ANHANG I VO (EU) 2019/2024
Begriffsbestimmungen für die Anhänge
Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- 1.
- „Ersatzteil” bezeichnet ein separates Teil, das bei einem Produkt ein Teil mit derselben oder einer ähnlichen Funktion ersetzen kann;
- 2.
- „fachlich kompetenter Reparateur” bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, die bzw. das fachgerechte Reparatur- und Wartungsdienstleistungen für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion erbringt;
- 3.
- „Türdichtung” bezeichnet eine mechanische Abdichtung, die den Raum zwischen der Tür und dem Gehäuse des Kühlgeräts mit Direktverkaufsfunktion verschließt, um zu verhindern, dass aus dem Gehäuse Luft ausdringt;
- 4.
- „Vakuumisolierpaneel” (VIP) bezeichnet eine aus einem festen, hochporösen Material bestehende Isolierplatte, die von einer dünnen, gasdichten Hülle umgeben ist, aus der die vorhandenen Gase abgesaugt werden und die dann abgedichtet wird, damit von außen keine Gase in das Paneel eindringen können;
- 5.
- „Speiseeis-Gefriermaschine” bezeichnet ein horizontales Kühlmöbel, das zur Lagerung und/oder zur Präsentation und zum Verkauf von vorverpacktem Speiseeis bestimmt ist, bei dem der Zugriff des Verbrauchers auf das vorverpackte Speiseeis durch Öffnen eines nicht durchsichtigen oder durchsichtigen Deckels von oben erfolgt und das einen Nettorauminhalt von ≤ 600 Litern (l) aufweist, wobei — nur im Fall von Speiseeis-Gefriermaschinen mit durchsichtigem Deckel — das Verhältnis Nettorauminhalt/Warenpräsentationsfläche ≥ 0,35 Meter (m) beträgt;
- 6.
- „durchsichtiger Deckel” bezeichnet eine Tür aus einem durchsichtigen Material, das mindestens 75 % der Türoberfläche einnimmt und es dem Endnutzer ermöglicht, Waren durch die Tür hindurch zu sehen;
- 7.
- „Warenpräsentationsfläche” bezeichnet die gesamte sichtbare Fläche zur Präsentation von Lebensmitteln und anderen Waren, einschließlich der durch eine Verglasung hindurch sichtbaren Fläche, definiert durch die Summe der horizontalen und vertikalen Projektionsflächen des Nettorauminhalts, ausgedrückt in Quadratmetern (m2);
- 8.
-
„Garantie” bezeichnet jede dem Verbraucher gegenüber eingegangene Verpflichtung des Einzelhändlers oder eines Herstellers, Importeurs oder Bevollmächtigten,
- a)
- den Kaufpreis zu erstatten oder
- b)
- Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion zu ersetzen, zu reparieren oder in irgendeiner Form zu bearbeiten, falls sie nicht die in der Garantieerklärung oder der einschlägigen Werbung aufgeführten Eigenschaften aufweisen;
- 9.
- „Verkaufskühlmöbel für Speiseeis” bezeichnet ein Kühlgerät mit Direktverkaufsfunktion, in dem Speiseeis innerhalb vorgeschriebener Temperaturgrenzen gemäß Anhang III Tabelle 5 gelagert, präsentiert und entnommen werden kann;
- 10.
- „jährlicher Energieverbrauch” (annual energy consumption, AE) bezeichnet den durchschnittlichen täglichen Energieverbrauch, multipliziert mit 365 (Tagen im Jahr), ausgedrückt in Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) und berechnet gemäß Anhang III Nummer 2 Buchstabe b;
- 11.
- „täglicher Energieverbrauch” (daily energy consumption, Edaily) bezeichnet den Energieverbrauch eines Kühlgeräts mit Direktverkaufsfunktion bei Referenzbedingungen über einen Zeitraum von 24 Stunden, ausgedrückt in Kilowattstunden pro Tag (kWh/24h);
- 12.
- „standardmäßiger jährlicher Energieverbrauch” (standard annual energy consumption, SAE) bezeichnet den jährlichen Bezugsenergieverbrauch eines Kühlgeräts mit Direktverkaufsfunktion, ausgedrückt in Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) und berechnet gemäß Anhang III Nummer 2 Buchstabe c;
- 13.
- „M” und „N” bezeichnen Modellierungsparameter, mit denen die Warenpräsentationsfläche oder die Volumenabhängigkeit des Energieverbrauchs berücksichtigt werden, mit den in Anhang III Tabelle 4 angegebenen Werten;
- 14.
- „Temperaturkoeffizient” (C) bezeichnet einen Korrekturfaktor, mit dem Unterschiede bei der Betriebstemperatur berücksichtigt werden;
- 15.
- „Faktor für die Klimaklasse” (CC) bezeichnet einen Korrekturfaktor, mit dem Unterschiede bei den Umgebungsbedingungen berücksichtigt werden, für die das Kühlgerät ausgelegt ist;
- 16.
- „P” bezeichnet einen Korrekturfaktor, mit dem die Unterschiede zwischen steckerfertigen und nicht steckerfertigen Kühlmöbeln berücksichtigt werden;
- 17.
- „steckerfertiges Kühlmöbel” bezeichnet ein Kühlgerät mit Direktverkaufsfunktion, das über ein eingebautes Kühlsystem mit einem Verdichter und einem Verflüssigungssatz verfügt;
- 18.
- „Kühlschrank” bezeichnet ein Kühlgerät mit Direktverkaufsfunktion, das die im Gerät gelagerten Waren ständig auf Kühlbetriebstemperatur hält;
- 19.
- „Gefrierschrank” bezeichnet ein Kühlgerät mit Direktverkaufsfunktion, das die im Gerät gelagerten Waren ständig auf Gefrierbetriebstemperatur hält;
- 20.
- „vertikales Kühlmöbel” bezeichnet ein Kühlgerät mit Direktverkaufsfunktion, das eine vertikale oder eine geneigte Auslagenöffnung aufweist;
- 21.
- „kombiniertes Kühlmöbel” bezeichnet ein Kühlgerät mit Direktverkaufsfunktion, bei dem Auslagen- und Öffnungsrichtungen eines vertikalen und eines horizontalen Kühlmöbels kombiniert werden;
- 22.
- „angegebene Werte” bezeichnet die Werte, die der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte für die zu beschreibenden, zu berechnenden oder zu messenden technischen Parameter gemäß Artikel 4 für die Nachprüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten bereitstellt;
- 23.
- „Containerregal” bezeichnet ein Kühlmöbel für Supermärkte, das die Möglichkeit bietet, Waren direkt auf Paletten oder Rollen zu präsentieren, die durch Heben, Schwenken oder Abnehmen des unteren vorderen Teils, falls vorhanden, in das Kühlmöbel hineingeschoben werden können;
- 24.
- „M-Paket” bezeichnet ein Prüfpaket, das mit einer Temperaturmesseinrichtung ausgestattet ist;
- 25.
- „Verkaufsautomat für verschiedene Temperaturen” bezeichnet einen gekühlten Verkaufsautomaten, der mindestens zwei Fächer mit unterschiedlichen Betriebstemperaturen enthält.
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