Präambel VO (EU) 2019/2091
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012(1), insbesondere auf Artikel 354 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Damit die im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2197 der Kommission(2) aufgeführten Währungspaare auch weiterhin die tatsächliche Korrelation zwischen den betreffenden Währungen widerspiegeln, sollte das Verzeichnis der eng verbundenen Währungen aktualisiert werden.
- (2)
- Bei der Berechnung der Drei- und Fünfjahresdatenreihen, die für die Bewertung der im Verzeichnis aufgeführten Währungspaare gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erforderlich sind, wird der 31. März 2018 als Enddatum verwendet.
- (3)
- Diese Verordnung beruht auf dem Entwurf technischer Durchführungsstandards, der der Kommission von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vorgelegt wurde.
- (4)
- Da die Änderungen, die an der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2197 vorgenommen werden müssen, nicht substanziell sind, hat die EBA gemäß Artikel 15 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates(3) auf eine öffentliche Konsultation verzichtet, da diese gemessen am Anwendungsbereich und an den Auswirkungen der betreffenden Standardentwürfe unverhältnismäßig wäre.
- (5)
- Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2197 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1.
- (2)
Durchführungsverordnung (EU) 2015/2197 der Kommission vom 27. November 2015 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf eng verbundene Währungen im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 313 vom 28.11.2015, S. 30).
- (3)
Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12).
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.