Artikel 1 VO (EU) 2019/2149

Es wird eine Überprüfung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1379 gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/1036 eingeleitet, um festzustellen, ob für die Einfuhren von Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern, aber ausgenommen Einräder), ohne Motor, die derzeit unter den KN-Codes 87120030 und ex87120070 (TARIC-Codes 8712007091, 8712007092 und 8712007099) eingereiht werden, mit Ursprung in der Volksrepublik China, die von der Universal Cycle Corporation (Guangzhou) hergestellt werden (TARIC-Zusatzcode C453), ein unternehmensspezifischer Antidumpingzoll festzusetzen ist.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.