ANHANG VO (EU) 2019/2095
KÜRZUNG DER FANGQUOTE FÜR ATLANTISCHEN LACHS, DIE POLEN IM JAHR 2019 FÜR ÜBERFISCHTE BESTÄNDE ZUR VERFÜGUNG STEHT
Mitgliedstaat | Artencode | Gebietscode | Artenname | Gebietsbezeichnung | Ausgangsquote 2018 (Stückzahl) | Zulässige Anlandungen 2018 (angepasste Menge insgesamt in Stückzahl(1) |
Gesamtfänge 2018 (Stückzahl) |
Quotenausschöpfung in Bezug auf die zulässigen Anlandungen | Überfischung in Bezug auf die zulässigen Anlandungen (Menge in Stückzahl) | Multiplikationsfaktor(3) | Zusätzlicher Multiplikationsfaktor(4), (5) | Abzüge 2019 (Menge in Stückzahl) |
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PL | SAL | 3BCD-F | Atlantischer Lachs | Unionsgewässer der Unterdivisionen 22-31 | 5729 | 15739 (2) | 17899 | 113,72 % | 2160 | 1,00 | / | 2160 |
Fußnote(n):
- (1)
Einem Mitgliedstaat aufgrund der betreffenden Verordnungen über die Fangmöglichkeiten zugeteilte Quoten unter Berücksichtigung des Tauschs von Fangmöglichkeiten gemäß Artikel 16 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22), von Quotenübertragungen von 2017 auf 2018 gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates (ABl. L 115 vom 9.5.1996, S. 3) und Artikel 15 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 oder der Neuaufteilung und des Abzugs von Fangmöglichkeiten gemäß den Artikeln 37 und 105 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009.
- (2)
Dieser Betrag umfasst eine Verringerung um 1369 Lachse entsprechend der im Jahr 2018 gemäß Artikel 15 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 zu Unrecht gewährten Flexibilität nach Feststellung falscher und fehlender Fangdaten für 2017.
- (3)
Gemäß Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009. Ein Abzug in Höhe der Überfischung * 1,00 gilt in allen Fällen, in denen die Überfischung 100 Tonnen oder weniger beträgt.
- (4)
Gemäß Artikel 105 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009, sofern die Überfischung mehr als 10 % beträgt.
- (5)
Buchstabe „A” bedeutet, dass ein zusätzlicher Multiplikationsfaktor von 1,5 aufgrund kontinuierlicher Überfischung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 angewendet wurde. Buchstabe „C” bedeutet, dass ein zusätzlicher Multiplikationsfaktor von 1,5 angewendet wurde, da für den Bestand ein Mehrjahresplan gilt.
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