Artikel 7 VO (EU) 2019/2175

Inkrafttreten und Beginn der Anwendung

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Artikel 1, 2, 3 und 6 gelten ab dem 1. Januar 2020. Die Artikel 4 und 5 gelten ab dem 1. Januar 2022.

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