ANHANG V VO (EU) 2019/2072

Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPS auf spezifischen zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen

INHALTSVERZEICHNIS

Teil A: Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPS auf Futterpflanzensaatgut 1. Feldbesichtigung 2. Beprobung und Untersuchung von Futterpflanzensaatgut 3. Zusätzliche Maßnahmen bei bestimmten Pflanzenarten Teil B: Maßnahmen in Bezug auf Getreidesaatgut 1. Feldbesichtigung 2. Beprobung und Untersuchung von Getreidesaatgut 3. Zusätzliche Maßnahmen bei Saatgut von Oryza sativa L. Teil C: Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPS auf Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen und anderen zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen zu Zierzwecken Teil D: Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPs auf forstlichem Vermehrungsgut, außer Saatgut Teil E: Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPS auf Gemüsesaatgut Teil F: Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPS auf Pflanzkartoffeln Teil G: Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPS auf Saatgut von Öl- und Faserpflanzen 1. Feldbesichtigung 2. Beprobung und Untersuchung von Saatgut von Öl- und Faserpflanzen 3. Zusätzliche Maßnahmen bei Saatgut von Öl- und Faserpflanzen Teil H: Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPS auf Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial, außer Saatgut Teil I: Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPS auf Saatgut von Solanum tuberosum Teil J: Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPS auf zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen von Humulus lupulus, außer Saatgut Teil K: Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von RNQPs auf Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung von Actinidia Lindl., außer Saatgut

TEIL A

1.
Feldbesichtigung

1.
Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde besichtigt den Feldbestand, von dem das Futterpflanzensaatgut erzeugt wird, um festzustellen, ob RNQPS auftreten, und um sicherzustellen, dass die für RNQPS geltenden Schwellenwerte gemäß dieser Tabelle nicht überschritten werden:

RNQPS oder durch RNQPS verursachte Symptome Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt (Gattung oder Art) Schwellenwert für die Erzeugung von Vorstufensaatgut Schwellenwert für die Erzeugung von Basissaatgut Schwellenwert für die Erzeugung von zertifiziertem Saatgut
Clavibacter michiganensis ssp. insidiosus (McCulloch 1925) Davis et al. [CORBIN] Medicago sativa L. 0 % 0 % 0 %
Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev [DITYDI] Medicago sativa L. 0 % 0 % 0 %

Die zuständige Behörde kann Inspektoren, die keine Unternehmer sind, ermächtigen, die Feldbesichtigungen in ihrem Auftrag und unter ihrer amtlichen Überwachung durchzuführen.

2.
Die Feldbesichtigungen werden durchgeführt, wenn Zustand und Entwicklungsstand des Feldbestands eine angemessene Besichtigung erlauben. Pro Jahr wird mindestens eine Feldbesichtigung zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis der betreffenden RNQPS durchgeführt.
3.
Die zuständige Behörde legt die Größe, die Anzahl und die Verteilung der zu besichtigenden Feldabschnitte nach geeigneten Methoden fest.

Der von der zuständigen Behörde amtlich zu besichtigende Anteil der Feldbestände zur Saatguterzeugung beträgt mindestens 5 %.

2.
Beprobung und Untersuchung von Futterpflanzensaatgut

1.
Die zuständige Behörde:

a)
nimmt amtliche Proben von Partien von Futterpflanzensaatgut;
b)
ermächtigt Saatgutprobenehmer zur Probenahme in ihrem Auftrag und unter ihrer amtlichen Überwachung;
c)
vergleicht die von ihr selbst gezogenen Saatgutproben mit den Proben derselben Saatgutpartie, die von den unter Buchstabe b genannten Saatgutprobenehmern unter amtlicher Überwachung gezogen wurden;
d)
überwacht die unter Nummer 2 beschriebene Tätigkeit der Saatgutprobenehmer.

2.
Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung nimmt eine Beprobung und Untersuchung des Futterpflanzensaatguts nach neuesten internationalen Methoden vor.

Außer bei automatischer Probenahme unterzieht die zuständige Behörde mindestens 5 % der zur amtlichen Zertifizierung angemeldeten Saatgutpartien einer amtlichen Kontrolle. Dieser Prozentsatz wird so gleichmäßig wie möglich auf alle natürlichen und juristischen Personen, die Saatgut zur Zertifizierung anmelden, sowie auf die eingereichten Arten verteilt, kann jedoch zur Beseitigung bestimmter Zweifel auch gezielt ausgewählt werden.

3.
Bei automatischer Probenahme werden geeignete Verfahren angewandt und amtlich überwacht.

Bei der Prüfung des zur Zertifizierung angemeldeten Saatguts werden die Proben aus homogenen Partien gezogen. Auf die Gewichte der Partien und Proben findet die Tabelle in Anhang III der Richtlinie 66/401/EWG Anwendung.

3.
Zusätzliche Maßnahmen bei bestimmten Pflanzenarten

Die zuständigen Behörden oder die Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörden führen bei bestimmten Pflanzenarten die folgenden zusätzlichen Inspektionen oder andere Maßnahmen durch, und zwar betreffend:
1.
Vorstufensaatgut, Basissaatgut und zertifiziertes Saatgut von Medicago sativa L., um das Auftreten von Clavibacter michiganensis ssp. insidiosus zu verhindern und sicherzustellen, dass:

a)
das Saatgut aus Gebieten stammt, die bekanntermaßen frei von Clavibacter michiganensis ssp. insidiosus sind; oder
b)
der Feldbestand auf Flächen gewachsen ist, auf denen in den letzten drei Jahren vor der Aussaat kein Medicago sativa L. gestanden hat, und keine Symptome von Clavibacter michiganensis ssp. insidiosus bei Feldbesichtigungen auf der Vermehrungsfläche festgestellt werden oder keine Symptome von Clavibacter michiganensis ssp. insidiosus bei der Vorkultur auf benachbarten Beständen von Medicago sativa L. festgestellt wurden; oder
c)
der Feldbestand zu einer Sorte gehört, die als besonders resistent gegenüber Clavibacter michiganensis ssp. insidiosus gilt, und der gewichtsmäßige Anteil an unschädlichen Verunreinigungen 0,1 % nicht überschreitet;

2.
Vorstufensaatgut, Basissaatgut und zertifiziertes Saatgut von Medicago sativa L., um das Auftreten von Ditylenchus dipsaci zu verhindern und um sicherzustellen, dass:

a)
auf der Vermehrungsfläche während der Vorkultur keine Symptome von Ditylenchus dipsaci festgestellt wurden, in den beiden Vorjahren keine der wichtigsten Wirtspflanzen angebaut wurden und angemessene Hygienemaßnahmen getroffen wurden, um einen Befall im Vermehrungsbetrieb zu verhindern; oder
b)
auf der Vermehrungsfläche während der Vorkultur keine Symptome von Ditylenchus dipsaci festgestellt wurden und bei Labortests einer repräsentativen Probe kein Ditylenchus dipsaci gefunden wurde; oder
c)
das Saatgut einer geeigneten physikalischen oder chemischen Behandlung gegen Ditylenchus dipsaci unterzogen und bei anschließenden Labortests anhand einer repräsentativen Probe als frei von diesem Schädling befunden wurde.

TEIL B

1.
Feldbesichtigung

1.
Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde besichtigt den Feldbestand, von dem das Getreidesaatgut erzeugt wird, um zu bestätigen, dass die für RNQPS geltenden Schwellenwerte gemäß dieser Tabelle nicht überschritten werden:

Pilze und OomyzetenNematoden
RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmt (Gattung oder Art)Schwellenwert für die Erzeugung von VorstufensaatgutSchwellenwert für die Erzeugung von BasissaatgutSchwellenwert für die Erzeugung von zertifiziertem Saatgut
Gibberella fujikuroi Sawada [GIBBFU]Oryza sativa L.Nicht mehr als 2 Pflanzen mit Symptomen je 200 m2 werden bei Feldbesichtigungen zu geeigneten Zeitpunkten in einer repräsentativen Probe der Pflanzen aus jedem Feldbestand gefunden.Nicht mehr als 2 Pflanzen mit Symptomen je 200 m2 werden bei Feldbesichtigungen zu geeigneten Zeitpunkten in einer repräsentativen Probe der Pflanzen aus jedem Feldbestand gefunden.

Zertifiziertes Saatgut der ersten Generation (C1):

Nicht mehr als 4 Pflanzen mit Symptomen je 200 m2 werden bei Feldbesichtigungen zu geeigneten Zeitpunkten in einer repräsentativen Probe der Pflanzen aus jedem Feldbestand gefunden.

Zertifiziertes Saatgut der zweiten Generation (C2):

Nicht mehr als 8 Pflanzen mit Symptomen je 200 m2 werden bei Feldbesichtigungen zu geeigneten Zeitpunkten in einer repräsentativen Probe der Pflanzen aus jedem Feldbestand gefunden.

RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmt (Gattung oder Art)Schwellenwert für die Erzeugung von VorstufensaatgutSchwellenwert für die Erzeugung von BasissaatgutSchwellenwert für die Erzeugung von zertifiziertem Saatgut
Aphelenchoides besseyi Christie [APLOBE]Oryza sativa L.0 %0 %0 %

Die zuständige Behörde kann Inspektoren, die keine Unternehmer sind, ermächtigen, die Feldbesichtigungen in ihrem Auftrag und unter ihrer amtlichen Überwachung durchzuführen.

2.
Die Feldbesichtigungen werden durchgeführt, wenn Zustand und Entwicklungsstand des Feldbestands eine angemessene Besichtigung erlauben.

Pro Jahr wird mindestens eine Feldbesichtigung zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis der betreffenden RNQPS durchgeführt.

3.
Die zuständige Behörde legt die Größe, die Anzahl und die Verteilung der zu besichtigenden Feldabschnitte nach geeigneten Methoden fest.

Mindestens 5 % der für die Saatguterzeugung bestimmten Feldbestände werden von der zuständigen Behörde amtlich geprüft.

2.
Beprobung und Untersuchung von Getreidesaatgut

1.
Die zuständige Behörde:

a)
nimmt amtliche Proben von Partien von Getreidesaatgut;
b)
ermächtigt Saatgutprobenehmer zur Probenahme in ihrem Auftrag und unter amtlicher Überwachung;
c)
vergleicht die von ihr selbst gezogenen Saatgutproben mit den Proben derselben Saatgutpartie, die von den unter Buchstabe b genannten Saatgutprobenehmern unter amtlicher Überwachung gezogen wurden;
d)
überwacht die unter Nummer 2 beschriebene Tätigkeit der Saatgutprobenehmer.

2.
Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung nimmt eine Beprobung und Untersuchung des Getreidesaatguts nach neuesten internationalen Methoden vor.

Außer bei automatischer Probenahme unterzieht die zuständige Behörde mindestens 5 % der zur amtlichen Zertifizierung angemeldeten Saatgutpartien einer amtlichen Kontrolle. Dieser Prozentsatz wird so gleichmäßig wie möglich auf alle natürlichen und juristischen Personen, die Saatgut zur Zertifizierung anmelden, sowie auf die eingereichten Arten verteilt, kann jedoch zur Beseitigung bestimmter Zweifel auch gezielt ausgewählt werden.

3.
Bei automatischer Probenahme werden geeignete Verfahren angewandt und amtlich überwacht.

Bei der Prüfung des zur Zertifizierung angemeldeten Saatguts werden die Proben aus homogenen Partien gezogen. Auf die Gewichte der Partien und Proben finden die Bestimmungen der Tabelle in Anhang III der Richtlinie 66/402/EWG Anwendung.

3.
Zusätzliche Maßnahmen bei Saatgut von Oryza sativa L.

Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde führt die folgenden zusätzlichen Inspektionen oder andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass das Saatgut von Oryza sativa L. eine der folgenden Anforderungen erfüllt:
a)
Es stammt aus einem Gebiet, das bekanntermaßen frei von Aphelenchoides besseyi ist;
b)
es wurde von den zuständigen Behörden durch geeignete Nematodentests an einer repräsentativen Probe jeder Partie amtlich getestet und als frei von Aphelenchoides besseyi befunden;
c)
es wurde einer geeigneten Heißwasserbehandlung oder einer anderen geeigneten Behandlung gegen Aphelenchoides besseyi unterzogen.

TEIL C

Die folgenden Maßnahmen werden in Bezug auf die jeweiligen RNQPS und zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen durchgeführt. Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde führt Kontrollen und andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass die in der folgenden Tabelle genannten Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen RNQPS und zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen erfüllt sind:BakterienPilze und OomyzetenInsekten und MilbenNematodenViren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen
RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmtAnforderungen
Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen

Amelanchier Medik., Chaenomeles Lindl., Cotoneaster Medik., Crataegus Tourn. ex L., Cydonia Mill., Eriobtrya Lindl., Malus Mill., Mespilus Bosc ex Spach, Photinia davidiana Decne., Pyracantha M. Roem., Pyrus L., Sorbus L.

a)
Die Pflanzen wurden in Gebieten angezogen, die bekanntermaßen frei von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. sind;

oder

b)
die Pflanzen wurden auf einer Produktionsfläche angezogen, die zu einem geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings während der letzten Vegetationsperiode visuell kontrolliert wurde, und Pflanzen mit Symptomen eines Befalls mit diesem Schädling sowie alle benachbarten Wirtspflanzen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
Pseudomonas syringae pv. actinidiae Takikawa, Serizawa, Ichikawa, Tsuyumu & Goto [PSDMAK]

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Saatgut

Actinidia Lindl.

a)
Die Pflanzen wurden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Pseudomonas syringae pv. actinidiae befunden wurden; oder
b)
i)
während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf Pflanzen auf der Produktionsfläche keine Symptome von Pseudomonas syringae pv. actinidiae festgestellt; oder
ii)
Symptome von Pseudomonas syringae pv. actinidiae wurden auf nicht mehr als 1 % der Pflanzen auf der Produktionsfläche festgestellt, und diese Pflanzen und alle in unmittelbarer Nähe gefundenen Pflanzen mit Symptomen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet, und

ein repräsentativer Anteil der übrigen symptomfreien Pflanzen wurde beprobt und auf Pseudomonas syringae pv. actinidiae getestet und als frei von dem Schädling befunden;

und

die Pflanzen wurden vor dem Inverkehrbringen stichprobenweise auf Pseudomonas syringae pv. actinidiae getestet und als frei von dem Schädling befunden.

Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen

Prunus persica (L.) Batsch,

Prunus salicina Lindl.

a)
Die Pflanzen wurden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie sind;

oder

b)
die Pflanzen wurden auf einer Produktionsfläche angezogen, die während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode durch visuelle Kontrollen als frei von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie befunden wurde, und alle in unmittelbarer Nähe gefundenen Pflanzen mit Symptomen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;

oder

c)
nicht mehr als 2 % der Pflanzen in der Partie wiesen bei visuellen Kontrollen zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schädlings während der letzten Vegetationsperiode Symptome auf, und diese Pflanzen sowie alle in unmittelbarer Nähe befindlichen Pflanzen mit Symptomen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
Spiroplasma citri Saglio

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen

Citrus L., Fortunella Swingle, Poncirus Raf. und ihre Hybriden

Die Pflanzen stammen von Mutterpflanzen, die zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädling visuell kontrolliert und als frei von Spiroplasma citri Saglio befunden wurden, und

a)
die Pflanzen wurden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei von Spiroplasma citri Saglio sind; oder
b)
die Produktionsfläche wurde während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode durch visuelle Kontrollen der Pflanzen zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings in der letzten Vegetationsperiode als frei von Spiroplasma citri Saglio befunden; oder
c)
nicht mehr als 2 % der Pflanzen wiesen bei einer visuellen Kontrolle zum geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings während der letzten Vegetationsperiode Symptome auf, und alle befallenen Pflanzen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al.

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen

Prunus L.

a)
Die Pflanzen wurden in einem Gebiet erzeugt, dass bekanntermaßen frei von Xanthomonas arboricola pv. pruni Vauterin et al. ist; oder
b)
die Pflanzen wurden auf einer Produktionsfläche angezogen, die während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode durch visuelle Kontrollen als frei von Xanthomonas arboricola pv. pruni Vauterin et al. befunden wurde, und alle in unmittelbarer Nähe gefundenen Pflanzen mit Symptomen sowie die benachbarten Pflanzen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet, außer wenn durch Untersuchung einer repräsentativen Probe der Pflanzen mit Symptomen nachgewiesen wurde, dass die Symptome nicht durch Xanthomonas arboricola pv. pruni Vauterin et al. verursacht werden; oder
c)
an nicht mehr als 2 % der Pflanzen der Partie wurden bei visuellen Kontrollen zu geeigneten Zeitpunkten während der letzten Vegetationsperiode Symptome festgestellt, und diese Pflanzen und alle Pflanzen mit Symptomen auf der Produktionsfläche und in unmittelbarer Nähe sowie die benachbarten Pflanzen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet, außer wenn durch Untersuchung einer repräsentativen Probe der Pflanzen mit Symptomen nachgewiesen wurde, dass die Symptome nicht durch Xanthomonas arboricola pv. pruni Vauterin et al. verursacht werden; oder
d)
bei immergrünen Arten wurden die Pflanzen vor dem Verbringen visuell kontrolliert und als frei von Symptomen von Xanthomonas arboricola pv. pruni Vauterin et al. befunden.
Xanthomonas euvesicatoria Jones et al.Capsicum annuum L.
1)
Samen:

a)
Die Samen stammen aus Gebieten, die bekanntermaßen frei von Xanthomonas euvesicatoria Jones et al. sind;

oder

b)
bei visuellen Kontrollen zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schädlings während der abgeschlossenen Vegetationsperiode der Pflanzen auf der Produktionsfläche wurden keine Symptome einer durch Xanthomonas euvesicatoria Jones et al. verursachten Krankheit festgestellt;

oder

c)
die Samen wurden anhand einer repräsentativen Probe mit geeigneten Methoden und gegebenenfalls nach einer geeigneten Behandlung amtlich auf Xanthomonas euvesicatoria Jones et al. getestet und als frei von Xanthomonas euvesicatoria Jones et al. befunden.

2)
Pflanzen außer Samen:

a)
Die Jungpflanzen wurden aus Samen gezogen, die die unter Nummer 1 genannten Anforderungen erfüllen;

und

b)
Jungpflanzen wurden unter angemessenen Hygienebedingungen gehalten, um einen Befall zu verhüten.

Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al.Capsicum annuum L.
1)
Samen:

a)
Die Samen stammen aus Gebieten, die bekanntermaßen frei von Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al. sind;

oder

b)
bei visuellen Kontrollen zu geeigneten Zeitpunkten während der abgeschlossenen Vegetationsperiode der Pflanzen auf der Produktionsfläche wurden keine Symptome einer durch Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al. verursachten Krankheit festgestellt;

oder

c)
die Samen wurden anhand einer repräsentativen Probe mit geeigneten Methoden (gegebenenfalls nach einer geeigneten Behandlung) amtlich auf Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al. getestet und dabei als frei von Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al. befunden.

2)
Pflanzen außer Samen:

a)
Die Jungpflanzen wurden aus Samen gezogen, die die unter Nummer 1 genannten Anforderungen erfüllen;

und

b)
die Jungpflanzen wurden unter angemessenen Hygienebedingungen gehalten, um einen Befall zu verhüten.

Xanthomonas perforans Jones et al.Capsicum annuum L.
1)
Samen:

a)
Die Samen stammen aus Gebieten, die bekanntermaßen frei von Xanthomonas perforans Jones et al. sind;

oder

b)
bei visuellen Kontrollen zu geeigneten Zeitpunkten während der abgeschlossenen Vegetationsperiode der Pflanzen auf der Produktionsfläche wurden keine Symptome einer durch Xanthomonas perforans Jones et al. verursachten Krankheit festgestellt;

oder

c)
die Samen wurden anhand einer repräsentativen Probe mit geeigneten Methoden (gegebenenfalls nach einer geeigneten Behandlung) amtlich auf Xanthomonas perforans Jones et al. getestet und dabei als frei von Xanthomonas perforansJones et al. befunden.

2)
Pflanzen außer Samen:

a)
Die Jungpflanzen wurden aus Samen gezogen, die die unter Nummer 1 genannten Anforderungen erfüllen;

und

b)
die Jungpflanzen wurden unter angemessenen Hygienebedingungen gehalten, um einen Befall zu verhindern.

Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al.Capsicum annuum L.
1)
Samen:

a)
Die Samen stammen aus Gebieten, die bekanntermaßen frei von Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al. sind;

oder

b)
bei visuellen Kontrollen zu geeigneten Zeitpunkten während der abgeschlossenen Vegetationsperiode der Pflanzen auf der Produktionsfläche wurden keine Symptome einer durch Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al. verursachten Krankheit festgestellt;

oder

c)
die Samen wurden anhand einer repräsentativen Probe mit geeigneten Methoden (gegebenenfalls nach einer geeigneten Behandlung) amtlich auf Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al. getestet und dabei als frei von Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al. befunden.

2)
Pflanzen außer Samen:

a)
Die Jungpflanzen wurden aus Samen gezogen, die die unter Nummer 1 genannten Anforderungen erfüllen;

und

b)
die Jungpflanzen wurden unter angemessenen Hygienebedingungen gehalten, um einen Befall zu verhüten.

RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmt, außer SamenMaßnahmen
Cryphonectria parasitica (Murrill) BarrCastanea L.
a)
Die Pflanzen wurden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr sind;

oder

b)
seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Produktionsfläche keine Symptome von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr festgestellt;

oder

c)
Pflanzen mit Symptomen von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr wurden entfernt, und die verbleibenden Pflanzen wurden wöchentlich kontrolliert, und mindestens innerhalb der letzten drei Wochen vor der Verbringung wurden auf der Produktionsfläche keine Symptome festgestellt.

Dothistroma pini Hulbary

Dothistroma septosporum (Dorogin) Morelet

Lecanosticta acicola (von Thümen) Sydow

Pinus L.
a)
Die Pflanzen stammen aus Gebieten, die bekanntermaßen frei von Dothistroma pini Hulbary, Dothistroma septosporum (Dorogin) Morelet und Lecanosticta acicola (von Thümen) Sydow sind;

oder

b)
auf der Produktionsfläche oder in ihrer unmittelbaren Nähe wurden seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome der Nadelbräune, verursacht durch Dothistroma pini Hulbary, Dothistroma septosporum (Dorogin) Morelet oder Lecanosticta acicola (von Thümen) Sydow, festgestellt;

oder

c)
es wurden geeignete Behandlungen gegen Nadelbräune, verursacht durch Dothistroma pini Hulbary, Dothistroma septosporum (Dorogin) Morelet oder Lecanosticta acicola (von Thümen) Sydow, durchgeführt, und die Pflanzen wurden vor der Verbringung kontrolliert und als frei von Symptomen der Nadelbräune befunden.
Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in 't VeldCamellia L., Castanea sativa Mill., Fraxinus excelsior L., Larix decidua Mill., Larix kaempferi (Lamb.) Carrière, Larix × eurolepis A. Henry, Pseudotsuga menziesii (Mirb.) Franco, Quercus cerris L., Quercus ilex L., Quercus rubra L., Rhododendron L., außer R. simsii L., Viburnum L.
a)
Die Pflanzen wurden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) befunden wurden; oder
b)
auf der Produktionsfläche wurden an Wirtspflanzen während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) festgestellt; oder
c)
i)
Pflanzen auf der Produktionsfläche mit Symptomen von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) und alle Pflanzen im Umkreis von 2 m um das symptomatische Material wurden entfernt und vernichtet, einschließlich anhaftender Erde;

und

ii)
für alle Wirtspflanzen im Umkreis von 10 m von symptomatischen Pflanzen sowie die restlichen Pflanzen der betroffenen Partie gilt:

Innerhalb von drei Monaten nach dem Nachweis symptomatischer Pflanzen wurden keine Symptome eines Befalls mit Phytophthora ramorum (EU-Isolate) auf diesen Pflanzen bei mindestens zwei Inspektionen zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schädlings festgestellt, und während dieser Dreimonatsfrist wurden keine Behandlungen zur Unterdrückung der Symptome eines Befalls mit Phytophthora ramorum (EU-Isolate) durchgeführt und

nach dieser Dreimonatsfrist gilt:

auf der Produktionsfläche wurden an diesen Pflanzen keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) festgestellt oder

eine repräsentative Probe dieser zu verbringenden Pflanzen wurde getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) befunden;

und

iii)
für alle anderen Pflanzen am Erzeugungsort gilt:

auf der Produktionsfläche wurden an diesen Pflanzen keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) festgestellt oder

eine repräsentative Probe dieser zu verbringenden Pflanzen wurde getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) befunden.

Plasmopara halstedii (Farlow) Berlese & de ToniSamen von Helianthus annuus L.
a)
Die Samen stammen aus Gebieten, die bekanntermaßen frei von Plasmopara halstedii (Farlow) Berlese & de Toni sind;

oder

b)
bei mindestens zwei Inspektionen zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schädlings während der Vegetationsperiode wurden auf der Produktionsfläche des Saatguts keine Symptome von Plasmopara halstedii (Farlow) Berlese & de Toni festgestellt;

oder

c)
i)
auf der Produktionsfläche des Saatguts wurden zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schädlings während der Vegetationsperiode mindestens zwei Inspektionen durchgeführt;

und

ii)
bei diesen Inspektionen wiesen nicht mehr als 5 % der Pflanzen Symptome von Plasmopara halstedii (Farlow) Berlese & de Toni auf, und alle Pflanzen mit Symptomen von Plasmopara halstedii (Farlow) Berlese & de Toni wurden nach der Inspektion entfernt und unverzüglich vernichtet;

und

iii)
bei der abschließenden Inspektion wurden keine Pflanzen mit Symptomen von Plasmopara halstedii (Farlow) Berlese & de Toni gefunden;

oder

d)
i)
auf der Produktionsfläche des Saatguts wurden zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schädlings während der Vegetationsperiode mindestens zwei Inspektionen durchgeführt;

und

ii)
alle Pflanzen mit Symptomen von Plasmopara halstedii (Farlow) Berlese & de Toni wurden nach der Inspektion entfernt und unverzüglich vernichtet;

und

iii)
bei der abschließenden Inspektion wurden keine Pflanzen mit Symptomen von Plasmopara halstedii (Farlow) Berlese & de Toni gefunden, und eine repräsentative Probe jeder Partie wurde getestet und als frei von Plasmopara halstedii (Farlow) Berlese & de Toni befunden;

oder

e)
die Samen wurden einer geeigneten Behandlung unterzogen, die nachweislich gegen alle bekannten Stämme von Plasmopara halstedii (Farlow) Berlese & de Toni wirksam ist.
Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & VerkleyCitrus L., Fortunella Swingle, Poncirus Raf. und ihre Hybriden
a)
Die Pflanzen wurden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei von Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkleys sind;

oder

b)
die Pflanzen wurden auf einer Produktionsfläche angezogen, die während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode bei mindestens zwei visuellen Kontrollen zu geeigneten Zeitpunkten während dieser Periode als frei von Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley befunden wurde, und alle in unmittelbarer Nähe befindlichen Pflanzen mit Symptomen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;

oder

c)
nicht mehr als 2 % der Pflanzen in der Partie wiesen bei mindestens zwei visuellen Kontrollen zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schädlings während der letzten Vegetationsperiode Symptome auf, und diese Pflanzen sowie alle in unmittelbarer Nähe befindlichen Pflanzen mit Symptomen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
Puccinia horiana P. HenningsChrysanthemum L.
a)
Die Pflanzen stammen von Mutterpflanzen, die in den vorangegangenen drei Monaten mindestens einmal monatlich kontrolliert wurden, und auf der Produktionsfläche wurden keine Symptome festgestellt;

oder

b)
Mutterpflanzen mit Symptomen sowie Pflanzen im Umkreis von 1 Meter wurden entfernt und vernichtet, und die Pflanzen wurden einer geeigneten physikalischen oder chemischen Behandlung unterzogen und vor der Verbringung kontrolliert und als frei von Symptomen befunden.
RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmtMaßnahmen
Aculops fuchsiae Keifer

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen

Fuchsia L.

a)
Die Pflanzen wurden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei von Aculops fuchsiae Keifer sind;

oder

b)
an den Pflanzen oder den Mutterpflanzen, von denen sie stammen, wurden bei visuellen Kontrollen auf der Produktionsfläche während der vorangegangenen Vegetationsperiode zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings keine Symptome festgestellt;

oder

c)
vor der Verbringung wurden die Pflanzen einer geeigneten chemischen oder physikalischen Behandlung unterzogen und bei einer anschließenden Kontrolle als frei von dem Schädling befunden.
Opogona sacchari BojerBeaucarnea Lem., Bougainvillea Comm. ex Juss., Crassula L., Crinum L., Dracaena Vand. ex L., Ficus L., Musa L., Pachira Aubl., Palmae, Sansevieria Thunb., Yucca L.
a)
Die Pflanzen wurden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei von Opogona sacchari Bojer sind;

oder

b)
die Pflanzen wurden auf einer Produktionsfläche angezogen, in der bei visuellen Kontrollen, die über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten vor dem Verbringen mindestens alle drei Monate stattfanden, keine Symptome oder Anzeichen von Opogona sacchari Bojer festgestellt;

oder

c)
auf der Produktionsfläche wird ein System zur Überwachung und Tilgung der Population von Opogona sacchari Bojer und zur Entfernung befallener Pflanzen angewandt, und jede Partie wurde vor dem Verbringen zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings visuell kontrolliert und als frei von Symptomen von Opogona sacchari Bojer befunden.
Rhynchophorus ferrugineus (Olivier)

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen von Palmae, außer Früchte und Samen, mit einem Durchmesser an der Basis des Stammes von über 5 cm, die zu folgenden Gattungen und Arten gehören:

Areca catechu L., Arenga pinnata (Wurmb) Merr., Bismarckia Hildebr. & H. Wendl., Borassus flabellifer L., Brahea armata S. Watson, Brahea edulis H.Wendl., Butia capitata (Mart.) Becc., Calamus merrillii Becc., Caryota cumingii Lodd. ex Mart., Caryota maxima Blume, Chamaerops humilis L., Cocos nucifera L., Copernicia Mart., Corypha utan Lam., Elaeis guineensis Jacq., Howea forsteriana Becc., Jubaea chilensis (Molina) Baill., Livistona australis C. Martius, Livistona decora (W. Bull) Dowe, Livistona rotundifolia (Lam.) Mart., Metroxylon sagu Rottb., Phoenix canariensis Chabaud, Phoenix dactylifera L., Phoenix reclinata Jacq., Phoenix roebelenii O’Brien, Phoenix sylvestris (L.) Roxb., Phoenix theophrasti Greuter, Pritchardia Seem. & H. Wendl., Ravenea rivularis Jum. & H. Perrier, Roystonea regia (Kunth) O.F. Cook, Sabal palmetto (Walter) Lodd. ex Schult. & Schult.f., Syagrus romanzoffiana (Cham.) Glassman, Trachycarpus fortunei (Hook.) H. Wendl., Washingtonia H. Wendl.

a)
Die Pflanzen wurden ununterbrochen in einem Gebiet angezogen, das von der zuständigen amtlichen Stelle nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Rhynchophorus ferrugineus (Olivier) befunden wurde; oder
b)
die Pflanzen wurden während der letzten beiden Jahre vor ihrer Verbringung auf einer Produktionsfläche in der Union angezogen, wo sie unter physischer Isolation gegen die Einschleppung von Rhynchophorus ferrugineus (Olivier) gehalten wurden, oder auf einer Produktionsfläche in der Union, in der geeignete Präventivbehandlungen gegen diesen Schädling angewandt wurden; und
c)
die Pflanzen wurden mindestens einmal alle vier Monate einer visuellen Kontrolle unterzogen und dabei als frei von Rhynchophorus ferrugineus (Olivier) befunden.
RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmtMaßnahmen
Ditylenchus dipsaci (Kuehn) FilipjevAllium sp. L.
a)
Die Pflanzen oder Samenträger wurden kontrolliert, und seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden in der Partie keine Symptome von Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev festgestellt; oder
b)
die Zwiebeln wurden auf der Grundlage visueller Kontrollen zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings als frei von Symptomen von Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev befunden und zur Abgabe an den Endverbraucher verpackt.
Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen

Camassia Lindl., Chionodoxa Boiss., Crocus flavus Weston, Galanthus L., Hyacinthus Tourn. ex L., Hymenocallis Salisb., Muscari Mill., Narcissus L., Ornithogalum L., Puschkinia Adams, Sternbergia Waldst. & Kit., Scilla L., Tulipa L.

a)
Die Pflanzen wurden kontrolliert, und seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden in der Partie keine Symptome von Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev festgestellt; oder
b)
die Zwiebeln wurden auf der Grundlage visueller Kontrollen zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings als frei von Symptomen von Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev befunden und zur Abgabe an den Endverbraucher verpackt.
RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmtMaßnahmen
Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen

Malus Mill.

a)
Die Pflanzen stammen von Mutterpflanzen, die visuell kontrolliert und als frei von Symptomen von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider befunden wurden; und
b)
i)
die Pflanzen wurden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider sind;

oder

ii)
die Pflanzen wurden auf einer Produktionsfläche angezogen, die während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode aufgrund visueller Kontrollen als frei von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider befunden wurde, und alle in unmittelbarer Nähe befindlichen Pflanzen mit Symptomen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;

oder

iii)
nicht mehr als 2 % der Pflanzen auf der Produktionsfläche wiesen bei visuellen Kontrollen zu geeigneten Zeitpunkten während der letzten Vegetationsperiode Symptome auf, und diese Pflanzen mit Symptomen sowie alle in unmittelbarer Nähe befindlichen Pflanzen mit Symptomen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet, und eine repräsentative Probe der übrigen, symptomfreien Pflanzen aus den Partien, in denen Pflanzen mit Symptomen gefunden worden waren, wurde getestet und als frei von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider befunden.
Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen

Prunus L.

a)
Die Pflanzen stammen von Mutterpflanzen, die einer visuellen Kontrolle unterzogen und als frei von Symptomen von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider befunden wurden;

und

b)
i)
die Pflanzen wurden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider sind;

oder

ii)
die Pflanzen wurden auf einer Produktionsfläche angezogen, die während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode aufgrund visueller Kontrollen als frei von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider befunden wurde, und alle in unmittelbarer Nähe befindlichen Pflanzen mit Symptomen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;

oder

iii)
nicht mehr als 1 % der Pflanzen auf der Produktionsfläche wiesen bei visuellen Kontrollen zu geeigneten Zeitpunkten während der letzten Vegetationsperiode Symptome auf, und diese Pflanzen sowie alle in unmittelbarer Nähe befindlichen Pflanzen mit Symptomen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet, und eine repräsentative Probe der übrigen, symptomfreien Pflanzen aus den Partien, in denen Pflanzen mit Symptomen gefunden worden waren, wurde getestet und als frei von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider befunden.
Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen

Pyrus L.

a)
Die Pflanzen stammen von Mutterpflanzen, die visuell kontrolliert und als frei von Symptomen von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider befunden wurden; und
b)
i)
Die Pflanzen wurden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider befunden wurden; oder
ii)
die Pflanzen wurden auf einer Produktionsfläche angezogen, die während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode aufgrund visueller Kontrollen als frei von dem Schädling befunden wurde, und alle in unmittelbarer Nähe befindlichen Pflanzen mit Symptomen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;

oder

c)
die Pflanzen auf der Produktionsfläche und alle Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die bei visuellen Kontrollen zu geeigneten Zeitpunkten während der letzten drei Vegetationsperioden Symptome von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider gezeigt haben, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al.

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen

Lavandula L.

a)
Die Pflanzen wurden auf einer Produktionsfläche angezogen, die bekanntermaßen frei von Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al. ist;

oder

b)
bei visuellen Kontrollen der Partie in der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al. festgestellt;

oder

c)
Pflanzen mit Symptomen von Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al. wurden entfernt und vernichtet, und die Partie wurde anhand einer repräsentativen Probe der übrigen Pflanzen getestet und als frei von dem Schädling befunden.
Chrysanthemum stunt viroid

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen

Argyranthemum Webb ex Sch.Bip., Chrysanthemum L.

Die Pflanzen stammen über drei Vermehrungsgenerationen aus Beständen, die untersucht und als frei von Chrysanthemum stunt viroid befunden wurden.
Citrus exocortis viroid

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen

Citrus L.

a)
Die Pflanzen stammen von Mutterpflanzen, die visuell kontrolliert und als frei von Citrus exocortis viroid befunden wurden;

und

b)
die Pflanzen wurden auf einer Produktionsfläche angezogen, die während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode anhand visueller Kontrollen der Pflanzen zum geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings als frei von dem Schädling befunden wurde.
Citrus tristeza virus (EU-Isolate)

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen

Citrus L., Fortunella Swingle, Poncirus Raf. und ihre Hybriden

a)
Die Pflanzen stammen von Mutterpflanzen, die in den letzten drei Jahren getestet und als frei von Citrus tristeza virus befunden wurden;

und

b)
i)
die Pflanzen wurden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei von Citrus tristeza virus sind;

oder

ii)
die Pflanzen wurden auf einer Produktionsfläche angezogen, die während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode durch Untersuchung einer repräsentativen Probe der Pflanzen zum geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings als frei von Citrus tristeza virus befunden wurde;

oder

iii)
die Pflanzen wurden auf einer Produktionsfläche unter physischem Schutz gegen Vektoren angezogen und durch stichprobenartige Tests der Pflanzen zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode als frei von Citrus tristeza virus befunden;

oder

iv)
bei einem positiven Testergebnis hinsichtlich des Auftretens von Citrus tristeza virus in einer Partie wurden alle Pflanzen einzeln untersucht und nicht mehr als 2 % dieser Pflanzen positiv getestet, und die als befallen befundenen Pflanzen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
Impatiens necrotic spot tospovirus

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen

Begonia x hiemalis, Fotsch, Impatiens L. Neu-Guinea-Hybriden

a)
Die Pflanzen wurden auf einer Produktionsfläche angezogen, in der eine Überwachung auf relevante Thripse als Vektoren (Frankliniella occidentalis Pergande) stattfand, bei deren Nachweis geeignete Behandlungen zur wirksamen Tilgung ihrer Populationen durchgeführt wurden;

und

b)
i)
auf der Produktionsflächewurden während der laufenden Vegetationsperiode keine Symptome von Impatiens necrotic spot tospovirus festgestellt; oder
ii)
alle Pflanzen auf der Produktionsfläche, die in der laufenden Vegetationsperiode Symptome von Impatiens necrotic spot tospovirus aufwiesen, wurden entfernt, und eine repräsentative Probe der zu verbringenden Pflanzen wurde getestet und als frei von Impatiens necrotic spot tospovirus befunden.
Potato spindle tuber viroidCapiscum annuum L.
a)
Am Ort der Erzeugung wurden während der abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome einer durch Potato Spindle Tuber Viroid verursachten Krankheit festgestellt; oder
b)
die Pflanzen wurden anhand einer repräsentativen Probe mit geeigneten Methoden amtlich auf Potato spindle tuber viroid getestet und dabei als frei von diesem Schädling befunden.
Plum pox virus

Pflanzen der folgenden Arten von Prunus L., zum Anpflanzen bestimmt, außer Samen:

Prunus armeniaca L., Prunus blireiana Andre, Prunus brigantina Vill., — Prunus cerasifera Ehrh., Prunus cistena Hansen, — Prunus curdica Fenzl & Fritsch., Prunus domestica ssp. domestica L., Prunus domestica ssp. insititia (L.) K. Schneid, Prunus domestica ssp. italica (Borkh.) Hegi., Prunus dulcis (Mill.) D. A. Webb, Prunus glandulosa Thunb., Prunus holosericea Batal., Prunus hortulana Bailey, Prunus japonica Thunb., Prunus mandshurica (Maxim.) Koehne, Prunus maritima Marsh., Prunus mume Sieb. and Zucc., Prunus nigra Ait., Prunus persica (L.) Batsch, Prunus salicina L., Prunus sibirica L., Prunus simonii Carr., Prunus spinosa L., Prunus tomentosa Thunb., Prunus triloba Lindl., Prunus L., anfällig für Plum pox virus

a)
Vegetativ vermehrte Unterlagen von Prunus, die von Mutterpflanzen stammen, die in den vorangegangenen fünf Jahren beprobt und getestet und als frei von Plum pox virus befunden wurden; und
b)
i)
das Vermehrungsmaterial wurde in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei von Plum pox virus sind; oder
ii)
auf der Produktionsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode in der hinsichtlich der klimatischen Bedingungen und der Wachstumsbedingungen der Pflanze und der Biologie des Plum pox virus am besten geeigneten Jahreszeit keine Symptome von Plum pox virus festgestellt, und alle in unmittelbarer Nähe befindlichen Pflanzen mit Symptomen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
iii)
auf nicht mehr als 1 % der Pflanzen auf der Produktionsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode in der hinsichtlich der klimatischen Bedingungen und der Wachstumsbedingungen der Pflanze und der Biologie des Plum pox virus am besten geeigneten Jahreszeit Symptome von Plum pox virus festgestellt, und alle in unmittelbarer Nähe befindlichen Pflanzen mit Symptomen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet, und eine repräsentative Probe der übrigen, symptomfreien Pflanzen der Partie, in der Pflanzen mit Symptomen gefunden worden waren, wurde getestet und als frei von dem Schädling befunden. Ein repräsentativer Anteil der Pflanzen, die bei visueller Kontrolle keine Symptome von Plum pox virus aufweisen, kann auf der Grundlage einer Bewertung des bei einem Auftreten des Schädlings bestehenden Befallsrisikos dieser Pflanzen beprobt und getestet werden.
Tomato spotted wilt tospovirus

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Samen

Begonia x hiemalis Fotsch, Capsicum annuum L., Chrysanthemum L., Gerbera L., Impatiens L. Neu-Guinea-Hybriden, Pelargonium L.

a)
Die Pflanzen wurden auf einer Produktionsfläche angezogen, in der eine Überwachung auf relevante Thripse als Vektoren (Frankliniella occidentalis und Thrips tabaci) stattfand, bei deren Nachweis geeignete Behandlungen zur wirksamen Tilgung ihrer Populationen durchgeführt wurden;

und

b)
auf der Produktionsfläche wurden während der laufenden Vegetationsperiode keine Symptome von Tomato spotted wilt tospovirus festgestellt; oder
c)
alle Pflanzen auf der Produktionsfläche, die während der laufenden Vegetationsperiode Symptome von Tomato spotted wilt tospovirus aufwiesen, wurden entfernt, und eine repräsentative Probe der zu verbringenden Pflanzen wurde getestet und als frei von Tomato spotted wilt tospovirus befunden.

TEIL D

Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde führt Kontrollen und andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass die in Spalte 3 der folgenden Tabelle genannten Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen RNQPs und zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen erfüllt sind.
Pilze und Oomyzeten
RNQPs oder durch RNQPs verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmtAnforderungen
Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Saatgut

Castanea sativa Mill.

a)
Das forstliche Vermehrungsgut stammt aus Gebieten, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr befunden wurden; oder
b)
auf der Produktionsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr festgestellt; oder
c)
forstliches Vermehrungsgut mit Symptomen von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr wurde entfernt, und das übrige Material wurde wöchentlich kontrolliert, und über einen Zeitraum von mindestens drei Wochen vor der Verbringung des Materials wurden auf der Produktionsfläche keine Symptome von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr festgestellt.

Dothistroma pini Hulbary,

Dothistroma septosporum (Dorogin) Morelet

Lecanosticta acicola (von Thümen) Sydow

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Saatgut

Pinus L.

a)
Das forstliche Vermehrungsgut stammt aus Gebieten, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Dothistroma pini Hulbary, Dothistroma septosporum (Dorogin) Morelet und Lecanosticta acicola (von Thümen) Sydow befunden wurden; oder
b)
auf der Produktionsfläche oder in ihrer unmittelbaren Nähe wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome der Nadelbräune, verursacht durch Dothistroma pini Hulbary, Dothistroma septosporum (Dorogin) Morelet oder Lecanosticta acicola (von Thümen) Sydow, festgestellt; oder
c)
auf der Produktionsfläche wurden geeignete Maßnahmen gegen Nadelbräune, verursacht durch Dothistroma pini Hulbary, Dothistroma septosporum (Dorogin) Morelet oder Lecanosticta acicola (von Thümen) Sydow, durchgeführt, und das forstliche Vermehrungsmaterial wurde vor dem Verbringen visuell kontrolliert und als frei von Symptomen der Nadelbräune befunden.
Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in 't Veld

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, außer Pollen und Saatgut

Castanea sativa Mill., Fraxinus excelsior L., Larix decidua Mill., Larix kaempferi (Lamb.) Carrière, Larix × eurolepis A. Henry, Pseudotsuga menziesii (Mirb.) Franco, Quercus cerris L., Quercus ilex L., Quercus rubra L.

a)
Das forstliche Vermehrungsgut stammt aus Gebieten, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) befunden wurden; oder
b)
auf der Produktionsfläche wurden an forstlichem Vermehrungsgut während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) festgestellt; oder
c)
i)
forstliches Vermehrungsgut auf der Produktionsfläche mit Symptomen von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) und sämtliches forstliches Vermehrungsgut samt anhaftender Erde im Umkreis von 2 m um das symptomatische Material wurde entfernt und vernichtet, einschließlich anhaftender Erde;

und

ii)
für sämtliches forstliches Vermehrungsgut im Umkreis von 10 m von symptomatischen Pflanzen sowie das restliche forstliche Vermehrungsgut der betroffenen Partie gilt:

Innerhalb von drei Monaten nach dem Nachweis symptomatischen forstlichen Vermehrungsguts wurden keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) auf diesem forstlichen Vermehrungsgut bei mindestens zwei Inspektionen zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schädlings festgestellt, und während dieser Dreimonatsfrist wurden keine Behandlungen zur Unterdrückung der Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) durchgeführt und

nach dieser Dreimonatsfrist gilt:

auf der Produktionsfläche wurden an diesem forstlichen Vermehrungsgut keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) festgestellt oder

eine repräsentative Probe dieses zu verbringenden forstlichen Vermehrungsguts wurde getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) befunden;

und

iii)
für sämtliches anderes forstliches Vermehrungsgut am Erzeugungsort gilt:

auf der Produktionsfläche wurden an diesem forstlichen Vermehrungsgut keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) festgestellt oder

eine repräsentative Probe dieses zu verbringenden forstlichen Vermehrungsguts wurde getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) befunden.

TEIL E

Die folgenden Maßnahmen werden in Bezug auf die jeweiligen RNQPS und zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen durchgeführt. Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde führt Kontrollen und andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass die in Spalte 3 der folgenden Tabelle genannten Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen RNQPS und zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen erfüllt sind:BakterienInsekten und MilbenNematodenViren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen
RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmtAnforderungen
Clavibacter michiganensis ssp. michiganensis (Smith) Davis et al.Solanum lycopersicum L.
a)
Das Saatgut wurde durch eine geeignete Säureextraktionsmethode oder eine gleichwertige Methode gewonnen;

und

b)
i)
das Saatgut stammt aus Gebieten, die bekanntermaßen frei von Clavibacter michiganensis ssp. michiganensis (Smith) Davis et al. sind;

oder

ii)
bei visuellen Kontrollen zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schädlings während der abgeschlossenen Vegetationsperiode der Pflanzen auf der Vermehrungsfläche wurden keine Symptome einer durch Clavibacter michiganensis ssp. michiganensis (Smith) Davis et al. verursachten Krankheit festgestellt;

oder

iii)
das Saatgut wurde anhand einer repräsentativen Probe mit geeigneten Methoden amtlich auf Clavibacter michiganensis ssp. michiganensis (Smith) Davis et al. getestet und dabei als frei von dem Schädling befunden.
Xanthomonas axonopodis pv. phaseoli (Smith) Vauterin et al.Phaseolus vulgaris L.
a)
Das Saatgut stammt aus Gebieten, die bekanntermaßen frei von Xanthomonas axonopodis pv. phaseoli (Smith) Vauterin et al. sind;

oder

b)
der Feldbestand, von dem die Samen geerntet wurden, wurde zu geeigneten Zeitpunkten während der Vegetationsperiode visuell kontrolliert und als frei von Xanthomonas axonopodis pv. phaseoli (Smith) Vauterin et al. befunden;

oder

c)
eine repräsentative Probe der Samen wurde getestet und dabei als frei von Xanthomonas axonopodis pv. phaseoli (Smith) Vauterin et al. befunden.
Xanthomonas fuscans subsp. fuscans Schaad et al.Phaseolus vulgaris L.
a)
Das Saatgut stammt aus Gebieten, die bekanntermaßen frei von Xanthomonas fuscans subsp. fuscans Schaad et al. sind;

oder

b)
der Feldbestand, von dem die Samen geerntet wurden, wurde zu geeigneten Zeitpunkten während der Vegetationsperiode visuellen Kontrollen unterzogen und als frei von Xanthomonas fuscans subsp. fuscans Schaad et al. befunden;

oder

c)
eine repräsentative Probe der Samen wurde untersucht und dabei als frei von Xanthomonas fuscans subsp. fuscans Schaad et al. befunden.
Xanthomonas euvesicatoria Jones et al.Capsicum annuum L.
a)
Das Saatgut stammt aus Gebieten, die bekanntermaßen frei von Xanthomonas euvesicatoria Jones et al. sind;

oder

b)
bei visuellen Kontrollen zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schädlings während der abgeschlossenen Vegetationsperiode der Pflanzen auf der Vermehrungsfläche wurden keine Symptome einer durch Xanthomonas euvesicatoria Jones et al. verursachten Krankheit festgestellt;

oder

c)
die Samen wurden anhand einer repräsentativen Probe mit geeigneten Methoden, gegebenenfalls nach einer geeigneten Behandlung, amtlich auf Xanthomonas euvesicatoria Jones et al. getestet und dabei als frei von Xanthomonas euvesicatoria Jones et al. befunden.
Xanthomonas euvesicatoria Jones et al.Solanum lycopersicum L.
a)
Die Samen wurden durch eine geeignete Säureextraktionsmethode gewonnen; und
b)
die Samen stammen aus Gebieten, die bekanntermaßen frei von Xanthomonas euvesicatoria Jones et al. sind;

oder

c)
i)
bei visuellen Kontrollen zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schädlings während der abgeschlossenen Vegetationsperiode der Pflanzen auf der Vermehrungsfläche wurden keine Symptome einer durch Xanthomonas euvesicatoria Jones et al. verursachten Krankheit festgestellt;

oder

ii)
die Samen wurden anhand einer repräsentativen Probe mit geeigneten Methoden, gegebenenfalls nach einer geeigneten Behandlung, amtlich auf Xanthomonas euvesicatoria Jones et al. getestet und dabei als frei von Xanthomonas euvesicatoria Jones et al. befunden.
Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al.Capsicum annuum L.
a)
Das Saatgut stammt aus Gebieten, die bekanntermaßen frei von Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al. sind;

oder

b)
bei visuellen Kontrollen zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schädlings während der abgeschlossenen Vegetationsperiode der Pflanzen auf der Vermehrungsfläche wurden keine Symptome einer durch Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al. verursachten Krankheit festgestellt;

oder

c)
die Samen wurden anhand einer repräsentativen Probe mit geeigneten Methoden, gegebenenfalls nach einer geeigneten Behandlung, amtlich auf Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al. getestet und dabei als frei von Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al. befunden.
Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al.Solanum lycopersicum L.
a)
Die Samen wurden durch eine geeignete Säureextraktionsmethode gewonnen; und
b)
die Samen stammen aus Gebieten, die bekanntermaßen frei von Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al. sind;

oder

c)
i)
bei visuellen Kontrollen zu geeigneten Zeitpunkten während der abgeschlossenen Vegetationsperiode der Pflanzen auf der Vermehrungsfläche wurden keine Symptome einer durch Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al. verursachten Krankheit festgestellt;

oder

ii)
die Samen wurden anhand einer repräsentativen Probe mit geeigneten Methoden, gegebenenfalls nach einer geeigneten Behandlung, amtlich auf Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al. getestet und dabei als frei von Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al. befunden.
Xanthomonas perforans Jones et al.Capsicum annuum L.
a)
Das Saatgut stammt aus Gebieten, die bekanntermaßen frei von Xanthomonas perforans Jones et al. sind;

oder

b)
bei visuellen Kontrollen zu geeigneten Zeitpunkten während der abgeschlossenen Vegetationsperiode der Pflanzen auf der Vermehrungsfläche wurden keine Symptome einer durch Xanthomonas perforans Jones et al. verursachten Krankheit festgestellt;

oder

c)
die Samen wurden anhand einer repräsentativen Probe mit geeigneten Methoden, gegebenenfalls nach einer geeigneten Behandlung, amtlich auf Xanthomonas perforans Jones et al. getestet und dabei als frei von Xanthomonas perforans Jones et al. befunden.
Xanthomonas perforans Jones et al.Solanum lycopersicum L.
a)
Die Samen wurden durch eine geeignete Säureextraktionsmethode gewonnen; und
b)
die Samen stammen aus Gebieten, die bekanntermaßen frei von Xanthomonas perforans Jones et al. sind;

oder

c)
i)
bei visuellen Kontrollen zu geeigneten Zeitpunkten während der abgeschlossenen Vegetationsperiode der Pflanzen auf der Vermehrungsfläche wurden keine Symptome einer durch Xanthomonas perforans Jones et al. verursachten Krankheit festgestellt;

oder

ii)
die Samen wurden anhand einer repräsentativen Probe mit geeigneten Methoden, gegebenenfalls nach einer geeigneten Behandlung, amtlich auf Xanthomonas perforans Jones et al. getestet und dabei als frei von Xanthomonas perforans Jones et al. befunden.
Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al.Capsicum annuum L.
a)
Die Samen stammen aus Gebieten, die bekanntermaßen frei von Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al. sind;

oder

b)
bei visuellen Kontrollen zu geeigneten Zeitpunkten während der abgeschlossenen Vegetationsperiode der Pflanzen auf der Vermehrungsfläche wurden keine Symptome einer durch Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al. verursachten Krankheit festgestellt;

oder

c)
die Samen wurden anhand einer repräsentativen Probe mit geeigneten Methoden, gegebenenfalls nach einer geeigneten Behandlung, amtlich auf Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al. getestet und dabei als frei von Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al. befunden.
Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al.Solanum lycopersicum L.
a)
Die Samen wurden durch eine geeignete Säureextraktionsmethode gewonnen; und
b)
die Samen stammen aus Gebieten, die bekanntermaßen frei von Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al. sind;

oder

c)
i)
bei visuellen Kontrollen zu geeigneten Zeitpunkten während der abgeschlossenen Vegetationsperiode der Pflanzen auf der Vermehrungsfläche wurden keine Symptome einer durch Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al. verursachten Krankheit festgestellt;

oder

ii)
die Samen wurden anhand einer repräsentativen Probe mit geeigneten Methoden, gegebenenfalls nach einer geeigneten Behandlung, amtlich auf Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al. getestet und dabei als frei von Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al. befunden.
RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmtMaßnahmen
Acanthoscelides obtectus (Say)Phaseolus coccineus L., Phaseolus vulgaris L.
a)
Eine repräsentative Probe des Saatguts wurde zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings, gegebenenfalls nach einer geeigneten Behandlung, einer visuellen Kontrolle unterzogen, und
b)
das Saatgut wurde als frei von Acanthoscelides obtectus (Say) befunden.
Bruchus pisorum (Linnaeus)Pisum sativum L.
a)
Eine repräsentative Probe des Saatguts wurde zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings, gegebenenfalls nach einer geeigneten Behandlung, einer visuellen Kontrolle unterzogen, und
b)
das Saatgut wurde als frei von Bruchus pisorum (Linnaeus) befunden.
Bruchus rufimanus BohemanVicia faba L.
a)
Eine repräsentative Probe des Saatguts wurde zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings, gegebenenfalls nach einer geeigneten Behandlung, einer visuellen Kontrolle unterzogen, und
b)
das Saatgut wurde als frei von Bruchus rufimanus Boheman befunden.
RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmtMaßnahmen
Ditylenchus dipsaci (Kuehn) FilipjevAllium cepa L., Allium porrum L.
a)
Der Feldbestand wurde seit dem Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode mindestens einmal zu einem geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings visuell kontrolliert, und dabei wurden keine Symptome von Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev festgestellt;

oder

b)
die geernteten Samen wurden nach Labortests an einer repräsentativen Probe als frei von Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev befunden;

oder

c)
das Pflanzgut wurde einer geeigneten chemischen oder physikalischen Behandlung gegen Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev unterzogen, und nach Labortests an einer repräsentativen Probe wurden die Samen als frei von diesem Schädling befunden.
RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmtMaßnahmen
Pepino mosaic virusSolanum lycopersicum L.
a)
Die Samen wurden durch eine geeignete Säureextraktionsmethode oder eine gleichwertige Methode gewonnen; und
b)
i)
die Samen stammen aus Gebieten, in denen Pepino mosaic virus bekanntermaßen nicht vorkommt; oder
ii)
an den Pflanzen im Vermehrungsbetrieb wurden in der abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome einer durch Pepino mosaic virus verursachten Krankheit festgestellt; oder
iii)
die Samen wurden anhand einer repräsentativen Probe nach geeigneten Methoden amtlich auf Pepino mosaic virus getestet und dabei als frei von dem Schädling befunden.
Potato spindle tuber viroidCapsicum annuum L., Solanum lycopersicum L.
a)
i)
Die Samen stammen aus Gebieten, in denen Potato spindle tuber viroid bekanntermaßen nicht vorkommt; oder
ii)
im Vermehrungsbetrieb wurden an den Pflanzen in der abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome einer durch Potato spindle tuber viroid verursachten Krankheit festgestellt; oder
iii)
die Samen wurden anhand einer repräsentativen Probe nach geeigneten Methoden amtlich auf Pepino spindle tuber viroid getestet und dabei als frei von dem Schädling befunden.

TEIL F

Die zuständige Behörde oder gegebenenfalls der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde führt Kontrollen und andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass die in der folgenden Tabelle genannten Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen RNQPS und zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen erfüllt sind.
RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmtAnforderungen
Schwarzbeinigkeit (Dickeya Samson et al. spp.; Pectobacterium Waldee emend. Hauben et al. spp.)Solanum tuberosum L.
a)
Vorstufenpflanzgut von Kartoffeln:

Amtliche Inspektionen ergeben, dass es von Mutterpflanzen stammt, die frei von Dickeya Samson et al. spp. und Pectobacterium Waldee emend. Hauben et al. spp. sind.

b)
Alle Kategorien:

Der Vermehrungsbestand wurde amtlichen Feldbesichtigungen durch zuständige Behörden unterzogen.

Candidatus Liberibacter solanacearum Liefting et al.Solanum tuberosum L.
a)
Vorstufenpflanzgut von Kartoffeln:

Amtliche Inspektionen ergeben, dass es von Mutterpflanzen stammt, die frei von Candidatus Liberibacter solanacearum Liefting et al. sind.

b)
Alle Kategorien:

i)
Die Pflanzen wurden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei von Candidatus Liberibacter solanacearum Liefting et al. sind, unter Berücksichtigung des möglichen Auftretens der Vektoren;

oder

ii)
bei den von zuständigen Behörden durchgeführten amtlichen Feldbesichtigungen der Vermehrungsflächen wurden seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome von Candidatus Liberibacter solanacearum Liefting et al. festgestellt.

Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al.Solanum tuberosum L.
a)
Vorstufenpflanzgut von Kartoffeln:

Amtliche Inspektionen ergeben, dass es von Mutterpflanzen stammt, die frei von Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al. sind.

b)
Alle Kategorien:

i)
auf der Vermehrungsfläche wurden bei amtlichen Feldbesichtigungen seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome von Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al. festgestellt;

oder

ii)
alle Pflanzen auf der Vermehrungsfläche, die Symptome aufwiesen, wurden mit ihren Tochterknollen entfernt und vernichtet, und bei allen Beständen, in deren Aufwuchs Symptome festgestellt worden waren, wurden Knollen aus jeder Partie amtlichen Nacherntetests unterzogen zur Bestätigung, dass sie frei von Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al sind.

Mosaiksymptome, verursacht durch Viren, und:

Symptome, verursacht durch:

Blattrollvirus

Solanum tuberosum L.
a)
Vorstufenpflanzgut von Kartoffeln:

Es stammt von Mutterpflanzen, die frei von Kartoffelvirus A, Kartoffelvirus M, Kartoffelvirus S, Kartoffelvirus X, Kartoffelvirus Y und Blattrollvirus sind.

Wenn Methoden der Mikrovermehrung angewandt werden, wird durch amtliche Tests oder Tests unter amtlicher Überwachung an der Mutterpflanze festgestellt, ob diese Anforderung erfüllt ist.

Wenn Methoden der klonalen Selektion angewandt werden, wird durch amtliche Tests oder Tests unter amtlicher Überwachung am Klonbestand festgestellt, ob diese Anforderung erfüllt ist.

b)
Alle Kategorien:

Der Vermehrungsbestand wurde einer amtlichen Feldbesichtigung durch die zuständigen Behörden unterzogen.

Potato spindle tuber viroidSolanum tuberosum L.
a)
Klonbestand:

Amtliche Tests oder Tests unter amtlicher Überwachung haben ergeben, dass er von Mutterpflanzen stammt, die frei von Potato spindle tuber viroid sind.

b)
Vorstufenpflanzgut und Basispflanzgut von Kartoffeln:

Es wurden keine Symptome von Potato spindle tuber viroid festgestellt;

oder

in jeder Partie wurden Knollen amtlichen Nacherntetests unterzogen und als frei von Potato spindle Tuber Viroid befunden.

c)
Zertifizierte Pflanzkartoffeln:

Bei amtlichen visuellen Kontrollen wurde festgestellt, dass sie frei von dem Schädling sind, und sobald Symptome auf einen Befall hindeuten, werden Tests durchgeführt.

RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmtAnforderungen
Anzeichen von VirosenSolanum tuberosum L.Bei amtlichen Kontrollen der direkten Nachkommenschaft darf die Anzahl der Pflanzen, die Symptome aufweisen, den in Anhang IV genannten Prozentsatz nicht überschreiten.
RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmtAnforderungen
Candidatus Liberibacter solanacearum Liefting et al.Solanum tuberosum L.Die zuständige Behörde hat eine amtliche Kontrolle der Partien vorgenommen und bestätigt, dass die betreffenden Bestimmungen in Anhang IV eingehalten werden, es sei denn, die Partie wurde aus Pflanzen gewonnen, die die Anforderungen von Buchstabe b Ziffer i der dritten Spalte der zweiten Zeile der ersten Tabelle in Anhang V Teil F erfüllen.
Ditylenchus destructor ThorneSolanum tuberosum L.Die zuständige Behörde hat eine amtliche Inspektion der Partien vorgenommen und bestätigt, dass die betreffenden Bestimmungen in Anhang IV eingehalten werden.
Wurzeltöterkrankheit, wobei die Knollen auf mehr als 10 % ihrer Oberfläche befallen sind, verursacht durch Thanatephorus cucumeris (A.B. Frank) DonkSolanum tuberosum LDie zuständige Behörde hat eine amtliche Inspektion der Partien vorgenommen und bestätigt, dass die betreffenden Bestimmungen in Anhang IV eingehalten werden.
Pulverschorf, wobei die Knollen auf mehr als 10 % ihrer Oberfläche befallen sind, verursacht durch Spongospora subterranea (Wallr.) Lagerh.Solanum tuberosum LDie zuständige Behörde hat eine amtliche Inspektion der Partien vorgenommen und bestätigt, dass die betreffenden Bestimmungen in Anhang IV eingehalten werden.
Zusätzlich führen die zuständigen Behörden amtliche Feldbesichtigungen durch, um sicherzustellen, dass die für das Auftreten von RNQPS im Vermehrungsbestand geltenden Schwellenwerte gemäß der folgenden Tabelle nicht überschritten werden:
RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmt (Gattung oder Art)Schwellenwert für wachsende Pflanzen für Kartoffel-VorstufenpflanzgutSchwellenwert für wachsende Pflanzen für Kartoffel-BasispflanzgutSchwellenwert für wachsende Pflanzen für zertifizierte Pflanzkartoffeln
PBTCPB
Schwarzbeinigkeit (Dickeya Samson et al. spp. [1DICKG]; Pectobacterium Waldee emend. Hauben et al. spp. [1PECBG])Solanum tuberosum L.0 %0 %1,0 %4,0 %
Candidatus Liberibacter solanacearum Liefting et al. [LIBEPS]Solanum tuberosum L.0 %0 %0 %0 %
Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al. [PHYPSO]Solanum tuberosum L.0 %0 %0 %0 %

Mosaiksymptome, verursacht durch Viren

und

Symptome, verursacht durch das Blattrollvirus [PLRV00]

Solanum tuberosum L.0 %0,1 %0,8 %6,0 %
Potato spindle tuber viroid [PSTVD0]Solanum tuberosum L.0 %0 %0 %0 %

TEIL G

1.
Feldbesichtigung

1.
Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde besichtigt den Feldbestand, von dem das Saatgut von Öl- und Faserpflanzen erzeugt wird, um sicherzustellen, dass die für das Auftreten von RNQPS geltenden Schwellenwerte gemäß der folgenden Tabelle nicht überschritten werden:

Pilze und Oomyzeten
RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmt (Gattung oder Art)Schwellenwert für die Erzeugung von VorstufensaatgutSchwellenwert für die Erzeugung von BasissaatgutSchwellenwert für die Erzeugung von zertifiziertem Saatgut
Plasmopara halstedii (Farlow) Berlese & de Toni [PLASHA]Helianthus annuus L.0 %0 %0 %

Die zuständige Behörde kann Inspektoren, die keine Unternehmer sind, ermächtigen, die Feldbesichtigungen in ihrem Auftrag und unter ihrer amtlichen Überwachung durchzuführen.

2.
Die Feldbesichtigungen werden durchgeführt, wenn Zustand und Entwicklungsstand des Feldbestands eine angemessene Besichtigung erlauben.

Pro Jahr wird mindestens eine Feldbesichtigung zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis der betreffenden RNQPS durchgeführt.

3.
Die zuständige Behörde legt die Größe, die Anzahl und die Verteilung der zu besichtigenden Feldabschnitte nach geeigneten Methoden fest.

Der von der zuständigen Behörde zu besichtigende Anteil der Feldbestände zur Saatguterzeugung beträgt mindestens 5 %.

2.
Beprobung und Untersuchung von Saatgut von Öl- und Faserpflanzen

1)
Die zuständige Behörde:

a)
nimmt amtlich Proben von Partien von Saatgut von Öl- und Faserpflanzen;
b)
ermächtigt Saatgutprobenehmer zur Probenahme in ihrem Auftrag und unter ihrer amtlichen Überwachung;
c)
vergleicht die von ihr selbst gezogenen Proben mit den aus derselben Saatgutpartie von den Saatgutprobenehmern unter amtlicher Überwachung gezogenen Proben;
d)
überwacht die Tätigkeit der unter Buchstabe b genannten Saatgutprobenehmer.

2.
Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung nimmt eine Beprobung und Untersuchung des Saatguts von Öl- und Faserpflanzen nach neuesten internationalen Methoden vor.

Außer bei automatischer Probenahme nimmt die zuständige Behörde eine Kontrollbeprobung eines Anteils von mindestens 5 % der zur Zertifizierung angemeldeten Saatgutpartien vor. Dieser Prozentsatz wird so gleichmäßig wie möglich auf alle natürlichen und juristischen Personen, die Saatgut zur Zertifizierung anmelden, sowie auf die eingereichten Arten verteilt, kann jedoch zur Beseitigung konkreter Zweifel auch gezielt ausgewählt werden.

3.
Bei automatischer Probenahme werden geeignete Verfahren angewandt, und sie wird amtlich überwacht.
4.
Bei der Prüfung des Saatguts zur Zertifizierung und der Prüfung von Handelssaatgut werden die Proben aus homogenen Partien gezogen. Für die Gewichte der Partien und Proben gelten die Angaben in der Tabelle in Anhang III der Richtlinie 2002/57/EG.

3.
Zusätzliche Maßnahmen bei Saatgut von Öl- und Faserpflanzen

Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde führt die folgenden zusätzlichen Inspektionen und andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen RNQPS und zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen erfüllt sind:
1.
Maßnahmen in Bezug auf Saatgut von Helianthus annuus L. zur Verhütung des Auftretens von Plasmopora halstedii

a)
Die Samen von Helianthus annuus L. stammen aus Gebieten, die bekanntermaßen frei von Plasmopara halstedii sind;

oder

b)
auf der Vermehrungsfläche wurden bei mindestens zwei Inspektionen zu geeigneten Zeitpunkten während der Vegetationsperiode keine Symptome von Plasmopara halstedii festgestellt;

oder

c)
i)
auf der Vermehrungsfläche wurden zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schädlings während der Vegetationsperiode mindestens zwei Feldbesichtigungen durchgeführt; und
ii)
bei den Feldbesichtigungen wiesen nicht mehr als 5 % der Pflanzen Symptome von Plasmopara halstedii auf, und alle Pflanzen mit Symptomen von Plasmopara halstedii wurden nach der Inspektion entfernt und unverzüglich vernichtet; und
iii)
bei der abschließenden Inspektion wurden keine Pflanzen mit Symptomen von Plasmopara halstedii gefunden;

oder

d)
i)
auf der Vermehrungsfläche wurden zu geeigneten Zeitpunkten während der Vegetationsperiode mindestens zwei Feldbesichtigungen durchgeführt; und
ii)
alle Pflanzen mit Symptomen von Plasmopara halstedii wurden nach der Inspektion entfernt und unverzüglich vernichtet; und
iii)
bei der abschließenden Inspektion wurden keine Pflanzen mit Symptomen von Plasmopara. halstedii gefunden, und eine repräsentative Probe aus jeder Partie wurde getestet und als frei von Plasmopara halstedii befunden, oder die Samen wurden einer geeigneten Behandlung unterzogen, die nachweislich gegen alle bekannten Stämme von Plasmopara halstedii (Farlow) Berlese & de Toni wirksam ist.

2.
Maßnahmen in Bezug auf Saatgut von Helianthus annuus L. und Linum usitatissimum L. zur Verhütung des Auftretens von Botrytis cinerea

a)
Eine zugelassene Saatgutbehandlung gegen Botrytis cinerea wurde durchgeführt;

oder

b)
die Toleranzschwelle für Saatgut wird nicht überschritten, wie Labortests einer repräsentativen Probe bestätigen.

3.
Maßnahmen in Bezug auf Saatgut von Glycine max (L.) Merryl zur Verhütung des Auftretens von Diaporthe caulivora (Diaporthe phaseolorum var. caulivora)

a)
Eine zugelassene Saatgutbehandlung gegen Diaporthe caulivora (Diaporthe phaseolorum var. caulivora) wurde durchgeführt;

oder

b)
die Toleranzschwelle für Saatgut wird nicht überschritten, wie Labortests einer repräsentativen Probe bestätigen.

4.
Maßnahmen in Bezug auf Saatgut von Glycine max (L.) Merryl zur Verhütung des Auftretens von Diaporthe var. sojae

a)
Eine zugelassene Saatgutbehandlung gegen Diaporthe var. sojae wurde durchgeführt;

oder

b)
die Toleranzschwelle für Saatgut wird nicht überschritten, wie Labortests einer repräsentativen Probe bestätigen.

5.
Maßnahmen in Bezug auf Linum usitatissimum L. zur Verhütung des Auftretens von Alternaria linicola

a)
Eine zugelassene Saatgutbehandlung gegen Alternaria linicola wurde durchgeführt;

oder

b)
die Toleranzschwelle für Saatgut wird nicht überschritten, wie Labortests einer repräsentativen Probe bestätigen.

6.
Maßnahmen in Bezug auf Saatgut von Linum usitatissimum L. zur Verhütung des Auftretens von Boeremia exigua var. linicola

a)
Eine zugelassene Saatgutbehandlung gegen Boeremia exigua var. linicola wurde durchgeführt;

oder

b)
die Toleranzschwelle für Saatgut wird nicht überschritten, wie Laboruntersuchungen einer repräsentativen Probe zeigen.

7.
Maßnahmen in Bezug auf Saatgut von Linum usitatissimum L. zur Verhütung des Auftretens von Colletotrichum lini

a)
Eine zugelassene Saatgutbehandlung gegen Colletotrichum lini wurde durchgeführt;

oder

b)
die Toleranzschwelle für Saatgut wird nicht überschritten, wie Laboruntersuchungen einer repräsentativen Probe zeigen.

8.
Maßnahmen in Bezug auf Saatgut von Linum usitatissimum L. zur Verhütung des Auftretens von Fusarium (anamorphe Gattung), außer Fusarium oxysporum f. sp. albedinis (Kill. & Maire) W.L. Gordon und Fusarium circinatum Nirenberg & O’Donnell

a)
Eine zugelassene Saatgutbehandlung gegen Fusarium (anamorphe Gattung), außer Fusarium oxysporum f. sp. albedinis (Kill. & Maire) W.L. Gordon und Fusarium circinatum Nirenberg & O’Donnell, wurde durchgeführt;

oder

b)
die Toleranzschwelle für Saatgut wird nicht überschritten, wie Labortests einer repräsentativen Probe bestätigen.

TEIL H

Visuelle Kontrolle

Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde führt Kontrollen und andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass:
a)
die Pflanzen zumindest bei visueller Kontrolle praktisch frei von den in der Tabelle unter diesem Punkt aufgeführten Schädlingen, d. h. der betreffenden Gattung oder Art, erscheinen;
b)
Pflanzen mit sichtbaren Anzeichen oder Symptomen eines Befalls mit den in den Tabellen unter diesem Punkt aufgeführten Schädlingen in der Aufwuchsphase nach deren Auftreten unverzüglich angemessen behandelt oder gegebenenfalls entfernt wurden;
c)
im Fall von Schalotten- und Knoblauchknollen die Pflanzen direkt von Material stammen, das in der Aufwuchsphase kontrolliert und für praktisch frei von allen in den Tabellen unter diesem Punkt aufgeführten Schädlingen befunden wurde.
Zusätzlich führt die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde Kontrollen und andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass die in der folgenden Tabelle genannten Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen RNQPS und zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen erfüllt sind:BakterienPilze und OomyzetenNematodenViren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen
RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmtAnforderungen
Clavibacter michiganensis ssp. michiganensis (Smith) Davis et al.Solanum lycopersicum L.Die Pflanzen wurden aus Samen gezogen, die die Anforderungen in Anhang V Teil E erfüllen und durch geeignete Hygienemaßnahmen befallsfrei gehalten wurden.
Xanthomonas euvesicatoria Jones et al.Capsicum annuum L., Solanum lycopersicum L.
a)
Die Jungpflanzen wurden aus Samen gezogen, die die für Gemüsesaatgut geltenden Anforderungen in Teil E erfüllen; und
b)
die Jungpflanzen wurden unter angemessenen Hygienebedingungen gehalten, um einen Befall zu verhüten.
Xanthomonas gardneri (ex Šutič 1957) Jones et al.Capsicum annuum L., Solanum lycopersicum L.
a)
Die Jungpflanzen wurden aus Samen gezogen, die die für Gemüsesaatgut geltenden Anforderungen in Teil E erfüllen; und
b)
die Jungpflanzen wurden unter angemessenen Hygienebedingungen gehalten, um einen Befall zu verhüten.
Xanthomonas perforans Jones et al.Capsicum annuum L., Solanum lycopersicum L.
a)
Die Jungpflanzen wurden aus Samen gezogen, die die für Gemüsesaatgut geltenden Anforderungen in Teil E erfüllen; und
b)
die Jungpflanzen wurden unter angemessenen Hygienebedingungen gehalten, um einen Befall zu verhüten.
Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al.Capsicum annuum L., Solanum lycopersicum L.
a)
Die Jungpflanzen wurden aus Samen gezogen, die die für Gemüsesaatgut geltenden Anforderungen in Teil E erfüllen; und
b)
die Jungpflanzen wurden unter geeigneten Hygienebedingungen gehalten, um einen Befall zu verhüten.
RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmtAnforderungen
Fusarium Link (anamorphe Gattung), außer Fusarium oxysporum f. sp. albedinis (Kill. & Maire) W.L. Gordon und Fusarium circinatum Nirenberg & O’DonnellAsparagus officinalis L.
a)
i)
Der Feldbestand wurde zu einem geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings während der Vegetationsperiode visuell kontrolliert; eine repräsentative Probe der Pflanzen wurde gerodet, und es wurden keine Symptome von Fusarium Link festgestellt; oder
ii)
der Feldbestand wurde mindestens zweimal zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schädlings während der Vegetationsperiode visuell kontrolliert, und Pflanzen mit Symptomen von Fusarium Link wurden unverzüglich entfernt, sodass bei der abschließenden Feldbesichtigung keine Symptome festgestellt wurden; und
b)
die Wurzelkronen wurden vor dem Verbringen visuell kontrolliert, und es wurden keine Symptome von Fusarium Link festgestellt.
Helicobasidium brebissonii (Desm.) DonkAsparagus officinalis L.
a)
i)
Der Feldbestand wurde zu einem geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings in der Vegetationsperiode visuell kontrolliert; eine repräsentative Probe der Pflanzen wurde gerodet, und es wurden keine Symptome von Helicobasidium brebissonii (Desm.) Donk festgestellt; oder
ii)
der Feldbestand wurde mindestens zweimal zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schädlings während der Vegetationsperiode visuell kontrolliert, und Pflanzen, die Symptome von Helicobasidium brebissonii (Desm.) Donk aufwiesen, wurden unverzüglich entfernt, sodass bei der abschließenden Feldbesichtigung keine Symptome festgestellt wurden; und
b)
die Wurzelkronen wurden vor dem Verbringen visuell kontrolliert, und es wurden keine Symptome von Helicobasidium brebissonii (Desm.) Donk festgestellt.
Stromatinia cepivora Berk.Allium cepa L., Allium fistulosum L., Allium porrum L.
a)
Die Pflanzen sind in Kulturgefäßen gezogene Jungpflanzen, die auf einem von Stromatinia cepivora Berk. freien Substrat gewachsen sind;

oder

b)
i)

der Feldbestand wurde zu einem geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings während der Vegetationsperiode visuell kontrolliert, und es wurden keine Symptome von Stromatinia cepivora Berk. festgestellt; oder

der Feldbestand wurde zu einem geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings in der Vegetationsperiode visuell kontrolliert, und Pflanzen, die Symptome von Stromatinia cepivora Berk. aufwiesen, wurden unverzüglich entfernt, sodass bei der abschließenden Feldbesichtigung keine Symptome festgestellt wurden;

und

ii)
die Pflanzen oder Pflanzen-Sets wurden vor dem Verbringen visuell kontrolliert, und es wurden keine Symptome von Stromatinia cepivora Berk. festgestellt.
Stromatinia cepivora Berk.Allium sativum L.
a)
i)
Der Feldbestand wurde zu einem geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings während der Vegetationsperiode visuell kontrolliert, und es wurden keine Symptome von Stromatinia cepivora Berk. festgestellt; oder
ii)
der Feldbestand wurde während der Vegetationsperiode zu einem geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings visuell kontrolliert, und Pflanzen mit Symptomen von Stromatinia cepivora Berk. wurden unverzüglich entfernt, sodass bei der abschließenden Feldbesichtigung keine Symptome festgestellt wurden;

und

b)
die Pflanzen wurden vor dem Verbringen visuell kontrolliert, und es wurden keine Symptome von Stromatinia cepivora Berk. festgestellt.
Verticillium dahliae Kleb. [VERTDA]Cynara cardunculus L.
a)
Mutterpflanzen stammen von pathogengetestetem Material; und
b)
die Pflanzen wurden auf einer Produktionsfläche angezogen, deren Fruchtfolgehistorie bekannt ist und aus der keine Informationen über ein Auftreten von Verticillium dahliae Kleb. vorliegen; und
c)
die Pflanzen wurden zu geeigneten Zeitpunkten seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode visuell kontrolliert und als frei von Symptomen von Verticillium dahliae Kleb. befunden.
RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmtAnforderungen
Ditylenchus dipsaci (Kuehn) FilipjevAllium cepa L., Allium sativum L.

Pflanzen, außer Pflanzen für den Anbau zu kommerziellen Zwecken:

a)
Der Feldbestand wurde seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode mindestens einmal zu einem geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings visuell kontrolliert, und es wurden keine Symptome von Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev festgestellt;

oder

b)
i)
der Feldbestand wurde seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode mindestens einmal zu einem geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings visuell kontrolliert, und nicht mehr als 2 % der Pflanzen wiesen Symptome eines Befalls mit Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev auf, und
ii)
die von diesem Schädling befallenen Pflanzen wurden unverzüglich entfernt, und
iii)
die Pflanzen wurden anschließend durch Labortests einer repräsentativen Probe als frei von diesem Schädling befunden;

oder

c)
die Pflanzen wurden einer geeigneten chemischen oder physikalischen Behandlung gegen Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev unterzogen und durch Labortests einer repräsentativen Probe als frei von diesem Schädling befunden.

Pflanzen für den Anbau zu kommerziellen Zwecken:

a)
Der Feldbestand wurde seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode mindestens einmal zu einem geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings visuell kontrolliert, und es wurden keine Symptome von Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev festgestellt;

oder

b)
i)
der Feldbestand wurde seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode mindestens einmal zu einem geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings kontrolliert;
ii)
Pflanzen mit Symptomen von Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev wurden unverzüglich entfernt, und
iii)
die Pflanzen wurden durch Labortests einer repräsentativen Probe als frei von diesem Schädling befunden;

oder

c)
die Pflanzen wurden einer geeigneten physikalischen oder chemischen Behandlung unterzogen und durch Labortests einer repräsentativen Probe als frei von Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev befunden.
RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmtAnforderungen
Leek yellow stripe virusAllium sativum L.
a)
Der Feldbestand wurde seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode mindestens einmal zu einem geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings visuell kontrolliert, und es wurden keine Symptome von Leek yellow stripe virus festgestellt;

oder

b)
der Feldbestand wurde seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode mindestens einmal zu einem geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings einer visuellen Kontrolle unterzogen, bei der nicht mehr als 10 % der Pflanzen Symptome von Leek yellow stripe virus aufwiesen, und nachdem diese Pflanzen unverzüglich entfernt worden waren, wiesen bei einer abschließenden Inspektion nicht mehr als 1 % der Pflanzen Symptome auf.
Onion yellow dwarf virusAllium cepa L., Allium sativum L.
a)
Der Feldbestand wurde seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode mindestens einmal zu einem geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings visuell kontrolliert, und es wurden keine Symptome von Onion yellow dwarf virus festgestellt;

oder

b)
i)
der Feldbestand wurde seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode mindestens einmal zu einem geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings einer visuellen Kontrolle unterzogen, bei der nicht mehr als 10 % der Pflanzen Symptome von Onion yellow dwarf virus aufwiesen; und
ii)
die von diesem Schädling befallenen Pflanzen wurden unverzüglich entfernt; und
iii)
bei einer abschließenden Inspektion wiesen nicht mehr als 1 % der Pflanzen Symptome eines Befalls mit diesem Schädling auf.
Potato spindle tuber viroidCapsicum annuum L., Solanum lycopersicum L.
a)
An den Pflanzen am Ort der Erzeugung wurden während ihrer abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome einer durch Potato Spindle Tuber Viroid verursachten Krankheit festgestellt; oder
b)
die Pflanzen wurden anhand einer repräsentativen Probe mit geeigneten Methoden amtlich auf Potato spindle tuber viroid getestet und dabei als frei von diesem Schädling befunden.
Tomato spotted wilt tospovirusCapsicum annuum L., Lactuca sativa L., Solanum lycopersicum L., Solanum melongena L.
a)
Die Pflanzen wurden auf einer Produktionsfläche angezogen, auf der eine Überwachung auf relevante Thripse als Vektoren (Frankliniella occidentalis Pergande und Thrips tabaci Lindeman) stattfand, bei deren Nachweis geeignete Behandlungen zur wirksamen Tilgung ihrer Populationen durchgeführt wurden; und
b)
i)
auf Pflanzen auf der Produktionsfläche wurden in der laufenden Vegetationsperiode keine Symptome von Tomato spotted wilt tospovirus festgestellt; oder
ii)
alle Pflanzen auf der Produktionsfläche, die in der laufenden Vegetationsperiode Symptome von Tomato spotted wilt tospovirus aufwiesen, wurden entfernt, und eine repräsentative Probe der zu verbringenden Pflanzen wurde getestet und als frei von dem Schädling befunden.
Tomato yellow leaf curl virusSolanum lycopersicum L.
a)
An den Pflanzen wurden keine Symptome von Tomato yellow leaf curl virus festgestellt;

oder

b)
am Ort der Erzeugung wurden keine Symptome von Tomato yellow leaf curl disease festgestellt.

TEIL I

Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde führt Kontrollen und andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass die folgenden Anforderungen in Bezug auf das Auftreten von RNQPS auf Saatgut von Solanum tuberosum erfüllt sind:
a)
Das Saatgut stammt aus Gebieten, in denen ein Auftreten von Potato spindle tuber viroid nicht festgestellt wurde; oder
b)
im Vermehrungsbetrieb wurden an den Pflanzen während ihrer abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome einer durch Potato Spindle Tuber Viroid verursachten Krankheit festgestellt; oder
c)
die Pflanzen wurden anhand einer repräsentativen Probe mit geeigneten Methoden amtlich auf Potato spindle tuber viroid getestet und dabei als frei von diesem Schädling befunden.

TEIL J

Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde führt Kontrollen und andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass die in Spalte 3 der folgenden Tabelle genannten Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen RNQPS und zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen erfüllt sind:Pilze und Oomyzeten
RNQPS oder durch RNQPS verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmtMaßnahmen
Verticillium dahliae Kleb. [VERTDA]Humulus lupulus L.
a)
Die zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen stammen von Mutterpflanzen, die zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings visuell kontrolliert und als frei von Symptomen von Verticillium dahliae befunden wurden; und
b)
i)
die zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen wurden an einem Ort der Erzeugung erzeugt, der bekanntermaßen frei von Verticilium dahliae ist; oder
ii)

die zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen wurden von Beständen von Humulus lupulus zur Hopfenerzeugung isoliert; und

die Produktionsfläche wurde während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode zu geeigneten Zeitpunkten durch visuelle Kontrolle des Blattwerks als frei von Verticillium dahliae befunden; und

die Historie von Fruchtfolge und Entwicklung bodenbürtiger Krankheiten auf den Feldern wurde dokumentiert, und zwischen dem Nachweis von Verticillium dahliae und der nächsten Anpflanzung lag eine Anbaupause für die Wirtspflanzen von mindestens vier Jahren.

Verticillium nonalfalfae Inderbitzin, H.W. Platt, Bostock, R.M. Davis & K.V. Subbarao [VERTNO]Humulus lupulus L.
a)
Die zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen stammen von Mutterpflanzen, die zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt für den Nachweis des Schädlings visuell kontrolliert und als frei von Symptomen von Verticillium nonalfalfae befunden wurden; und
b)
i)
die zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen wurden an einem Ort der Erzeugung erzeugt, der bekanntermaßen frei von Verticilium nonalfalfae ist; oder
ii)

die zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen wurden von Beständen von Humulus lupulus zur Hopfenerzeugung isoliert; und

die Produktionsfläche wurde während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode zu geeigneten Zeitpunkten durch visuelle Kontrolle des Blattwerks als frei von Verticillium nonalfalfae befunden; und

die Historie von Fruchtfolge und Entwicklung bodenbürtiger Krankheiten auf den Feldern wurde dokumentiert, und zwischen dem Nachweis von Verticillium nonalfalfae und der nächsten Anpflanzung lag eine Anbaupause für die Wirtspflanzen von mindestens vier Jahren.

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen
RNQPs oder durch RNQPs verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmtAnforderungen
Citrus bark cracking viroid [CBCVD0]Humulus lupulus L.
a)
Die Pflanzen wurden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Citrus bark cracking viroid befunden wurden; oder
b)
i)
die Pflanzen am Erzeugungsort wurden in den letzten beiden abgeschlossenen Vegetationsperioden zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt zum Nachweis des Schädlings visuell kontrolliert und als frei von Citrus bark cracking viroid befunden, und am Erzeugungsort wurden angemessene Hygienemaßnahmen getroffen, um eine mechanische Übertragung zu verhindern; und
ii)
zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen stammen von Mutterpflanzen, die als frei von Citrus bark cracking viroid befunden wurden; und

im Fall von Mutterpflanzen, die an einem Erzeugungsort mit physischem Schutz vor Quellen der Infektion mit Citrus bark cracking viroid gehalten wurden, wurden die Mutterpflanzen jedes Jahr zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt zum Nachweis des Schädlings visuell kontrolliert, beprobt und auf den Befall mit Citrus bark cracking viroid getestet, sodass alle Mutterpflanzen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren getestet werden; oder

im Fall von Mutterpflanzen, die nicht an einem Erzeugungsort mit physischem Schutz vor Quellen der Infektion mit Citrus bark cracking viroid gehalten wurden, wurden die Mutterpflanzen in den letzten fünf abgeschlossenen Vegetationsperioden zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt zum Nachweis des Schädlings visuell kontrolliert und als frei von Citrus bark cracking viroid befunden; und

eine repräsentative Probe von Mutterpflanzen wurde in den letzten 12 Monaten zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt zum Nachweis des Schädlings getestet und als frei von Citrus bark cracking viroid befunden; und

die Mutterpflanzen wurden von Beständen von Humulus lupulus L. an benachbarten Erzeugungsorten unter Einhaltung eines Abstands von mindestens 20 m isoliert; und

iii)
im Fall der Erzeugung von bewurzelten zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, die verbracht werden sollen, gilt für die zur Bewurzelung verwendete Produktionsfläche Folgendes:

sie wurde von Beständen von Humulus lupulus L. zur Hopfenerzeugung unter Einhaltung eines Abstands von mindestens 20 m isoliert; oder

sie wurde von Quellen der Infektion mit Citrus bark cracking viroid physisch geschützt.

TEIL K

Die zuständige Behörde oder der Unternehmer unter amtlicher Überwachung der zuständigen Behörde führt Kontrollen und andere Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass die in der dritten Spalte der folgenden Tabelle genannten Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen RNQPs und zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen erfüllt sind.
Bakterien
RNQPs oder durch RNQPs verursachte SymptomePflanzen, zum Anpflanzen bestimmtMaßnahmen
Pseudomonas syringae pv. actinidiae Takikawa, Serizawa, Ichikawa, Tsuyumu & Goto [PSDMAK]Actinidia Lindl.
a)
Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten wurden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Pseudomonas syringae pv. actinidiae befunden wurden; oder
b)
Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten stammen von Mutterpflanzen, die zweimal jährlich visuell kontrolliert und als frei von Pseudomonas syringae pv. actinidiae befunden wurden;

und

c)
i)
im Fall von Mutterpflanzen, die in Einrichtungen gehalten wurden, in denen ein physischer Schutz gegen Infektionen mit Pseudomonas syringae pv. actinidiae sichergestellt ist, wurde ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen alle vier Jahres beprobt und auf den Befall mit Pseudomonas syringae pv. actinidiae getestet, sodass alle Mutterpflanzen in einem Zeitraum von acht Jahren getestet werden; oder
ii)
im Fall von Mutterpflanzen, die nicht in den oben genannten Einrichtungen gehalten wurden, wurde jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf den Befall mit Pseudomonas syringae pv. actinidiae getestet, sodass alle Mutterpflanzen in einem Zeitraum von drei Jahren getestet werden;

und

d)
i)
im Fall von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten, die in den oben genannten Einrichtungen gehalten wurden, wurden auf der Produktionsfläche in der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome von Pseudomonas syringae pv. actinidiae an diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten festgestellt; oder
ii)
im Fall von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten, die nicht in den oben genannten Einrichtungen gehalten wurden, wurden auf der Produktionsfläche in der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome von Pseudomonas syringae pv. actinidiae an diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten festgestellt, und dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten wurden vor dem Inverkehrbringen stichprobenweise auf Pseudomonas syringae pv. actinidiae getestet und als frei von dem betreffenden Schädling befunden; oder
iii)
im Fall von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten, die nicht in den oben genannten Einrichtungen gehalten wurden, wurden an nicht mehr als 1 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten auf der Produktionsfläche Symptome von Pseudomonas syringae pv. actinidiae festgestellt, und dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie sämtliches symptomatisches Vermehrungsmaterial und alle symptomatischen Pflanzen von Obstarten in unmittelbarer Nähe wurden entfernt und unverzüglich vernichtet, und ein repräsentativer Anteil des übrigen symptomfreien Vermehrungsmaterials und der übrigen symptomfreien Pflanzen von Obstarten wurden beprobt und auf Pseudomonas syringae pv. actinidiae getestet und als frei von dem betreffenden Schädling befunden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.