definitionen, Bedingungen, Gleichungen und Parametern entsprechen. Elektronische Displays, die sowohl im 2D- als auch im 3D-Modus arbeiten können, sind beim Betrieb im 2D-Modus zu prüfen.

Ein elektronisches Display, das aus zwei oder mehr konstruktiv getrennten Einheiten besteht, aber als ein einziges Produktpaket in Verkehr gebracht wird, wird zur Überprüfung der Konformität mit den Anforderungen dieses Anhangs als ein einziges elektronisches Display behandelt. Werden mehrere elektronische Displays, die getrennt in Verkehr gebracht werden können, zu einem System kombiniert, so werden die einzelnen elektronischen Displays als eigenständige Displays behandelt.

1.
Allgemeine Bedingungen

Die Messungen erfolgen bei einer Umgebungstemperatur von 23 °C ± 5 °C.

2.
Messung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand

Bei der Messung der in Anhang II Buchstabe A Nummer 1 genannten Leistungsaufnahme sind die folgenden Bedingungen einzuhalten:
a)
Die Messungen der Leistungsaufnahme (Pmeasured) werden in der Normalkonfiguration vorgenommen.
b)
Die Messungen erfolgen unter Verwendung eines dynamischen Sendeinhalt-Videosignals, das typische Fernsehinhalte für elektronische Displays mit Standard-Dynamikumfang (SDR) darstellt. Gemessen wird die durchschnittliche Leistungsaufnahme über einen ununterbrochenen Zeitraum von zehn Minuten.
c)
Die Messungen erfolgen, nachdem das elektronische Display sich zunächst mindestens eine Stunde lang im Aus-Zustand oder — falls es keinen Aus-Zustand gibt — im Bereitschaftszustand und unmittelbar danach mindestens eine Stunde lang im Ein-Zustand befand; sie werden innerhalb von höchstens drei Stunden im Ein-Zustand abgeschlossen. Das entsprechende Videosignal wird während der gesamten Dauer des Betriebs im Ein-Zustand angezeigt. Bei elektronischen Displays, bei denen bekanntermaßen innerhalb einer Stunde eine Stabilisierung erfolgt, können die genannten Zeiträume verringert werden, wenn belegt werden kann, dass die resultierenden Messwerte um höchstens 2 % von den Ergebnissen abweichen, die bei Einhaltung der hier genannten Zeiträume erzielt würden.
d)
Wenn eine ABC-Funktion vorhanden ist, muss sie während der Messungen ausgeschaltet sein. Kann die ABC-Funktion nicht ausgeschaltet werden, so erfolgen die Messungen bei einem Umgebungslicht von 100 Lux, gemessen am ABC-Sensor.

Messung der Spitzenweißluminanz

Die Messung der in Anhang II Buchstabe B Nummer 3 genannten Spitzenweißluminanz erfolgt
a)
mit einem Leuchtdichtemesser, der den Bildschirmabschnitt mit einem vollständig (100 %) weißen Bild erkennt, der Teil eines Vollbildschirm-Testmusters ist, welches nicht die durchschnittliche Leuchtdichte überschreitet, bei der im System zur Steuerung der Bildschirmluminanz eine Leistungsbeschränkung erfolgt oder eine andere Störung auftritt, die die Luminanz des elektronischen Displays beeinflusst;
b)
ohne dass der Messpunkt des Leuchtdichtemessers auf dem elektronischen Display beim Umschalten zwischen den in Anhang II Buchstabe B Nummer 3 genannten Betriebszuständen beeinträchtigt wird.

Die Messungen des Standard-Dynamikumfangs (SDR), des hohen Dynamikumfangs (HDR), der Bildschirmluminanz für die automatische Helligkeitsregelung (ABC) und des Spitzenweißluminanzverhältnisses sowie weitere Luminanzmessungen erfolgen gemäß Tabelle 3a.

Tabelle 3a

Verweise und erläuternde Anmerkungen

Anmerkungen

Pmeasured

Standard-Dynamikumfang (SDR), Ein-Zustand, „normal”

Anmerkungen zur Messung der Leistungsaufnahme

(Siehe Anhang IIIa hinsichtlich der Prüfung von Displays mit einem genormten Gleichstrom-Eingang oder einer nicht herausnehmbaren Batterie als Hauptstromquelle. Für die Zwecke dieser übergangsweise geltenden Messmethoden gilt als genormter Gleichstromeingang nur eine mit den verschiedenen USB-PD-Varianten kompatible Stromversorgung.)

Hinweise zu den Videosignalen

Die in den vorhandenen einschlägigen Normen beschriebene 10-minütige Videosequenz mit dynamischen Sendeinhalten wird durch eine aktualisierte 10-minütige Videosequenz mit dynamischen Sendeinhalten ersetzt. Diese kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden: https://circabc.europa.eu/ui/group/1582d77c-d930-4c0d-b163-4f67e1d42f5b/library/23ab249b-6ebc-4f45-9b0e-df07bc61a596?p=1&n=10&sort=modified_DESC. Es sind zwei Dateien verfügbar (für Standardauflösung (SD) bzw. hohe Auflösung (HD)). Sie heißen „SD Dynamic Video Power.mp4” und „HD Dynamic Video Power.mp4” . Die SD-Datei wird für die begrenzte Anzahl von Displaytypen bereitgestellt, die eine höhere Auflösung nicht unterstützen oder anzeigen können. Für alle anderen Display-Auflösungen ist die HD-Datei zu verwenden, da sie der durchschnittlichen Leuchtdichte der in den vorhandenen einschlägigen Normen beschriebenen IEC-HD-Prüfsequenz mit dynamischen Sendeinhalten nahekommt.

Eine Hochskalierung von HD zu einer höheren nativen Auflösung ist vom zu prüfenden Gerät (unit under test, UUT) und nicht von einem externen Gerät durchzuführen. Muss die Hochskalierung von einem externen Gerät durchgeführt werden, sind alle Einzelheiten des Geräts und der Signalschnittstelle zu dem zu prüfenden Gerät zu vermerken.

Es muss bestätigt werden, dass mit dem vom Dateispeichersystem an die Schnittstelle des zu prüfenden Geräts für digitale Signale abgegebenen Datensignal Spitzenweiß- und Vollschwarzwerte erzielt werden können. Hat das Dateiabspielsystem besondere Bildoptimierungsfunktionen (z. B. tiefe Schwarztöne oder eine verbesserte Farbverarbeitung), müssen diese deaktiviert werden. Damit die Messung wiederholt werden kann, sind die Einzelheiten des Dateispeicher- und -abspielsystems sowie die Art der digitalen Schnittstelle mit dem zu prüfenden Gerät (z. B. HDMI, DVI etc.) ebenfalls zu vermerken. Die gemessene Leistungsaufnahme Pmeasured ist der Durchschnittswert der Leistungsaufnahme während der vollen 10-minütigen Dauer der dynamischen Prüfsequenz, wobei ABC deaktiviert ist.

Pmeasured

Hoher Dynamikumfang (HDR),

Ein-Zustand, „normal”

(automatisches Umschalten auf HDR)

Bisher wurde keine einschlägige Norm veröffentlicht.

Nach der Messung von Pmeasured mit der dynamischen SDR-Prüfsequenz sind zwei dynamische HDR-Prüfsequenzen abzuspielen.

Diese 5-minütigen Sequenzen werden nur in hoher Auflösung (HD) wiedergeben, und zwar mit den gebräuchlichen HDR-Standards HLG und HDR10. Eine Hochskalierung von HD zu einer höheren nativen Display-Auflösung ist vom zu prüfenden Gerät und nicht von einem externen Gerät durchzuführen. Muss die Hochskalierung von einem externen Gerät durchgeführt werden, sind alle Einzelheiten des Geräts und der Signalschnittstelle zu dem zu prüfenden Gerät zu vermerken.

Diese Dateien können unter folgender Adresse heruntergeladen werden: https://circabc.europa.eu/ui/group/1582d77c-d930-4c0d-b163-4f67e1d42f5b/library/38df374d-f367-4b72-93d6-3f48143ad661?p=1&n=10&sort=modified_DESC.

Sie haben einen identischen Programminhalt. Die Dateien heißen „HDR-HLG Power.mp4” und „HDR_HDR10 Power.mp4” .

Es ist wichtig, dass die Umschaltung des zu prüfenden Geräts auf HDR-Modus im Bildeinstellungsmenü bestätigt wird, bevor Daten zur Leistungsaufnahme erfasst werden. Zur Berechnung der HDR-Energieeffizienzklasse auf dem Label und für die Angabe der HDR-Leistungsaufnahme auf dem Label ist die gemessene integrierte Leistungsaufnahme (Pav) jeder Sequenz zu addieren und durch 2 zu teilen.

Wenn das zu prüfende Gerät nicht mit einem dieser HDR-Formate geprüft werden kann, ist dies zu vermerken; die angegebene Leistungsaufnahme entspricht dann der mit dem unterstützten HDR-Format gemessenen Pav.

Im HDR-Displaybetrieb wird kein ABC-Toleranzwert angewandt.

Pmeasured HDR = 0,5 * (Pav HLG + Pav HDR10)

Wird eine dieser HDR-Display-Betriebsarten nicht unterstützt, ist der gemessene Zahlenwert (Pav HLG) bzw. (Pav HDR10) für die Angaben VII und VIII auf dem Label zu nutzen.

Messung der Bildschirmluminanz zur Bewertung der Merkmale der automatischen Helligkeitsregelung (ABC) und aller sonstigen Anforderungen an die Spitzenweißluminanz

Es können keine vorhandenen einschlägigen Normen verwendet werden.

Für alle Messungen der Spitzenweißluminanz des Displays ist eine neue Variante des dynamischen „Box-and-outline” -Testbilds in Farbe zu verwenden, nicht das 3-Balken-Schwarz-Weiß-Testbild.

Nach Anhang IIIa Nummer 1.2.4 ist eine Reihe von Testbildern dieser Variante, die das „Box-and-outline” -Format mit dem White-Box-Format (VESA L10 bis L80) kombinieren, zu nutzen; sie kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden: https://circabc.europa.eu/ui/group/1582d77c-d930-4c0d-b163-4f67e1d42f5b/library/4f4b47a4-c078-49c4-a859-84421fc3cf5e?p=1&n=10&sort=modified_DESC. Die Dateien sind in Unterordnern mit den Namen SD, HD und UHD enthalten. Jeder Unterordner enthält acht Spitzenweißluminanz-Testbilder (von L10 bis L80). Die Auflösung kann je nach nativer Auflösung und Signalkompatibilität des zu prüfenden Geräts gewählt werden. Bei der Auswahl eines Testbilds mit der geeigneten Auflösung ist a) auf die für einen korrekten Betrieb des Kontakt-Leuchtdichtemessers mindestens erforderlichen White-Box-Abmessungen zu achten und b) der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, dass die Leistung des zu prüfendes Geräts nicht gemindert werden darf (große Weiß-Flächen können zu einer Verringerung der Spitzenweißwerte führen). Eine Hochskalierung ist vom zu prüfenden Gerät und nicht von einem externen Gerät durchzuführen. Es muss bestätigt werden, dass mit dem vom Dateispeichersystem an die Schnittstelle des zu prüfenden Geräts für digitale Signale abgegebenen Datensignal Spitzenweiß- und Vollschwarzwerte erzielt werden können und dass keine sonstigen Bildoptimierungsfunktionen vorhanden sind (z. B. tiefe Schwarztöne oder eine verbesserte Farbverarbeitung). Sowohl die Art des Speichersystems als auch die Art der Signalschnittstelle sind zu vermerken. Bei der Prüfung von Displays, die eine USB- oder USB-kompatible Datenschnittstelle mit Stromversorgungsfunktion (USB-PD) haben, müssen sowohl das zu prüfende Gerät als auch die über USB angeschlossene Signalquelle mit einer eigenen Stromquelle betrieben werden, sodass am USB-Anschluss nur die Datenübertragung aktiv ist.

Messungen hinsichtlich der Toleranzwerte und Anpassungen für die Berechnung des EEIlabel im Zusammenhang mit ABCFür ABC-bezogene Messungen gemäß dieser Verordnung ist die in vorhandenen Normen beschriebene Methode für die Einstellungen der Umgebungslichtquellen und die Luminanzregelung nicht anzuwenden. Die anzuwendende Methode ist in Anhang IIIa Nummer 1.2.5 beschrieben.
Spitzenweißluminanzverhältnis

Es können keine vorhandenen einschlägigen Normen verwendet werden.

Für die Messung der Spitzenweißluminanz in der Normalkonfiguration und mit aktivierter ABC ist das für die Messungen der ABC-Spitzenweißluminanz (Anhang IIIa Nummer 1.2.4) gewählte dynamische „Box-and-outline” -Testbild zu verwenden. Ergibt dies weniger als 150 cd/m2 bei Monitoren bzw. weniger als 220 cd/m2 bei anderen Display-Produkten, so ist eine weitere Messung der Spitzenweißluminanz bei der hellsten voreingestellten Konfiguration im Benutzermenü (nicht der Ladenkonfiguration) vorzunehmen. Bei den Messungen des Luminanzverhältnisses muss ABC nicht aktiviert sein, aber beide Messungen müssen denselben ABC-Status (aktiviert bzw. nicht aktiviert) aufweisen. Ist ABC aktiviert, muss die Beleuchtungsstärke bei beiden Messungen 100 lux betragen. Es ist darauf zu achten, dass das für die Messung der Spitzenweißluminanz in der „Normalkonfiguration” gewählte dynamische Testbild in der hellsten voreingestellten Konfiguration nicht zu einer instabilen Luminanz führt. Wird die Luminanz instabil, ist ein kleineres Spitzenweiß-Testbild im Box-Format zu wählen.

Allgemeine Anmerkungen

Die folgenden Prüfnormen enthalten wichtige ergänzende Informationen für die Spezifikationen der Prüfgeräte und die erforderlichen Prüfbedingungen, die für die Hinweise in diesem Anhang zur Messung und Prüfung von Bedeutung sind.

EN 50564:2011

EN 50643:2018

EN 62087-1:2016

EN 62087-2:2016

EN 62087-3:2016

EN IEC 62680, Normenreihe 2013 bis 2020

IEC TR 63274 ED1:2020 ( „Advisory technical report on HDR testing requirements” )

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.