Artikel 1 VO (EU) 2019/2152
Gegenstand
Mit dieser Verordnung wird für das Folgende ein gemeinsamer rechtlicher Rahmen eingeführt für:
- a)
- die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Unternehmensstatistiken gemäß Artikel 2 Absatz 1;
- b)
- den europäischen Rahmen für statistische Unternehmensregister.
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