ANHANG XI VO (EU) 2019/2170

ANHANG XXI

1.
Definition von standardisierten Einheitskosten

Art der Vorhaben Indikatorbezeichnung Kostenart Maßeinheit für die Indikatoren

Beträge

(in EUR)

Alle Vorhaben in Bezug auf die Bereitstellung nicht formaler Bildung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst zwecks Erlangung von Wissen und/oder Erlernens neuer Fertigkeiten im Bereich Reorganisation und Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen im Rahmen der folgenden operationellen Programme:

—

2014PT16M3OP001 (Compete 2020): 5 — Stärkung der institutionellen Kapazität der öffentlichen Behörden und Akteure sowie der Effizienz der öffentlichen Vewaltung

—

2014PT16M2OP001 (Norte 2020): Prioritätsachse 9 — Aufbau institutioneller Kapazitäten und IKT

—

2014PT16M2OP002 (Centro 2020): Prioritätsachse 8 — Stärkung der institutionellen Kapazitäten der regionalen Einrichtungen

—

2014PT16M2OP003 (Alentejo 2020): Prioritätsachse 9 — Aufbau institutioneller Kapazitäten und Modernisierung der Verwaltung

—

2014PT16M2OP007 (Cresc Algarve): Prioritätsachse 8 — Modernisierung der Verwaltung und Stärkung der Handlungsfähigkeit

1)
Stundensatz für Schulungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
2)
Stundensatz für Gehälter der Beschäftigten im öffentlichen Dienst während eines Schulungskurses

Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens

Fällt das Gehalt des Schulungsteilnehmers während des Schulungskurses nicht unter die förderfähigen Kosten, so wird nur der Stundensatz für die Schulung erstattet

Fällt das Gehalt des Schulungsteilnehmers in diesem Vorhaben unter die förderfähigen Kosten, so dürfen beide Beträge erstattet werden.

Anzahl der abgeleisteten Schulungsstunden für Beschäftige im öffentlichen Dienst pro Teilnehmer
1)
7,12 — Stundensatz für die Schulung
2)
7,50 — Stundensatz für das Gehalt des Schulungsteilnehmers

2.
Anpassung der Beträge

Einheitskosten 1 können gemäß den neuen Daten zu Ausgaben für Schulungen aus der von Eurostat veröffentlichten Erhebung zur beruflichen Weiterbildung (Ausgangswert: 2015) angepasst werden.

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