Artikel 8 VO (EU) 2019/2024
Überprüfung
Die Kommission überprüft diese Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags spätestens am 25. Dezember 2023 vor.
Bei dieser Überprüfung bewertet sie unter anderem
- a)
- die Strenge der Anforderungen bezüglich des Energieeffizienzindex;
- b)
- ob die EEI-Formel einschließlich der Modellierungsparameter und der Korrekturfaktoren geändert werden sollte;
- c)
- ob die Produktkategorien weiter unterteilt werden sollten;
- d)
- ob im Einklang mit den Zielen der Kreislaufwirtschaft zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die Ressourceneffizienz festgelegt und unter anderem weitere Ersatzteile in den Anwendungsbereich einbezogen werden sollten;
- e)
- ob für Saladetten, horizontale Bedienungstheken mit eingebautem Vorratsfach für den Betrieb bei Kühlbetriebstemperaturen, Eckkühlmöbel, Verkaufsautomaten, die für den Betrieb bei Gefrierbetriebstemperaturen ausgelegt sind, und Fischbedienungstheken mit Scherbeneis Energieeffizienzanforderungen und zusätzliche Informationsanforderungen festgelegt werden sollten;
- f)
- ob das [Äquivalentvolumen] eines Getränkekühlers auf dem Nettorauminhalt anstatt auf dem Bruttorauminhalt beruhen sollte;
- g)
- ob für Kühlmöbel für Supermärkte eine EEI-Formel eingeführt werden sollte, die auf dem Nettorauminhalt anstatt auf der Warenpräsentationsfläche beruht;
- h)
- die Toleranzschwellen.
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