Artikel 1 VO (EU) 2019/2148

Anwendungsbereich

Diese Verordnung enthält besondere Vorschriften für die Freigabe des spezifizierten Materials aus den Quarantänestationen und geschlossenen Anlagen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.