Artikel 4 VO (EU) 2019/216

Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, um gemäß Teil C des Anhangs dieser Verordnung die Mengen der mit der Verordnung (EG) Nr. 847/2006 eröffneten und verwalteten Zollkontingente anzupassen. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 5 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.

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