ANHANG II VO (EU) 2019/2152

PERIODIZITÄT, BEZUGSZEITRAUM UND STATISTISCHE EINHEIT DER THEMEN

Bereich 1. Konjunkturelle Unternehmensstatistiken
ThemenPeriodizitätBezugszeitraumStatistische Einheit
Grundgesamtheit der UnternehmenvierteljährlichQuartalrechtliche Einheit
Arbeitseinsatzvierteljährlich (fakultativ monatlich)Quartal (fakultativ Monat)fachliche Einheit
Preise

monatlich

mit folgenden Ausnahmen:

— Erzeugerpreise für Dienstleistungen und Erzeugerpreise für neue Wohngebäude: vierteljährlich

Monat

mit folgenden Ausnahmen:

— Erzeugerpreise für Dienstleistungen und Erzeugerpreise für neue Wohngebäude: Quartal (fakultativ Monat)

fachliche Einheit

mit folgender Ausnahme:

— Einfuhrpreise: nicht zutreffend

Ergebnisse und Leistung

monatlich

mit folgender Ausnahme:

— kleine Länder für den NACE-Abschnitt F: vierteljährlich (fakultativ monatlich)

Monat

mit folgender Ausnahme:

— kleine Länder für den NACE-Abschnitt F: Quartal (fakultativ Monat)

fachliche Einheit

monatlich; vierteljährlich für kleine* Länder für den NACE-Abschnitt F

Gemäß den Durchführungsrechtsakten nach Artikel 7 Absatz 1.

Immobilienvierteljährlich (fakultativ monatlich)Quartal (fakultativ Monat)nicht zutreffend
Bereich 2. Unternehmensstatistiken auf Ebene der Mitgliedstaaten
ThemenPeriodizitätBezugszeitraumStatistische Einheit
Grundgesamtheit der UnternehmenjährlichKalenderjahrUnternehmen
ArbeitseinsatzjährlichKalenderjahrUnternehmen
FuE-Input

zweijährlich;

mit folgenden Ausnahmen:

— Aufschlüsselung der internen FuE-Ausgaben, des FuE-Personals und der Anzahl der Forscher nach Durchführungssektor sowie für staatliche Mittelzuweisungen für FuE und nationale öffentliche Finanzmittel für länderübergreifend koordinierte FuE: jährlich

Kalenderjahr

Unternehmen für den Unternehmenssektor

institutionelle Einheit für die anderen Sektoren

Käufe

jährlich

mit folgender Ausnahme:

— Zahlungen an Unterauftragnehmer: dreijährlich

KalenderjahrUnternehmen
Ergebnisse und Leistung

jährlich

mit folgenden Ausnahmen:

— Aufschlüsselung des Nettoumsatzerlöses für die Gruppen 69.1, 69.2, 70.2, 71.1, 71.2 und 73.2 der NACE nach Produkt und Gebietsansässigkeit des Kunden: zweijährlich

— Nettoumsatzerlös aus land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen sowie aus industriellen Tätigkeiten, Nettoumsatzerlös aus industriellen Tätigkeiten, Nettoumsatzerlös aus industriellen Tätigkeiten mit Ausnahme der Bautätigkeit, Nettoumsatzerlös aus der Bautätigkeit, Nettoumsatz aus Dienstleistungsaktivitäten, Nettoumsatzerlös aus Handel (Ankauf und Wiederverkauf) und Vermittlungstätigkeiten, Nettoumsatzerlös aus dem Hochbau und Nettoumsatzerlös aus dem Tiefbau: fünfjährlich

— Einkünfte aus Unteraufträgen: dreijährlich

Kalenderjahr

Unternehmen

mit folgenden Ausnahmen:

— verkaufte Produktion, Produktion im Rahmen von an Subauftragnehmer vergebenen Arbeiten und tatsächliche Produktion: fachliche Einheit

Investitionen

jährlich

mit folgender Ausnahme:

— Investitionen in immaterielle Anlagewerte: dreijährlich

KalenderjahrUnternehmen
InnovationzweijährlichBezugszeitraum: Dreijahreszeitraum vor Ende jedes geraden KalenderjahrsUnternehmen
IKT-Nutzung und E-Commercejährlich

Kalenderjahr, in dem der Durchführungsrechtsakt, in dem die Variablen festgelegt sind, erlassen wird;

für die anderen Variablen Kalenderjahr nach dem Jahr, in dem der Durchführungsrechtsakt, in dem die Variablen festgelegt sind, erlassen wird

Unternehmen
Bereich 3. Regionale Unternehmensstatistiken
ThemenPeriodizitätBezugszeitraumStatistische Einheit
Grundgesamtheit der UnternehmenjährlichKalenderjahr

Unternehmen

mit folgender Ausnahme:

— Anzahl der örtlichen Einheiten (fakultativ für NACE-Abschnitt K): örtliche Einheit

ArbeitseinsatzjährlichKalenderjahr

Unternehmen

mit folgenden Ausnahmen:

— Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen in örtlichen Einheiten, Löhne und Gehälter in örtlichen Einheiten: örtliche Einheit

FuE-InputzweijährlichKalenderjahrUnternehmen für den Unternehmenssektor institutionelle Einheit für die anderen Sektoren
Bereich 4. Statistiken über internationale Tätigkeiten
ThemenPeriodizitätBezugszeitraumStatistische Einheit
Grundgesamtheit der UnternehmenjährlichKalenderjahrUnternehmen
ArbeitseinsatzjährlichKalenderjahrUnternehmen
InvestitionenjährlichKalenderjahrUnternehmen
Ergebnisse und LeistungjährlichKalenderjahrUnternehmen
Internationaler Warenverkehr

monatlich

mit folgender Ausnahme:

— zweijährlich für die kombinierte Aufschlüsselung nach Produkt und Rechnungswährung für Extra-Union-Ein- und Ausfuhren von Waren

in Durchführungsrechtsakten nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe l festzulegenNicht zutreffend
Internationaler Dienstleistungsverkehr

jährlich

mit folgender Ausnahme:

— erste Ebene der Aufschlüsselung der Dienstleistungen: vierteljährlich

Kalenderjahr

mit folgender Ausnahme:

— erste Ebene der Aufschlüsselung der Dienstleistungen: Quartal

Nicht zutreffend
Globale Wertschöpfungskettendreijährlichdrei Kalenderjahre; Bezugsjahr t und Bezugszeitraum t-2 bis tUnternehmen

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