ANHANG V VO (EU) 2019/2072
Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPS auf spezifischen zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen
INHALTSVERZEICHNIS
TEIL A
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1.
-
Feldbesichtigung
- 1.
-
Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde besichtigt den Feldbestand, von dem das Futterpflanzensaatgut erzeugt wird, um festzustellen, ob RNQPS auftreten, und um sicherzustellen, dass die für RNQPS geltenden Schwellenwerte gemäß dieser Tabelle nicht überschritten werden:
RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt (Gattung oder Art) Schwellenwert für die Erzeugung von Vorstufensaatgut Schwellenwert für die Erzeugung von Basissaatgut Schwellenwert für die Erzeugung von zertifiziertem Saatgut Clavibacter michiganensis ssp. insidiosus (McCulloch 1925) Davis et al. [CORBIN] Medicago sativa L. 0 % 0 % 0 % Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev [DITYDI] Medicago sativa L. 0 % 0 % 0 % Die zuständige Behörde kann Inspektoren, die keine Unternehmer sind, ermächtigen, die Feldbesichtigungen in ihrem Auftrag und unter ihrer amtlichen Überwachung durchzuführen.
- 2.
- Die Feldbesichtigungen werden durchgeführt, wenn Zustand und Entwicklungsstand des Feldbestands eine angemessene Besichtigung erlauben. Pro Jahr wird mindestens eine Feldbesichtigung zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis der betreffenden RNQPS durchgeführt.
- 3.
-
Die zuständige Behörde legt die Größe, die Anzahl und die Verteilung der zu besichtigenden Feldabschnitte nach geeigneten Methoden fest.
Der von der zuständigen Behörde amtlich zu besichtigende Anteil der Feldbestände zur Saatguterzeugung beträgt mindestens 5 %.
-
2.
-
Beprobung und Untersuchung von Futterpflanzensaatgut
- 1.
-
Die zuständige Behörde:
- a)
- nimmt amtliche Proben von Partien von Futterpflanzensaatgut;
- b)
- ermächtigt Saatgutprobenehmer zur Probenahme in ihrem Auftrag und unter ihrer amtlichen Überwachung;
- c)
- vergleicht die von ihr selbst gezogenen Saatgutproben mit den Proben derselben Saatgutpartie, die von den unter Buchstabe b genannten Saatgutprobenehmern unter amtlicher Überwachung gezogen wurden;
- d)
- überwacht die unter Nummer 2 beschriebene Tätigkeit der Saatgutprobenehmer.
- 2.
-
Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung nimmt eine Beprobung und Untersuchung des Futterpflanzensaatguts nach neuesten internationalen Methoden vor.
Außer bei automatischer Probenahme unterzieht die zuständige Behörde mindestens 5 % der zur amtlichen Zertifizierung angemeldeten Saatgutpartien einer amtlichen Kontrolle. Dieser Prozentsatz wird so gleichmäßig wie möglich auf alle natürlichen und juristischen Personen, die Saatgut zur Zertifizierung anmelden, sowie auf die eingereichten Arten verteilt, kann jedoch zur Beseitigung bestimmter Zweifel auch gezielt ausgewählt werden.
- 3.
-
Bei automatischer Probenahme werden geeignete Verfahren angewandt und amtlich überwacht.
Bei der Prüfung des zur Zertifizierung angemeldeten Saatguts werden die Proben aus homogenen Partien gezogen. Auf die Gewichte der Partien und Proben findet die Tabelle in Anhang III der Richtlinie 66/401/EWG Anwendung.
-
3.
-
Zusätzliche Maßnahmen bei bestimmten Pflanzenarten
Die zuständigen Behörden oder die Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörden führen bei bestimmten Pflanzenarten die folgenden zusätzlichen Inspektionen oder andere Maßnahmen durch, und zwar betreffend:- 1.
- Vorstufensaatgut, Basissaatgut und zertifiziertes Saatgut von Medicago sativa L., um das Auftreten von Clavibacter michiganensis ssp. insidiosus zu verhindern und sicherzustellen, dass:
- a)
- das Saatgut aus Gebieten stammt, die bekanntermaßen frei von Clavibacter michiganensis ssp. insidiosus sind; oder
- b)
- der Feldbestand auf Flächen gewachsen ist, auf denen in den letzten drei Jahren vor der Aussaat kein Medicago sativa L. gestanden hat, und keine Symptome von Clavibacter michiganensis ssp. insidiosus bei Feldbesichtigungen auf der Vermehrungsfläche festgestellt werden oder keine Symptome von Clavibacter michiganensis ssp. insidiosus bei der Vorkultur auf benachbarten Beständen von Medicago sativa L. festgestellt wurden; oder
- c)
- der Feldbestand zu einer Sorte gehört, die als besonders resistent gegenüber Clavibacter michiganensis ssp. insidiosus gilt, und der gewichtsmäßige Anteil an unschädlichen Verunreinigungen 0,1 % nicht überschreitet;
- 2.
- Vorstufensaatgut, Basissaatgut und zertifiziertes Saatgut von Medicago sativa L., um das Auftreten von Ditylenchus dipsaci zu verhindern und um sicherzustellen, dass:
- a)
- auf der Vermehrungsfläche während der Vorkultur keine Symptome von Ditylenchus dipsaci festgestellt wurden, in den beiden Vorjahren keine der wichtigsten Wirtspflanzen angebaut wurden und angemessene Hygienemaßnahmen getroffen wurden, um einen Befall im Vermehrungsbetrieb zu verhindern; oder
- b)
- auf der Vermehrungsfläche während der Vorkultur keine Symptome von Ditylenchus dipsaci festgestellt wurden und bei Labortests einer repräsentativen Probe kein Ditylenchus dipsaci gefunden wurde; oder
- c)
- das Saatgut einer geeigneten physikalischen oder chemischen Behandlung gegen Ditylenchus dipsaci unterzogen und bei anschließenden Labortests anhand einer repräsentativen Probe als frei von diesem Schädling befunden wurde.
TEIL B
- 1.
- Feldbesichtigung
- 1.
- Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde besichtigt den Feldbestand, von dem das Getreidesaatgut erzeugt wird, um zu bestätigen, dass die für RNQPS geltenden Schwellenwerte gemäß dieser Tabelle nicht überschritten werden:
Pilze und Oomyzeten
RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt (Gattung oder Art) Schwellenwert für die Erzeugung von Vorstufensaatgut Schwellenwert für die Erzeugung von Basissaatgut Schwellenwert für die Erzeugung von zertifiziertem Saatgut NematodenGibberella fujikuroi Sawada [GIBBFU] Oryza sativa L. Nicht mehr als 2 Pflanzen mit Symptomen je 200 m2 werden bei Feldbesichtigungen zu geeigneten Zeitpunkten in einer repräsentativen Probe der Pflanzen aus jedem Feldbestand gefunden. Nicht mehr als 2 Pflanzen mit Symptomen je 200 m2 werden bei Feldbesichtigungen zu geeigneten Zeitpunkten in einer repräsentativen Probe der Pflanzen aus jedem Feldbestand gefunden. Zertifiziertes Saatgut der ersten Generation (C1):
Nicht mehr als 4 Pflanzen mit Symptomen je 200 m2 werden bei Feldbesichtigungen zu geeigneten Zeitpunkten in einer repräsentativen Probe der Pflanzen aus jedem Feldbestand gefunden.
Zertifiziertes Saatgut der zweiten Generation (C2):
Nicht mehr als 8 Pflanzen mit Symptomen je 200 m2 werden bei Feldbesichtigungen zu geeigneten Zeitpunkten in einer repräsentativen Probe der Pflanzen aus jedem Feldbestand gefunden.
RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt (Gattung oder Art) Schwellenwert für die Erzeugung von Vorstufensaatgut Schwellenwert für die Erzeugung von Basissaatgut Schwellenwert für die Erzeugung von zertifiziertem Saatgut Aphelenchoides besseyi Christie [APLOBE] Oryza sativa L. 0 % 0 % 0 % Die zuständige Behörde kann Inspektoren, die keine Unternehmer sind, ermächtigen, die Feldbesichtigungen in ihrem Auftrag und unter ihrer amtlichen Überwachung durchzuführen.
- 2.
- Die Feldbesichtigungen werden durchgeführt, wenn Zustand und Entwicklungsstand des Feldbestands eine angemessene Besichtigung erlauben.
Pro Jahr wird mindestens eine Feldbesichtigung zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis der betreffenden RNQPS durchgeführt.
- 3.
- Die zuständige Behörde legt die Größe, die Anzahl und die Verteilung der zu besichtigenden Feldabschnitte nach geeigneten Methoden fest.
Mindestens 5 % der für die Saatguterzeugung bestimmten Feldbestände werden von der zuständigen Behörde amtlich geprüft.
- 2.
- Beprobung und Untersuchung von Getreidesaatgut
- 1.
- Die zuständige Behörde:
- a)
- nimmt amtliche Proben von Partien von Getreidesaatgut;
- b)
- ermächtigt Saatgutprobenehmer zur Probenahme in ihrem Auftrag und unter amtlicher Überwachung;
- c)
- vergleicht die von ihr selbst gezogenen Saatgutproben mit den Proben derselben Saatgutpartie, die von den unter Buchstabe b genannten Saatgutprobenehmern unter amtlicher Überwachung gezogen wurden;
- d)
- überwacht die unter Nummer 2 beschriebene Tätigkeit der Saatgutprobenehmer.
- 2.
- Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung nimmt eine Beprobung und Untersuchung des Getreidesaatguts nach neuesten internationalen Methoden vor.
Außer bei automatischer Probenahme unterzieht die zuständige Behörde mindestens 5 % der zur amtlichen Zertifizierung angemeldeten Saatgutpartien einer amtlichen Kontrolle. Dieser Prozentsatz wird so gleichmäßig wie möglich auf alle natürlichen und juristischen Personen, die Saatgut zur Zertifizierung anmelden, sowie auf die eingereichten Arten verteilt, kann jedoch zur Beseitigung bestimmter Zweifel auch gezielt ausgewählt werden.
- 3.
- Bei automatischer Probenahme werden geeignete Verfahren angewandt und amtlich überwacht.
Bei der Prüfung des zur Zertifizierung angemeldeten Saatguts werden die Proben aus homogenen Partien gezogen. Auf die Gewichte der Partien und Proben finden die Bestimmungen der Tabelle in Anhang III der Richtlinie 66/402/EWG Anwendung.
- 3.
- Zusätzliche Maßnahmen bei Saatgut von Oryza sativa L.
Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde führt die folgenden zusätzlichen Inspektionen oder andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass das Saatgut von Oryza sativa L. eine der folgenden Anforderungen erfüllt:- a)
- Es stammt aus einem Gebiet, das bekanntermaßen frei von Aphelenchoides besseyi ist;
- b)
- es wurde von den zuständigen Behörden durch geeignete Nematodentests an einer repräsentativen Probe jeder Partie amtlich getestet und als frei von Aphelenchoides besseyi befunden;
- c)
- es wurde einer geeigneten Heißwasserbehandlung oder einer anderen geeigneten Behandlung gegen Aphelenchoides besseyi unterzogen.
TEIL C
Die folgenden Maßnahmen werden in Bezug auf die jeweiligen RNQPS und zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen durchgeführt. Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde führt Kontrollen und andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass die in der folgenden Tabelle genannten Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen RNQPS und zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen erfüllt sind:RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt | Anforderungen |
---|---|---|
Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. | Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen Amelanchier Medik., Chaenomeles Lindl., Cotoneaster Medik., Crataegus Tourn. ex L., Cydonia Mill., Eriobtrya Lindl., Malus Mill., Mespilus Bosc ex Spach, Photinia davidiana Decne., Pyracantha M. Roem., Pyrus L., Sorbus L. |
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Pseudomonas syringae pv. actinidiae Takikawa, Serizawa, Ichikawa, Tsuyumu & Goto [PSDMAK] | Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Saatgut Actinidia Lindl. |
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Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie | Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen Prunus persica (L.) Batsch, Prunus salicina Lindl. |
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Spiroplasma citri Saglio | Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen Citrus L., Fortunella Swingle, Poncirus Raf. und ihre Hybriden | Die Pflanzen stammen von Mutterpflanzen, die zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädling visuell kontrolliert und als frei von Spiroplasma citri Saglio befunden wurden, und
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Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. | Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen Prunus L. |
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Xanthomonas euvesicatoria Jones et al. | Capsicum annuum L. |
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Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al. | Capsicum annuum L. |
|
Xanthomonas perforans Jones et al. | Capsicum annuum L. |
|
Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al. | Capsicum annuum L. |
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RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt, außer Samen | Maßnahmen |
Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr | Castanea L. |
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Dothistroma pini Hulbary Dothistroma septosporum (Dorogin) Morelet Lecanosticta acicola (von Thümen) Sydow | Pinus L. |
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Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in 't Veld | Camellia L., Castanea sativa Mill., Fraxinus excelsior L., Larix decidua Mill., Larix kaempferi (Lamb.) Carrière, Larix × eurolepis A. Henry, Pseudotsuga menziesii (Mirb.) Franco, Quercus cerris L., Quercus ilex L., Quercus rubra L., Rhododendron L., außer R. simsii L., Viburnum L. |
|
Plasmopara halstedii (Farlow) Berlese & de Toni | Samen von Helianthus annuus L. |
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Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley | Citrus L., Fortunella Swingle, Poncirus Raf. und ihre Hybriden |
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Puccinia horiana P. Hennings | Chrysanthemum L. |
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RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt | Maßnahmen |
Aculops fuchsiae Keifer | Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen Fuchsia L. |
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Opogona sacchari Bojer | Beaucarnea Lem., Bougainvillea Comm. ex Juss., Crassula L., Crinum L., Dracaena Vand. ex L., Ficus L., Musa L., Pachira Aubl., Palmae, Sansevieria Thunb., Yucca L. |
|
Rhynchophorus ferrugineus (Olivier) | Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen von Palmae, außer Früchte und Samen, mit einem Durchmesser an der Basis des Stammes von über 5 cm, die zu folgenden Gattungen und Arten gehören: Areca catechu L., Arenga pinnata (Wurmb) Merr., Bismarckia Hildebr. & H. Wendl., Borassus flabellifer L., Brahea armata S. Watson, Brahea edulis H.Wendl., Butia capitata (Mart.) Becc., Calamus merrillii Becc., Caryota cumingii Lodd. ex Mart., Caryota maxima Blume, Chamaerops humilis L., Cocos nucifera L., Copernicia Mart., Corypha utan Lam., Elaeis guineensis Jacq., Howea forsteriana Becc., Jubaea chilensis (Molina) Baill., Livistona australis C. Martius, Livistona decora (W. Bull) Dowe, Livistona rotundifolia (Lam.) Mart., Metroxylon sagu Rottb., Phoenix canariensis Chabaud, Phoenix dactylifera L., Phoenix reclinata Jacq., Phoenix roebelenii O’Brien, Phoenix sylvestris (L.) Roxb., Phoenix theophrasti Greuter, Pritchardia Seem. & H. Wendl., Ravenea rivularis Jum. & H. Perrier, Roystonea regia (Kunth) O.F. Cook, Sabal palmetto (Walter) Lodd. ex Schult. & Schult.f., Syagrus romanzoffiana (Cham.) Glassman, Trachycarpus fortunei (Hook.) H. Wendl., Washingtonia H. Wendl. |
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RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt | Maßnahmen |
Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev | Allium sp. L. |
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Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev | Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen Camassia Lindl., Chionodoxa Boiss., Crocus flavus Weston, Galanthus L., Hyacinthus Tourn. ex L., Hymenocallis Salisb., Muscari Mill., Narcissus L., Ornithogalum L., Puschkinia Adams, Sternbergia Waldst. & Kit., Scilla L., Tulipa L. |
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RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt | Maßnahmen |
Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider | Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen Malus Mill. |
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Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider | Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen Prunus L. |
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Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider | Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen Pyrus L. |
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Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al. | Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen Lavandula L. |
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Chrysanthemum stunt viroid | Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen Argyranthemum Webb ex Sch.Bip., Chrysanthemum L. | Die Pflanzen stammen über drei Vermehrungsgenerationen aus Beständen, die untersucht und als frei von Chrysanthemum stunt viroid befunden wurden. |
Citrus exocortis viroid | Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen Citrus L. |
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Citrus tristeza virus (EU-Isolate) | Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen Citrus L., Fortunella Swingle, Poncirus Raf. und ihre Hybriden |
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Impatiens necrotic spot tospovirus | Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen Begonia x hiemalis, Fotsch, Impatiens L. Neu-Guinea-Hybriden |
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Potato spindle tuber viroid | Capiscum annuum L. |
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Plum pox virus | Pflanzen der folgenden Arten von Prunus L., zum Anpflanzen bestimmt, außer Samen: Prunus armeniaca L., Prunus blireiana Andre, Prunus brigantina Vill., — Prunus cerasifera Ehrh., Prunus cistena Hansen, — Prunus curdica Fenzl & Fritsch., Prunus domestica ssp. domestica L., Prunus domestica ssp. insititia (L.) K. Schneid, Prunus domestica ssp. italica (Borkh.) Hegi., Prunus dulcis (Mill.) D. A. Webb, Prunus glandulosa Thunb., Prunus holosericea Batal., Prunus hortulana Bailey, Prunus japonica Thunb., Prunus mandshurica (Maxim.) Koehne, Prunus maritima Marsh., Prunus mume Sieb. and Zucc., Prunus nigra Ait., Prunus persica (L.) Batsch, Prunus salicina L., Prunus sibirica L., Prunus simonii Carr., Prunus spinosa L., Prunus tomentosa Thunb., Prunus triloba Lindl., Prunus L., anfällig für Plum pox virus |
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Tomato spotted wilt tospovirus | Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen Begonia x hiemalis Fotsch, Capsicum annuum L., Chrysanthemum L., Gerbera L., Impatiens L. Neu-Guinea-Hybriden, Pelargonium L. |
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TEIL D
Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde führt Kontrollen und andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass die in Spalte 3 der folgenden Tabelle genannten Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen RNQPs und zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen erfüllt sind.Pilze und Oomyzeten | ||
---|---|---|
RNQPs oder durch RNQPs verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt | Anforderungen |
Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr | Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Saatgut Castanea sativa Mill. |
|
Dothistroma pini Hulbary, Dothistroma septosporum (Dorogin) Morelet Lecanosticta acicola (von Thümen) Sydow | Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Saatgut Pinus L. |
|
Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in 't Veld | Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Pollen und Saatgut Castanea sativa Mill., Fraxinus excelsior L., Larix decidua Mill., Larix kaempferi (Lamb.) Carrière, Larix × eurolepis A. Henry, Pseudotsuga menziesii (Mirb.) Franco, Quercus cerris L., Quercus ilex L., Quercus rubra L. |
|
TEIL E
Die folgenden Maßnahmen werden in Bezug auf die jeweiligen RNQPS und zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen durchgeführt. Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde führt Kontrollen und andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass die in Spalte 3 der folgenden Tabelle genannten Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen RNQPS und zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen erfüllt sind:RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt | Anforderungen |
---|---|---|
Clavibacter michiganensis ssp. michiganensis (Smith) Davis et al. | Solanum lycopersicum L. |
|
Xanthomonas axonopodis pv. phaseoli (Smith) Vauterin et al. | Phaseolus vulgaris L. |
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Xanthomonas fuscans subsp. fuscans Schaad et al. | Phaseolus vulgaris L. |
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Xanthomonas euvesicatoria Jones et al. | Capsicum annuum L. |
|
Xanthomonas euvesicatoria Jones et al. | Solanum lycopersicum L. |
|
Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al. | Capsicum annuum L. |
|
Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al. | Solanum lycopersicum L. |
|
Xanthomonas perforans Jones et al. | Capsicum annuum L. |
|
Xanthomonas perforans Jones et al. | Solanum lycopersicum L. |
|
Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al. | Capsicum annuum L. |
|
Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al. | Solanum lycopersicum L. |
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RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt | Maßnahmen |
Acanthoscelides obtectus (Say) | Phaseolus coccineus L., Phaseolus vulgaris L. |
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Bruchus pisorum (Linnaeus) | Pisum sativum L. |
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Bruchus rufimanus Boheman | Vicia faba L. |
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RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt | Maßnahmen |
Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev | Allium cepa L., Allium porrum L. |
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RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt | Maßnahmen |
Pepino mosaic virus | Solanum lycopersicum L. |
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Potato spindle tuber viroid | Capsicum annuum L., Solanum lycopersicum L. |
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TEIL F
Die zuständige Behörde oder gegebenenfalls der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde führt Kontrollen und andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass die in der folgenden Tabelle genannten Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen RNQPS und zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen erfüllt sind.RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt | Anforderungen |
---|---|---|
Schwarzbeinigkeit (Dickeya Samson et al. spp.; Pectobacterium Waldee emend. Hauben et al. spp.) | Solanum tuberosum L. |
|
Candidatus Liberibacter solanacearum Liefting et al. | Solanum tuberosum L. |
|
Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al. | Solanum tuberosum L. |
|
Mosaiksymptome, verursacht durch Viren, und: Symptome, verursacht durch:
| Solanum tuberosum L. |
|
Potato spindle tuber viroid | Solanum tuberosum L. |
|
RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt | Anforderungen |
---|---|---|
Anzeichen von Virosen | Solanum tuberosum L. | Bei amtlichen Kontrollen der direkten Nachkommenschaft darf die Anzahl der Pflanzen, die Symptome aufweisen, den in Anhang IV genannten Prozentsatz nicht überschreiten. |
RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt | Anforderungen |
---|---|---|
Candidatus Liberibacter solanacearum Liefting et al. | Solanum tuberosum L. | Die zuständige Behörde hat eine amtliche Kontrolle der Partien vorgenommen und bestätigt, dass die betreffenden Bestimmungen in Anhang IV eingehalten werden, es sei denn, die Partie wurde aus Pflanzen gewonnen, die die Anforderungen von Buchstabe b Ziffer i der dritten Spalte der zweiten Zeile der ersten Tabelle in Anhang V Teil F erfüllen. |
Ditylenchus destructor Thorne | Solanum tuberosum L. | Die zuständige Behörde hat eine amtliche Inspektion der Partien vorgenommen und bestätigt, dass die betreffenden Bestimmungen in Anhang IV eingehalten werden. |
Wurzeltöterkrankheit, wobei die Knollen auf mehr als 10 % ihrer Oberfläche befallen sind, verursacht durch Thanatephorus cucumeris (A.B. Frank) Donk | Solanum tuberosum L | Die zuständige Behörde hat eine amtliche Inspektion der Partien vorgenommen und bestätigt, dass die betreffenden Bestimmungen in Anhang IV eingehalten werden. |
Pulverschorf, wobei die Knollen auf mehr als 10 % ihrer Oberfläche befallen sind, verursacht durch Spongospora subterranea (Wallr.) Lagerh. | Solanum tuberosum L | Die zuständige Behörde hat eine amtliche Inspektion der Partien vorgenommen und bestätigt, dass die betreffenden Bestimmungen in Anhang IV eingehalten werden. |
RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt (Gattung oder Art) | Schwellenwert für wachsende Pflanzen für Kartoffel-Vorstufenpflanzgut | Schwellenwert für wachsende Pflanzen für Kartoffel-Basispflanzgut | Schwellenwert für wachsende Pflanzen für zertifizierte Pflanzkartoffeln | |
---|---|---|---|---|---|
PBTC | PB | ||||
Schwarzbeinigkeit (Dickeya Samson et al. spp. [1DICKG]; Pectobacterium Waldee emend. Hauben et al. spp. [1PECBG]) | Solanum tuberosum L. | 0 % | 0 % | 1,0 % | 4,0 % |
Candidatus Liberibacter solanacearum Liefting et al. [LIBEPS] | Solanum tuberosum L. | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % |
Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al. [PHYPSO] | Solanum tuberosum L. | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % |
Mosaiksymptome, verursacht durch Viren und Symptome, verursacht durch das Blattrollvirus [PLRV00] | Solanum tuberosum L. | 0 % | 0,1 % | 0,8 % | 6,0 % |
Potato spindle tuber viroid [PSTVD0] | Solanum tuberosum L. | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % |
TEIL G
- 1.
- Feldbesichtigung
- 1.
- Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde besichtigt den Feldbestand, von dem das Saatgut von Öl- und Faserpflanzen erzeugt wird, um sicherzustellen, dass die für das Auftreten von RNQPS geltenden Schwellenwerte gemäß der folgenden Tabelle nicht überschritten werden:
Pilze und Oomyzeten
RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt (Gattung oder Art) Schwellenwert für die Erzeugung von Vorstufensaatgut Schwellenwert für die Erzeugung von Basissaatgut Schwellenwert für die Erzeugung von zertifiziertem Saatgut Plasmopara halstedii (Farlow) Berlese & de Toni [PLASHA] Helianthus annuus L. 0 % 0 % 0 % Die zuständige Behörde kann Inspektoren, die keine Unternehmer sind, ermächtigen, die Feldbesichtigungen in ihrem Auftrag und unter ihrer amtlichen Überwachung durchzuführen.
- 2.
- Die Feldbesichtigungen werden durchgeführt, wenn Zustand und Entwicklungsstand des Feldbestands eine angemessene Besichtigung erlauben.
Pro Jahr wird mindestens eine Feldbesichtigung zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis der betreffenden RNQPS durchgeführt.
- 3.
- Die zuständige Behörde legt die Größe, die Anzahl und die Verteilung der zu besichtigenden Feldabschnitte nach geeigneten Methoden fest.
Der von der zuständigen Behörde zu besichtigende Anteil der Feldbestände zur Saatguterzeugung beträgt mindestens 5 %.
- 2.
- Beprobung und Untersuchung von Saatgut von Öl- und Faserpflanzen
- 1)
- Die zuständige Behörde:
- a)
- nimmt amtlich Proben von Partien von Saatgut von Öl- und Faserpflanzen;
- b)
- ermächtigt Saatgutprobenehmer zur Probenahme in ihrem Auftrag und unter ihrer amtlichen Überwachung;
- c)
- vergleicht die von ihr selbst gezogenen Proben mit den aus derselben Saatgutpartie von den Saatgutprobenehmern unter amtlicher Überwachung gezogenen Proben;
- d)
- überwacht die Tätigkeit der unter Buchstabe b genannten Saatgutprobenehmer.
- 2.
- Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung nimmt eine Beprobung und Untersuchung des Saatguts von Öl- und Faserpflanzen nach neuesten internationalen Methoden vor.
Außer bei automatischer Probenahme nimmt die zuständige Behörde eine Kontrollbeprobung eines Anteils von mindestens 5 % der zur Zertifizierung angemeldeten Saatgutpartien vor. Dieser Prozentsatz wird so gleichmäßig wie möglich auf alle natürlichen und juristischen Personen, die Saatgut zur Zertifizierung anmelden, sowie auf die eingereichten Arten verteilt, kann jedoch zur Beseitigung konkreter Zweifel auch gezielt ausgewählt werden.
- 3.
- Bei automatischer Probenahme werden geeignete Verfahren angewandt, und sie wird amtlich überwacht.
- 4.
- Bei der Prüfung des Saatguts zur Zertifizierung und der Prüfung von Handelssaatgut werden die Proben aus homogenen Partien gezogen. Für die Gewichte der Partien und Proben gelten die Angaben in der Tabelle in Anhang III der Richtlinie 2002/57/EG.
- 3.
- Zusätzliche Maßnahmen bei Saatgut von Öl- und Faserpflanzen
Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde führt die folgenden zusätzlichen Inspektionen und andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen RNQPS und zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen erfüllt sind:- 1.
- Maßnahmen in Bezug auf Saatgut von Helianthus annuus L. zur Verhütung des Auftretens von Plasmopora halstedii
- a)
- Die Samen von Helianthus annuus L. stammen aus Gebieten, die bekanntermaßen frei von Plasmopara halstedii sind;
oder
- b)
- auf der Vermehrungsfläche wurden bei mindestens zwei Inspektionen zu geeigneten Zeitpunkten während der Vegetationsperiode keine Symptome von Plasmopara halstedii festgestellt;
oder
- c)
- i)
- auf der Vermehrungsfläche wurden zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schädlings während der Vegetationsperiode mindestens zwei Feldbesichtigungen durchgeführt; und
- ii)
- bei den Feldbesichtigungen wiesen nicht mehr als 5 % der Pflanzen Symptome von Plasmopara halstedii auf, und alle Pflanzen mit Symptomen von Plasmopara halstedii wurden nach der Inspektion entfernt und unverzüglich vernichtet; und
- iii)
- bei der abschließenden Inspektion wurden keine Pflanzen mit Symptomen von Plasmopara halstedii gefunden;
oder
- d)
- i)
- auf der Vermehrungsfläche wurden zu geeigneten Zeitpunkten während der Vegetationsperiode mindestens zwei Feldbesichtigungen durchgeführt; und
- ii)
- alle Pflanzen mit Symptomen von Plasmopara halstedii wurden nach der Inspektion entfernt und unverzüglich vernichtet; und
- iii)
- bei der abschließenden Inspektion wurden keine Pflanzen mit Symptomen von Plasmopara. halstedii gefunden, und eine repräsentative Probe aus jeder Partie wurde getestet und als frei von Plasmopara halstedii befunden, oder die Samen wurden einer geeigneten Behandlung unterzogen, die nachweislich gegen alle bekannten Stämme von Plasmopara halstedii (Farlow) Berlese & de Toni wirksam ist.
- 2.
- Maßnahmen in Bezug auf Saatgut von Helianthus annuus L. und Linum usitatissimum L. zur Verhütung des Auftretens von Botrytis cinerea
- a)
- Eine zugelassene Saatgutbehandlung gegen Botrytis cinerea wurde durchgeführt;
oder
- b)
- die Toleranzschwelle für Saatgut wird nicht überschritten, wie Labortests einer repräsentativen Probe bestätigen.
- 3.
- Maßnahmen in Bezug auf Saatgut von Glycine max (L.) Merryl zur Verhütung des Auftretens von Diaporthe caulivora (Diaporthe phaseolorum var. caulivora)
- a)
- Eine zugelassene Saatgutbehandlung gegen Diaporthe caulivora (Diaporthe phaseolorum var. caulivora) wurde durchgeführt;
oder
- b)
- die Toleranzschwelle für Saatgut wird nicht überschritten, wie Labortests einer repräsentativen Probe bestätigen.
- 4.
- Maßnahmen in Bezug auf Saatgut von Glycine max (L.) Merryl zur Verhütung des Auftretens von Diaporthe var. sojae
- a)
- Eine zugelassene Saatgutbehandlung gegen Diaporthe var. sojae wurde durchgeführt;
oder
- b)
- die Toleranzschwelle für Saatgut wird nicht überschritten, wie Labortests einer repräsentativen Probe bestätigen.
- 5.
- Maßnahmen in Bezug auf Linum usitatissimum L. zur Verhütung des Auftretens von Alternaria linicola
- a)
- Eine zugelassene Saatgutbehandlung gegen Alternaria linicola wurde durchgeführt;
oder
- b)
- die Toleranzschwelle für Saatgut wird nicht überschritten, wie Labortests einer repräsentativen Probe bestätigen.
- 6.
- Maßnahmen in Bezug auf Saatgut von Linum usitatissimum L. zur Verhütung des Auftretens von Boeremia exigua var. linicola
- a)
- Eine zugelassene Saatgutbehandlung gegen Boeremia exigua var. linicola wurde durchgeführt;
oder
- b)
- die Toleranzschwelle für Saatgut wird nicht überschritten, wie Laboruntersuchungen einer repräsentativen Probe zeigen.
- 7.
- Maßnahmen in Bezug auf Saatgut von Linum usitatissimum L. zur Verhütung des Auftretens von Colletotrichum lini
- a)
- Eine zugelassene Saatgutbehandlung gegen Colletotrichum lini wurde durchgeführt;
oder
- b)
- die Toleranzschwelle für Saatgut wird nicht überschritten, wie Laboruntersuchungen einer repräsentativen Probe zeigen.
- 8.
- Maßnahmen in Bezug auf Saatgut von Linum usitatissimum L. zur Verhütung des Auftretens von Fusarium (anamorphe Gattung), außer Fusarium oxysporum f. sp. albedinis (Kill. & Maire) W.L. Gordon und Fusarium circinatum Nirenberg & O’Donnell
- a)
- Eine zugelassene Saatgutbehandlung gegen Fusarium (anamorphe Gattung), außer Fusarium oxysporum f. sp. albedinis (Kill. & Maire) W.L. Gordon und Fusarium circinatum Nirenberg & O’Donnell, wurde durchgeführt;
oder
- b)
- die Toleranzschwelle für Saatgut wird nicht überschritten, wie Labortests einer repräsentativen Probe bestätigen.
TEIL H
Visuelle Kontrolle
Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde führt Kontrollen und andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass:- a)
- die Pflanzen zumindest bei visueller Kontrolle praktisch frei von den in der Tabelle unter diesem Punkt aufgeführten Schädlingen, d. h. der betreffenden Gattung oder Art, erscheinen;
- b)
- Pflanzen mit sichtbaren Anzeichen oder Symptomen eines Befalls mit den in den Tabellen unter diesem Punkt aufgeführten Schädlingen in der Aufwuchsphase nach deren Auftreten unverzüglich angemessen behandelt oder gegebenenfalls entfernt wurden;
- c)
- im Fall von Schalotten- und Knoblauchknollen die Pflanzen direkt von Material stammen, das in der Aufwuchsphase kontrolliert und für praktisch frei von allen in den Tabellen unter diesem Punkt aufgeführten Schädlingen befunden wurde.
RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt | Anforderungen |
---|---|---|
Clavibacter michiganensis ssp. michiganensis (Smith) Davis et al. | Solanum lycopersicum L. | Die Pflanzen wurden aus Samen gezogen, die die Anforderungen in Anhang V Teil E erfüllen und durch geeignete Hygienemaßnahmen befallsfrei gehalten wurden. |
Xanthomonas euvesicatoria Jones et al. | Capsicum annuum L., Solanum lycopersicum L. |
|
Xanthomonas gardneri (ex Šutič 1957) Jones et al. | Capsicum annuum L., Solanum lycopersicum L. |
|
Xanthomonas perforans Jones et al. | Capsicum annuum L., Solanum lycopersicum L. |
|
Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al. | Capsicum annuum L., Solanum lycopersicum L. |
|
RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt | Anforderungen |
Fusarium Link (anamorphe Gattung), außer Fusarium oxysporum f. sp. albedinis (Kill. & Maire) W.L. Gordon und Fusarium circinatum Nirenberg & O’Donnell | Asparagus officinalis L. |
|
Helicobasidium brebissonii (Desm.) Donk | Asparagus officinalis L. |
|
Stromatinia cepivora Berk. | Allium cepa L., Allium fistulosum L., Allium porrum L. |
|
Stromatinia cepivora Berk. | Allium sativum L. |
|
Verticillium dahliae Kleb. [VERTDA] | Cynara cardunculus L. |
|
RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt | Anforderungen |
Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev | Allium cepa L., Allium sativum L. | Pflanzen, außer Pflanzen für den Anbau zu kommerziellen Zwecken:
Pflanzen für den Anbau zu kommerziellen Zwecken:
|
RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt | Anforderungen |
Leek yellow stripe virus | Allium sativum L. |
|
Onion yellow dwarf virus | Allium cepa L., Allium sativum L. |
|
Potato spindle tuber viroid | Capsicum annuum L., Solanum lycopersicum L. |
|
Tomato spotted wilt tospovirus | Capsicum annuum L., Lactuca sativa L., Solanum lycopersicum L., Solanum melongena L. |
|
Tomato yellow leaf curl virus | Solanum lycopersicum L. |
|
TEIL I
Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde führt Kontrollen und andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass die folgenden Anforderungen in Bezug auf das Auftreten von RNQPS auf Saatgut von Solanum tuberosum erfüllt sind:- a)
- Das Saatgut stammt aus Gebieten, in denen ein Auftreten von Potato spindle tuber viroid nicht festgestellt wurde; oder
- b)
- im Vermehrungsbetrieb wurden an den Pflanzen während ihrer abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome einer durch Potato Spindle Tuber Viroid verursachten Krankheit festgestellt; oder
- c)
- die Pflanzen wurden anhand einer repräsentativen Probe mit geeigneten Methoden amtlich auf Potato spindle tuber viroid getestet und dabei als frei von diesem Schädling befunden.
TEIL J
Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde führt Kontrollen und andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass die in Spalte 3 der folgenden Tabelle genannten Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen RNQPS und zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen erfüllt sind:RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt | Maßnahmen |
---|---|---|
Verticillium dahliae Kleb. [VERTDA] | Humulus lupulus L. |
|
Verticillium nonalfalfae Inderbitzin, H.W. Platt, Bostock, R.M. Davis & K.V. Subbarao [VERTNO] | Humulus lupulus L. |
|
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen | ||
---|---|---|
RNQPs oder durch RNQPs verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt | Anforderungen |
Citrus bark cracking viroid [CBCVD0] | Humulus lupulus L. |
|
TEIL K
Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde führt Kontrollen und andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass die in der dritten Spalte der folgenden Tabelle genannten Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen RNQPs und zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen erfüllt sind.Bakterien | ||
---|---|---|
RNQPs oder durch RNQPs verursachte Symptome | Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt | Maßnahmen |
Pseudomonas syringae pv. actinidiae Takikawa, Serizawa, Ichikawa, Tsuyumu & Goto [PSDMAK] | Actinidia Lindl. |
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