Artikel 1 VO (EU) 2019/2152

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird für das Folgende ein gemeinsamer rechtlicher Rahmen eingeführt für:

a)
die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Unternehmensstatistiken gemäß Artikel 2 Absatz 1;
b)
den europäischen Rahmen für statistische Unternehmensregister.

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