Erklärung der Kommission VO (EU) 2019/216

Die Kommission bekennt sich uneingeschränkt zu den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung und den Verpflichtungen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung niedergelegt sind. Sie wird sich daher bemühen, dem Rat und dem Europäischen Parlament so bald wie möglich einen Legislativvorschlag vorzulegen, um die Verordnung (EG) Nr. 32/2000 an den mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Rechtsrahmen anzupassen.

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