Artikel 8 VO (EU) 2019/2022

Überprüfung

Die Kommission überprüft diese Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags bis zum 25. Dezember 2025 vor.

Bei der Überprüfung bewertet sie insbesondere:

a)
das Verbesserungspotenzial mit Blick auf die Energie- und Umweltbilanz von Haushaltsgeschirrspülern, wobei unter anderem auch die Trocknungsleistung berücksichtigt wird;
b)
die Prüftoleranzen;
c)
die Entwicklung des Verbraucherverhaltens und der Durchdringungsquote von Haushaltsgeschirrspülern in den EU-Mitgliedstaaten;
d)
die Wirksamkeit der bestehenden Anforderungen an die Ressourceneffizienz;
e)
ob im Einklang mit den Zielen der Kreislaufwirtschaft für Produkte zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die Ressourceneffizienz festgelegt und unter anderem weitere Ersatzteile in den Anwendungsbereich einbezogen werden sollten.

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