ANHANG VO (EU) 2019/2181

Beschreibungen und Klassifikationen von Variablen, die in mehreren Datensätzen gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 enthalten sind

Bezeichnung der Variable Beschreibung der Variable Kategorien der Variable (Klassifikationen) für die Datenübermittlung an die Kommission (Eurostat)
Geschlecht Unter Geschlecht wird die Kombination aus biologischen und physiologischen Merkmalen verstanden, die eine Person als männlich oder weiblich definieren. In Fällen, in denen das biologische Geschlecht einer Person nicht bekannt ist, kann diese Angabe entweder durch die Angaben aus den Verwaltungsdaten oder das selbst angegebene Geschlecht (Erhebungsdaten) ersetzt werden.

Männlich

Weiblich

Alter (in vollendeten Jahren)

Das Alter in vollendeten Jahren ist das Alter der Person an ihrem letzten Geburtstag vor dem Bezugszeitpunkt der Datenerhebung oder Befragung, d. h. der Zeitabstand zwischen dem Geburtsdatum und dem Bezugszeitpunkt, ausgedrückt in vollendeten Jahren.

Für diese Variable ist Folgendes anzugeben:

Geburtsjahr

Geburtstag zum Bezugszeitpunkt bereits vergangen oder noch nicht vergangen

Bezugszeitpunkt

Der Bezugszeitpunkt ist für jede Datenerhebung (Bereich) spezifisch, wie in den entsprechenden Durchführungsvorschriften festgelegt. In Ländern, die ein integriertes System von Haushaltserhebungen mit feststehender Bezugswoche verwenden, ist der Bezugszeitpunkt jedoch der letzte Tag der Bezugswoche.

Geburtsjahr (vierstellig)

Geburtstag zum Bezugszeitpunkt bereits vergangen (ja oder nein)

Bezugszeitpunkt (TT/MM/JJJJ)

Partner leben im selben Haushalt

Partner, die im selben Haushalt leben, sind Personen, die mit einer anderen Person zusammenleben, die aufgrund ihrer tatsächlichen Lebensumstände im privaten Haushalt als Partner betrachtet wird, unabhängig davon, ob die Beziehung mit dem Partner gesetzlich eingetragen ist (z. B. Ehe oder eingetragene Partnerschaft) oder ob es sich um eine De-facto-Beziehung handelt.

Ein „Partner” kann nach dem rechtlich anerkannten Beziehungsstatus (Ehemann, Ehefrau oder eingetragene(r) Partner(in)) oder nach dem De-facto-Beziehungsstatus (Partner(in) oder Lebensgefährte/in) definiert werden.

Person lebt mit einem rechtlich anerkannten oder einem De-facto-Partner zusammen

Person lebt nicht mit einem rechtlich anerkannten oder einem De-facto-Partner zusammen

Keine Angabe (1)

Entfällt (2)

Art des Haushalts

Die Art des Haushalts wird durch eine Zusammensetzung des privaten Haushalts definiert, wobei Folgendes gilt:

Ein(e) „Alleinerziehende(r)” ist ein Elternteil, der nicht mit einem (rechtlich anerkannten oder De-facto-)Partner im selben privaten Haushalt zusammenlebt und die meisten der täglichen Aufgaben bei der Erziehung des oder der Kinder übernimmt.

Der Begriff „Kind” oder „Kinder” bezieht sich auf die Anwesenheit von einem Sohn oder Söhnen bzw. von einer Tochter oder Töchtern im Haushalt, dabei kann es sich um einen leiblichen Sohn oder Adoptivsohn bzw. eine leibliche Tochter oder Adoptivtochter bzw. um einen Stiefsohn oder eine Stieftochter handeln. „Leiblicher Sohn/Adoptivsohn oder leibliche Tochter/Adoptivtochter bzw. Stiefsohn oder Stieftochter” bezieht sich — unabhängig von Alter, Partnerschafts- oder Beziehungsstatus — auf ein leibliches (biologisches), adoptiertes oder Stiefkind, das Mitglied der Familie ist und dessen üblicher Aufenthaltsort sich im privaten Haushalt mindestens eines der Elternteile befindet. Unter „Adoption” ist die Annahme und Behandlung eines biologischen Kindes anderer Eltern als eigenes Kind zu verstehen, soweit dies nach den Vorschriften des Landes vorgesehen ist, indem das adoptierte Kind — ob mit dem Adoptierenden verwandt oder nicht — durch ein Gerichtsverfahren die Rechte und den Status eines leiblichen Kindes erwirbt, das von den adoptierenden Eltern geboren wurde. „Stiefsohn oder Stieftochter” bezieht sich auf eine Situation, in der ein Stiefelternteil das Kind seines Partners wie sein eigenes behandelt, soweit dies nach den Gesetzen des Landes vorgesehen ist, ohne es zu adoptieren; Pflege- und Schwiegerkinder fallen nicht unter diese Kategorie.

Ein „Paar” ist definiert als ein Paar von Einzelpersonen, die aufgrund ihrer tatsächlichen Lebensumstände im Haushalt als Partner betrachtet werden, unabhängig davon, ob die Beziehung mit dem Partner gesetzlich eingetragen ist (z. B. Ehe oder eingetragene Partnerschaft) oder es sich um eine De-facto-Beziehung (zusammenlebende Partner) handelt.

Sonstige Haushaltsarten sind solche, die in keine der oben genannten Kategorien fallen.

Einpersonenhaushalt

Alleinerziehende(r) mit wenigstens einem Kind unter 25 Jahren

Alleinerziehende(r) mit Kindern, die alle über 25 Jahre alt sind

Kinderloses Paar

Paar mit wenigstens einem Kind unter 25 Jahren

Paar mit Kindern, die alle über 25 Jahre alt sind

Sonstige Haushaltsart

Keine Angabe(1)

Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben)

Der Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben) ist die nach eigener Wahrnehmung einer Person derzeit wichtigste Erwerbssituation, die beschreibt, wie sie sich selbst hauptsächlich wahrnimmt. Für eine Person kann zwar mehr als ein Erwerbsstatus zutreffen, es wird jedoch nur der unter Bezugnahme auf die aktuelle Situation nach eigener Wahrnehmung der Person wichtigste berücksichtigt.

In einigen Ländern ist die Kategorie „Pflichtwehrdienst oder -zivildienst” möglicherweise nicht zutreffend. In diesem Fall wird sie gestrichen.

Erwerbstätig

Erwerbslos

Im Ruhestand

Arbeitsunfähig aufgrund lang andauernder Gesundheitsprobleme

Studierender, Schüler

Erfüllung häuslicher Aufgaben

Pflichtwehrdienst oder -zivildienst

Sonstiges

Keine Angabe(1)

Entfällt(2)

Voll- oder Teilzeitbeschäftigung — Haupttätigkeit (nach eigenen Angaben)

Mit der Variable wird der übliche Zeitaufwand einer erwerbstätigen Person für ihre Haupttätigkeit beschrieben, basierend auf der eigenen Wahrnehmung (d. h. nach eigenen Angaben) der normalerweise in der Haupttätigkeit geleisteten Arbeitsstunden.

Bei der Variable wird zwischen Voll- und Teilzeittätigkeiten unterschieden. Der Begriff Tätigkeit wird in Bezug auf die Beschäftigung verwendet. Eine Person mit einer Teilzeittätigkeit arbeitet in der Regel weniger Stunden als ein vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter. Die Unterscheidung bezieht sich auf die Stunden, die eine Person über einen längeren Bezugszeitraum in der Regel in der Haupttätigkeit arbeitet, und basiert auf eigenen Angaben der Person, die selbst zu entscheiden hat, ob ihre Haupttätigkeit im Rahmen ihres Berufs oder Unternehmens in Teil- oder Vollzeit ausgeübt wird.

Vollzeittätigkeit

Teilzeittätigkeit

Keine Angabe(1)

Entfällt(2)

Beschäftigungsstatus in der Haupttätigkeit

Die Variable basiert auf der Internationalen Klassifikation des Beschäftigtenstatus (International Classification of Status in Employment, ICSE) und bezieht sich wie folgt auf die Haupttätigkeit einer erwerbstätigen Person:

Selbstständige mit Arbeitnehmern sind Personen, die in ihrem eigenen Geschäft oder Gewerbebetrieb, in ihrer freiberuflichen Praxis oder im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb in der Absicht arbeiten, mit den erzeugten Waren oder erbrachten Dienstleistungen einen Gewinn zu erzielen, und mindestens eine weitere Person beschäftigen.

Selbstständige ohne Arbeitnehmer sind Personen, die in ihrem eigenen Geschäft oder Gewerbebetrieb, in ihrer freiberuflichen Praxis oder im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb in der Absicht arbeiten, mit den erzeugten Waren oder erbrachten Dienstleistungen einen Gewinn zu erzielen, und keine weitere Person beschäftigen.

Arbeitnehmer sind Personen, die auf der Grundlage eines schriftlichen oder mündlichen Vertrags für einen öffentlichen oder privaten Arbeitgeber arbeiten und eine Bezahlung in Geld oder Sachleistungen erhalten.

Mithelfende Familienangehörige sind Personen, die einem anderen Familienmitglied helfen, einen landwirtschaftlichen Betrieb oder einen anderen Familienbetrieb zu führen, vorausgesetzt, sie gelten nicht als Arbeitnehmer, und zwar insofern, als sie für ihre Arbeit keine Vergütung erhalten dürfen.

Selbstständiger mit Arbeitnehmern

Selbstständiger ohne Arbeitnehmer

Arbeitnehmer

Mithelfender Familienangehöriger

Keine Angabe(1)

Entfällt(2)

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit — Haupttätigkeit

Mit der Variable wird bestimmt, welchem Wirtschaftszweig oder welcher Tätigkeit der örtlichen Einheit (Unternehmen) die Haupttätigkeit — einer erwerbstätigen Person — entsprechend den Kategorien der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige (NACE Revision 2 (3)) zugeordnet ist.

Die erforderliche Gliederungstiefe (ein-, zwei- oder dreistellig) ist bei jeder Mikrodatenerhebung kontextabhängig.

NACE Rev. 2

Keine Angabe(1)

Entfällt(2)

In der Haupttätigkeit ausgeübter Beruf

Mit dieser Variable wird der in der Haupttätigkeit ausgeübte Beruf einer erwerbstätigen Person — klassifiziert nach den Kategorien der Internationalen Standardklassifikation der Berufe, Version von 2008 (ISCO-08) (4)— bestimmt.

Die erforderliche Genauigkeitsstufe (zwei- oder vierstellig) ist für jede Mikrodatenerhebung kontextabhängig.

ISCO-08

Keine Angabe(1)

Entfällt(2)

Bildungsabschluss

Der Bildungsabschluss einer Person entspricht der höchsten erfolgreich abgeschlossenen ISCED-Stufe (Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen 2011 (5)). Der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsgangs wird durch einen von den zuständigen nationalen Bildungsbehörden offiziell anerkannten Abschluss validiert oder als gleichwertig mit einem anderen formalen Bildungsabschluss anerkannt. In Ländern, in denen Bildungsgänge, insbesondere solche der ISCED-Stufen 1 und 2, nicht zu einem Abschluss führen, kann stattdessen das Kriterium der Teilnahme am Bildungsgang während der gesamten Dauer und des normalen Zugangs zu einer höheren Bildungsstufe verwendet werden. Bei der Festlegung des höchsten Niveaus sollten sowohl die allgemeine als auch die berufliche Bildung berücksichtigt werden.

Das Konzept des „erfolgreichen Abschlusses eines Bildungsgangs” entspricht in der Regel der Situation, in der ein Schüler oder Studierender am Unterricht teilnimmt oder Kurse besucht und das Abschlusszeugnis für einen formalen Bildungsgang erhält. Insofern entspricht der Bildungsabschluss der höchsten erfolgreich abgeschlossenen Stufe der ISCED-Skala.

Der Bildungsabschluss wird gemäß ISCED definiert.

Die Kategorie „entfällt” ist für die Zählung statistischer Einheiten zu verwenden, die Teil der Grundgesamtheit der Datenquelle sind, für die jedoch systematisch keine Informationen zu der Variable gemeldet werden (z. B. Personen unter einem bestimmten Alter).

Die Genauigkeitsstufe der Angaben ist bei jeder Datenerhebung (Bereich) kontextabhängig. Für jede Kategorie werden ISCED-A-Codes angegeben, bei denen ein eineindeutiger Bezug zwischen den Kategorien und Codes besteht. Bei unvollständigen Informationen über den Zugang zur Tertiärbildung oder die Ausrichtung wurden zusätzliche Kategorien festgelegt:
Keine formale Bildung oder unter ISCED-Stufe 1 0
ISCED-Stufe 1 — Primarbereich 1
ISCED-Stufe 2 — Sekundarbereich I 2
ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II 3
ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — allgemeinbildend 34
ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — allgemeinbildend — Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum tertiären Bereich 342
ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — allgemeinbildend — Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum tertiären Bereich 343
ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — allgemeinbildend — Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich 344
ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — allgemeinbildend — ohne Möglichkeit zur Unterscheidung des Zugangs zum tertiären Bereich -
ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — berufsbildend 35
ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — berufsbildend — Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum tertiären Bereich 352
ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — berufsbildend — Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum tertiären Bereich 353
ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — berufsbildend — Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum tertiären Bereich 354
ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — berufsbildend — ohne Möglichkeit zur Unterscheidung des Zugangs zum tertiären Bereich -
ISCED-Stufe 3 Sekundarbereich II — Ausrichtung unbekannt -
ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — Ausrichtung unbekannt — Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum tertiären Bereich -
ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — Ausrichtung unbekannt — Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich -
ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — Ausrichtung unbekannt — Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum tertiären Bereich -
ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — Ausrichtung unbekannt — ohne Möglichkeit zur Unterscheidung des Zugangs zum tertiären Bereich -
ISCED-Stufe 4 — Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich 4
ISCED-Stufe 4 — Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich — allgemeinbildend 44
ISCED-Stufe 4 — Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich — berufsbildend 45
ISCED-Stufe 4 — Postsekundarer, nicht-tertiärer Bereich — Ausrichtung unbekannt -
ISCED-Stufe 5 — Kurzes tertiäres Bildungsprogramm 5
ISCED-Stufe 5 — Kurzes tertiäres Bildungsprogramm — allgemeinbildend 54
ISCED-Stufe 5 — Kurzes tertiäres Bildungsprogramm — berufsbildend 55
ISCED-Stufe 5 — Kurzes tertiäres Bildungsprogramm — Ausrichtung unbekannt -
ISCED-Stufe 6 — Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm 6
ISCED-Stufe 7 — Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm 7
ISCED-Stufe 8 — Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm 8
Keine Angabe
Entfällt
Geburtsland

Das Geburtsland einer Person ist definiert als das Land des üblichen Aufenthaltsorts der Mutter der Person zum Zeitpunkt der Entbindung in den derzeitigen nationalen Grenzen (und nicht nach den zum Zeitpunkt der Geburt bestehenden Grenzen).

Falls die Angabe zum üblichen Aufenthaltsort der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht vorliegt, sollte der Ort der Geburt gemeldet werden.

Die Länderliste mit den entsprechenden Codes wird gemäß der Standard-Codeliste von Eurostat (SCL GEO) (6) festgelegt.

Geburtsland (Ländercode SCL GEO)

im Ausland geboren, Geburtsland jedoch unbekannt

Keine Angabe(1)

Entfällt(2)

Land der primären Staatsangehörigkeit

Anhand dieser Variable wird das Land der primären Staatsangehörigkeit der Person gemeldet, die als eine besondere rechtliche Bindung zwischen einer Person und ihrem Heimatstaat definiert ist und durch Geburt oder Einbürgerung erworben wird, unabhängig davon, ob diese durch Erklärung, Einbürgerungsoption, Eheschließung oder auf einem anderen Weg gemäß den nationalen Rechtsvorschriften erfolgt.

Eine Person, die zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten besitzt, wird nur einem Land der Staatsangehörigkeit zugeordnet, wobei nach folgender Rangfolge verfahren wird:

Staatsangehörigkeit des Meldelands,

falls die Person nicht die Staatsangehörigkeit des Meldelands besitzt: Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats,

falls die Person nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzt: Staatsangehörigkeit eines anderen Landes außerhalb der Union.

In anderen Fällen (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, wobei sich beide Länder in der Union befinden, aber keines dieser Länder das Meldeland ist) kann die Person auswählen, welches Land der Staatsangehörigkeit eingetragen wird, oder, falls diese Angabe nicht vorliegt, kann das Meldeland über die Zuordnung der Staatsangehörigkeit entscheiden.

Die Länderliste mit den entsprechenden Codes wird gemäß der Standard-Codeliste von Eurostat (SCL GEO)(6) festgelegt.

In die Kategorie „Staatenlos” fallen Personen ohne anerkannte Staatsangehörigkeit eines Staates.

Land der primären Staatsangehörigkeit (Ländercode SCL GEO)

Staatenlos

Ausländische Staatsbürgerschaft, Land aber unbekannt

Keine Angabe(1)

Entfällt(2)

Geburtsland des Vaters

Anhand dieser Variable wird das Geburtsland des Vaters der Person gemeldet, d. h. das Land des üblichen Aufenthaltsorts (in den derzeitigen Grenzen, wenn hierzu Angaben vorliegen) der Mutter des Vaters der Person zum Zeitpunkt der Entbindung oder anderenfalls das Geburtsland (in den derzeitigen Grenzen, wenn hierzu Angaben vorliegen) des Vaters der Person.

Die Angaben über das Geburtsland des Vaters sollten nach den gleichen Regeln erhoben werden, die für die Variable „Geburtsland” gelten.

„Vater” ist der männliche Elternteil eines „Sohnes oder einer Tochter” (leiblicher (biologischer), Adoptiv- oder Stiefvater).

Hat eine Person nicht nur einen leiblichen (biologischen) Vater, sondern auch z. B. einen Adoptiv- oder Stiefvater, so sollte sich das Geburtsland auf denjenigen beziehen, der die Person tatsächlich großgezogen und in einem affektiven oder rechtlichen Sinne als Vater gehandelt hat, z. B. der männliche Vormund.

Im Falle einer Person mit Eltern gleichen Geschlechts, die beide weiblich sind, kann diese Variable verwendet werden, um das Geburtsland einer der Mütter zu melden.

Die Länderliste mit den entsprechenden Codes wird gemäß der Standard-Codeliste von Eurostat (SCL GEO)(6) festgelegt.

Geburtsland des Vaters (Ländercode SCL GEO)

Vater im Ausland geboren, Geburtsland des Vaters aber unbekannt

Keine Angabe(1)

Entfällt(2)

Geburtsland der Mutter

Anhand dieser Variable wird das Geburtsland der Mutter der Person gemeldet, d. h. das Land des üblichen Aufenthaltsorts (in den derzeitigen Grenzen, wenn hierzu Angaben vorliegen) der Mutter der Mutter der Person zum Zeitpunkt der Entbindung oder anderenfalls das Geburtsland (in den derzeitigen Grenzen, wenn hierzu Angaben vorliegen) der Mutter der Person.

Die Angaben über das Geburtsland der Mutter sollten nach den gleichen Regeln erhoben werden, die für die Variable „Geburtsland” gelten.

„Mutter” ist der weibliche Elternteil eines „Sohnes oder einer Tochter” (leibliche (biologische), Adoptiv- oder Stiefmutter).

Hat eine Person nicht nur eine leibliche (biologische) Mutter, sondern auch z. B. eine Adoptiv- oder Stiefmutter, so sollte sich das Geburtsland auf diejenige beziehen, die die Person tatsächlich großgezogen und in einem affektiven oder rechtlichen Sinne als Mutter gehandelt hat, z. B. der weibliche Vormund.

Im Falle einer Person mit Eltern gleichen Geschlechts, die beide männlich sind, kann diese Variable verwendet werden, um das Geburtsland eines der Väter zu melden.

Die Länderliste mit den entsprechenden Codes wird gemäß der Standard-Codeliste von Eurostat (SCL GEO)(6) festgelegt.

Geburtsland der Mutter (Ländercode SCL GEO)

Mutter im Ausland geboren, Geburtsland der Mutter aber unbekannt

Keine Angabe(1)

Entfällt(2)

Wohnsitzland

Das Wohnsitzland ist das Land, in dem die Person oder der Haushalt gemäß den derzeitigen nationalen Grenzen den üblichen Aufenthaltsort hat.

Die Länderliste mit den entsprechenden Codes wird gemäß der Standard-Codeliste von Eurostat (SCL GEO)(6) festgelegt.

Wohnsitzland (Ländercode SCL GEO)

Wohnsitzregion

Die Wohnsitzregion ist die Region im Wohnsitzland, in der die Person oder der Haushalt den üblichen Aufenthaltsort hat und die für die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 und ihrem Anhang I anhand der Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) definiert ist.

Die Genauigkeitsstufe (NUTS-Ebene 1, 2 oder 3) ist für jede Mikrodatenerhebung kontextabhängig:

Wohnsitzregion (NUTS-Code)

Grad der Verstädterung

Mit dieser Variable wird der Verstädterungsgrad des Gebiets, in dem die Person oder der Haushalt den üblichen Aufenthaltsort hat, gemeldet, indem die örtlichen Verwaltungseinheiten (LAU) in eine von drei Gebietsarten eingeteilt werden:

1.
„Städte” — dicht besiedelte Gebiete, in denen mindestens 50 % der Bevölkerung in einem urbanen Zentrum leben.
2.
„Kleinere Städte und Vororte” — Gebiete mit mittlerer Bevölkerungsdichte, in denen mindestens 50 % der Bevölkerung in urbanen Clustern leben, die jedoch keine „Städte” sind.
3.
„Ländliche Gebiete” — dünn besiedelte Gebiete, in denen über 50 % der Bevölkerung in ländlichen Rasterzellen leben.

Städte

Kleinere Städte und Vororte

Ländliche Gebiete

Haushaltsraster

Mithilfe des Haushaltsrasters werden die Zusammensetzung der privaten Haushalte und die haushaltsinternen Beziehungen zwischen den Haushaltsmitgliedern gemeldet. Das Haushaltsraster sollte in Form einer Matrix vorliegen, in der die Beziehungen zwischen den einzelnen Mitgliedern des Haushalts dargestellt sind, wobei jede Zeile und Spalte einem Mitglied des Haushalts entspricht und die Beziehung zwischen den Mitgliedern anhand der Standardkategorien in den Zellen, in denen sich die Zeile und Spalte der jeweiligen Mitglieder kreuzen, wie folgt angegeben ist:

„Partner” wird gemäß dem rechtlich anerkannten oder De-facto-Partnerschaftsstatus/-Beziehungsstatus definiert.

„Ehemann” , „Ehefrau” oder „eingetragene(r) Partner(in)” werden anhand des gesetzlichen Familienstands ermittelt, d. h. anhand des (rechtlichen) Familienstands jeder Einzelperson nach den Eheschließungsgesetzen (oder -bräuchen) eines Landes (formalrechtlicher Status), einschließlich eingetragener Partner(innen). Partner in gleichgeschlechtlichen Paaren können „Ehemann, Ehefrau oder eingetragene(r) Partner(in)” sein, wenn der Bund bzw. die Partnerschaft nach den Eheschließungsgesetzen (oder -bräuchen) des Landes eingegangen wurde.

„Partner” oder „Lebensgefährte” wird anhand der De-facto-Beziehung ermittelt, d. h. anhand des Partnerschafts- oder Beziehungsstatus jedes Einzelnen im Hinblick auf seine tatsächlichen Lebensumstände im Haushalt.

„Sohn” oder „Tochter” (leiblich oder adoptiert, Stiefsohn oder Stieftochter).

„Leiblicher Sohn/Adoptivsohn oder leibliche Tochter/Adoptivtochter” bzw. „Stiefsohn oder Stieftochter” bezieht sich — unabhängig von Alter, Partnerschafts- oder Beziehungsstatus — auf ein leibliches (biologisches), adoptiertes oder Stiefkind der Familie, dessen üblicher Aufenthaltsort sich im Haushalt mindestens eines der Elternteile befindet. Unter „Adoption” ist die Annahme und Behandlung eines biologischen Kindes anderer Eltern als eigenes Kind zu verstehen, soweit dies nach den Vorschriften des Landes vorgesehen ist. Das adoptierte Kind — ob mit dem Adoptierenden verwandt oder nicht — erwirbt durch ein Gerichtsverfahren die Rechte und den Status eines leiblichen Kindes, das von den adoptierenden Eltern geboren wurde.

„Stiefsohn oder Stieftochter” bezieht sich auf eine Situation, in der ein Stiefelternteil das Kind seines Partners wie sein eigenes behandelt, soweit dies nach den Gesetzen des Landes vorgesehen ist, ohne es zu adoptieren.

Unter „Schwiegersohn oder Schwiegertochter” ist der rechtlich anerkannte oder De-facto-Partner des eigenen Kindes zu verstehen.

„Enkelkind” ist ein Kind des eigenen Kindes, einschließlich leiblicher, adoptierter und Stiefkinder.

„Elternteil” ist das Gegenstück zu „leiblicher Sohn/Adoptivsohn oder leibliche Tochter/Adoptivtochter” (leiblicher oder Adoptivelternteil) bzw. „Stiefsohn oder Stieftochter” (Stiefelternteil).

„Schwiegerelternteil” ist ein Elternteil des rechtlich anerkannten oder De-facto-Partners.

„Großelternteil” ist ein Elternteil des eigenen Elternteils, einschließlich leiblicher, Adoptiv- und Stiefeltern.

„Bruder oder Schwester” bezieht sich auf leibliche, Adoptiv- oder Stiefgeschwister.

„Sonstige verwandte Person” bezieht sich auf sonstige Verwandte wie Cousin, Tante oder Onkel, Nichte oder Neffe usw., die nicht in der oben genannten Liste aufgeführt sind, und umfasst auch Schwiegerenkelkind, Schwiegergroßelternteil und Schwägerin.

„Sonstige nicht verwandte Person” bezieht sich auf nicht verwandte Personen wie z. B. Au-pair-Kräfte, zusammenlebende Freunde oder Studierende usw. Auch Pflegekinder sind in diese Kategorie einzubeziehen.

Die Genauigkeitsstufe der Angaben ist bei jeder Mikrodatenerhebung kontextabhängig:

Partner

Ehemann, Ehefrau oder eingetragene(r) Partner(in)

Partner(in) oder Lebensgefährte/in

Sohn oder Tochter

Leiblicher Sohn/Adoptivsohn oder leibliche Tochter/Adoptivtochter

Stiefsohn oder Stieftochter

Schwiegersohn oder Schwiegertochter

Enkelkind

Elternteil

Leiblicher Elternteil oder Adoptivelternteil

Stiefelternteil

Schwiegerelternteil

Großelternteil

Bruder oder Schwester

Leiblicher Bruder oder leibliche Schwester

Stiefbruder oder Stiefschwester

Sonstige verwandte Person

Sonstige nicht verwandte Person

Keine Angabe(1)

Größe des Haushalts

Die Größe des Haushalts ist definiert als die Gesamtzahl der Mitglieder eines privaten Haushalts.

Diese Variable gibt Aufschluss über die genaue Anzahl der Haushaltsmitglieder.

Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder

Keine Angabe

Wohnbesitzverhältnisse des Haushalts

Diese Variable bezieht sich auf die Regelungen, nach denen ein privater Haushalt eine gesamte Wohneinheit oder einen Teil davon bewohnt, wobei:

die Kategorien „Eigentümer mit ausstehender Hypothek” und „Eigentümer ohne ausstehende Hypothek” für private Haushalte zu verwenden sind, in denen mindestens ein Mitglied dieses Haushalts Eigentümer der Wohneinheit ist, in der der Haushalt lebt, unabhängig davon, ob ein anderes Mitglied des Haushalts Mieter der gesamten oder eines Teils der Wohneinheit ist. Eine Person ist Eigentümer, wenn sie eine Eigentumsurkunde besitzt, unabhängig davon, ob das Haus ganz abbezahlt ist oder nicht. Ein Eigentumsanwärter wird als Eigentümer betrachtet.

Die Kategorie „Eigentümer mit ausstehender Hypothek” gilt für die Situationen, in denen der Eigentümer mindestens eine ausstehende Hypothek und/oder ausstehende Zinsen auf die Hypothek, die für den Erwerb dieser Wohneinheit aufgenommen wurde, abbezahlen muss.

Die Kategorie „Eigentümer ohne ausstehende Hypothek” gilt für die Situationen, in denen weder eine ausstehende Hypothek noch Zinsen auf die Hypothek abzuzahlen sind. Rückzahlungen für Hypotheken und/oder Wohnungsbaudarlehen für eine andere Wohneinheit (z. B. für eine zweite Wohnung) oder Zahlungen für Reparatur-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten oder andere Nichtwohnzwecke werden nicht berücksichtigt.

Die Kategorien „Mieter, Marktpreismiete” oder „Mieter, ermäßigte Miete” sind für Haushalte zu verwenden, von denen mindestens ein Mitglied Mieter (Wohneinheit vom Eigentümer gemietet) oder Untermieter (Wohneinheit von jemandem untervermietet, der selbst Mieter ist) der Wohneinheit ist, in der es wohnt, und in denen kein Haushaltsmitglied Eigentümer dieser Wohneinheit ist.

Die Kategorie „Mieter, Marktpreismiete” gilt für Haushalte, von denen mindestens ein Mitglied Mieter oder Untermieter ist, der eine Miete zu aktuellen oder Marktpreisen bezahlt. Die Kategorie gilt auch dann, wenn eine Marktpreismiete gezahlt wird, der Betrag aber zur Gänze oder teilweise aus Wohnbeihilfen oder anderen Quellen, einschließlich staatlicher, gemeinnütziger oder privater Quellen, geleistet wird.

Die Kategorie „Mieter, ermäßigte Miete” umfasst Haushalte, die in Wohneinheiten zu ermäßigter Miete leben — d. h. der Preis liegt unter dem Marktpreis (aber nicht unentgeltlich) — und auch Fälle, in denen ein Preisnachlass gewährt wird

a)
per Gesetz
b)
infolge einer Maßnahme im Rahmen der sozialen Wohnungspolitik
c)
aus privaten Gründen
d)
durch einen Arbeitgeber

Die Kategorie „Mieter, unentgeltlich” umfasst Haushalte, die unentgeltlich in Wohneinheiten leben — d. h., es wird keine Miete gezahlt —, und auch Fälle, in denen kostenlose Miete gewährt wird

a)
per Gesetz
b)
infolge einer Maßnahme im Rahmen der sozialen Wohnungspolitik
c)
aus privaten Gründen
d)
durch einen Arbeitgeber

Die Kategorie „entfällt” umfasst alle privaten Haushalte, die nicht in herkömmlichen Wohnungen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 der Kommission leben.

Eigentümer ohne ausstehende Hypothek

Eigentümer mit ausstehender Hypothek

Mieter, Marktpreismiete

Mieter, ermäßigte Miete

Mieter, unentgeltlich

Keine Angabe(1)

Entfällt

Derzeitiges Nettomonatseinkommen des Haushalts

Mit dieser Variable wird das derzeitige Nettomonatseinkommen eines privaten Haushalts gemeldet, d. h. die Summe der Einkünfte aller Haushaltsmitglieder, die von den einzelnen Mitgliedern oder als Ganzes erzielt wurden — einschließlich Einkommen aus Arbeit, Sozialleistungen und sonstigen Bareinkommen und abzüglich der an andere Haushalte geleisteten Geldtransfers —, nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Anhand dieser Variable sollen Angaben zum Haushaltseinkommen bereitgestellt werden, das im Durchschnitt monatlich für Ausgaben oder Sparzwecke zu Verfügung bleibt. Falls das Haushaltseinkommen von Monat zu Monat stark variiert, ist eine Schätzung des typischen oder üblichen monatlichen Nettoeinkommens vorzunehmen, das die derzeitige Einkommenssituation widerspiegelt. Wenn das monatliche Haushaltseinkommen im Laufe des Jahres stark schwankt, z. B. bei saisonaler Aktivität, ist der Monatsdurchschnitt des Jahreseinkommens anzugeben.

Das laufende Nettomonatseinkommen ist entweder als derzeitiges Gesamtnettoeinkommen des Haushalts oder als eine der fünf Äquivalenzeinkommensgruppen anzugeben.

Die Schwellenwerte zwischen den fünf Äquivalenzeinkommensgruppen werden anhand von Quintilen bestimmt, die eine variable Aufteilung ermöglichen, und wie folgt definiert sind:

Die „Gruppe mit einem niedrigeren laufenden monatlichen Nettoäquivalenzeinkommen” entspricht Haushalten mit einem Äquivalenzeinkommen, das unter dem oberen Grenzwert des ersten Quintils liegt.

Die „Gruppe mit einem niedrigen bis mittleren laufenden monatlichen Nettoäquivalenzeinkommen” entspricht Haushalten mit einem Äquivalenzeinkommen, das gleich oder höher als der Grenzwert des ersten Quintils ist und unter dem oberen Grenzwert des zweiten Quintils liegt.

Die „Gruppe mit einem mittleren laufenden monatlichen Nettoäquivalenzeinkommen” entspricht Haushalten mit einem Äquivalenzeinkommen, das gleich oder höher als der obere Grenzwert des zweiten Quintils ist und unter dem oberen Grenzwert des dritten Quintils liegt.

Die „Gruppe mit einem mittleren bis höheren laufenden monatlichen Nettoäquivalenzeinkommen” entspricht Haushalten mit einem Äquivalenzeinkommen, das gleich oder höher als der obere Grenzwert des dritten Quintils ist und unter dem oberen Grenzwert des vierten Quintils liegt.

Die „Gruppe mit einem höheren laufenden monatlichen Nettoäquivalenzeinkommen” entspricht Haushalten mit einem Äquivalenzeinkommen, das gleich oder höher als der obere Grenzwert des vierten Quintils ist.

Zur Berechnung des Äquivalenzeinkommens werden die Haushaltsmitglieder wie folgt gewichtet, um Unterschieden in der Größe und Zusammensetzung der Haushalte Rechnung zu tragen: Das erste Haushaltsmitglied ab 14 Jahren wird mit 1,0 gewichtet, das zweite und jedes weitere Haushaltsmitglied ab 14 Jahren mit 0,5 und jedes Kind unter 14 Jahren mit dem Wert 0,3.

Gruppe mit einem niedrigeren laufenden monatlichen Nettoäquivalenzeinkommen

Gruppe mit einem niedrigen bis mittleren laufenden monatlichen Nettoäquivalenzeinkommen

Gruppe mit einem mittleren laufenden monatlichen Nettoäquivalenzeinkommen

Gruppe mit einem mittleren bis höheren laufenden monatlichen Nettoäquivalenzeinkommen

Gruppe mit einem höheren laufenden monatlichen Nettoäquivalenzeinkommen

Laufendes Gesamtmonatsnettoeinkommen des Haushalts (in Landeswährung)

Keine Angabe(1)

Unbefristete/befristete Tätigkeit — Haupttätigkeit

Mit dieser Variable wird unterschieden, ob die Haupttätigkeit befristet ist (d. h. die Tätigkeit oder der Vertrag endet nach einer vorher festgelegten Zeit) oder auf einem unbefristeten Vertrag basiert. Sie bezieht sich auf die Haupttätigkeit einer erwerbstätigen Person in einem abhängigen Arbeitsverhältnis.

Der Begriff Tätigkeit wird in Bezug auf die Beschäftigung verwendet. Das Kriterium zur Bestimmung, ob eine Person erwerbstätig ist, ist für jede Mikrodatenerhebung kontextabhängig.

Eine Tätigkeit ist eine Reihe von Aufgaben und Pflichten, die für eine wirtschaftliche Einheit wahrgenommen werden. Personen können eine oder mehrere Tätigkeiten ausüben. Bei Arbeitnehmern kann jeder Vertrag als eine separate Reihe von Aufgaben und Pflichten und damit als eine getrennte Tätigkeit betrachtet werden. Im Falle einer Mehrfachbeschäftigung ist die Haupttätigkeit, wie in den internationalen statistischen Standards über die Arbeitszeit festgelegt, diejenige mit den meisten normalerweise geleisteten Arbeitsstunden.

Eine Tätigkeit mit einem befristeten Vertrag endet entweder nach einer im Vorhinein festgesetzten Dauer (zu einem bekannten Datum) oder nach einer Zeitspanne, die im Voraus nicht bekannt ist, aber dennoch durch objektive Kriterien wie z. B. die Erledigung eines Auftrags oder die Dauer der Abwesenheit eines vorübergehend ersetzten Arbeitnehmers definiert ist.

Eine Tätigkeit mit einem Vertrag, in dem nicht im Vorhinein ein Ende festgelegt ist, gilt als unbefristet.

Als Tätigkeit gilt das Vorliegen einer vertraglichen, informellen oder mündlichen Vereinbarung eines Beschäftigungsverhältnisses, nicht relevant sind die Erwartung, dass die Auskunftsperson den Arbeitsplatz verlieren könnte, ihr Plan, der Tätigkeit den Rücken zu kehren, ihr Wunsch, zu bleiben, oder die Wahrscheinlichkeit, dauerhaft dort zu bleiben.

Die Genauigkeitsstufe der Angaben ist bei jeder Mikrodatenerhebung kontextabhängig:

Befristeter Vertrag

— befristeter schriftlicher Vertrag

— befristete mündliche Vereinbarung

Unbefristete Tätigkeit

— unbefristeter schriftlicher Vertrag

— unbefristete mündliche Vereinbarung

Keine Angabe(1)

Entfällt(2)

Leitungsfunktionen Die Variable bezieht sich auf die aktuelle Haupttätigkeit einer erwerbstätigen Person in einem abhängigen Arbeitsverhältnis, und es wird zwischen Arbeitnehmern mit und ohne Leitungsaufgaben unterschieden. Von einer Leitungsfunktion ist auszugehen, wenn die betreffende Person die Arbeit von mindestens einer anderen Person beaufsichtigt. Die Verantwortung gegenüber Auszubildenden und Praktikanten gilt nicht als Aufsicht und auch nicht die Qualitätskontrolle (Überprüfung der Produktion von Dienstleistungen, aber nicht der von anderen Personen geleisteten Arbeit) oder Beratung.

ja

nein

Keine Angabe(1)

Entfällt(2)

Jahr der Aufnahme der Tätigkeit für den derzeitigen Arbeitgeber oder als Selbstständiger

Die Variable bezieht sich auf die aktuelle Haupttätigkeit einer erwerbstätigen Person, und damit wird das Jahr der Aufnahme der Tätigkeit für den derzeitigen Arbeitgeber oder als Selbstständiger im derzeitigen Geschäft oder Gewerbebetrieb gemeldet.

Jahr der Aufnahme der Tätigkeit für den derzeitigen Arbeitgeber oder als Selbstständiger in der Haupttätigkeit (vierstellig anzugeben)

Keine Angabe(1)

Entfällt(2)

Größe der örtlichen Einheit — Haupttätigkeit

Die Variable bezieht sich auf die Haupttätigkeit einer erwerbstätigen Person, und damit wird die Anzahl der für die örtliche Einheit tätigen Personen gemeldet, einschließlich der Personen, die am Standort der Einheit arbeiten, sowie derjenigen, die außerhalb tätig sind und organisatorisch zu ihr gehören und von ihr vergütet werden. Dazu zählen auch mitarbeitende Inhaber, regelmäßig in der Einheit mitarbeitende Teilhaber und mithelfende Familienangehörige sowie Teilzeitkräfte, die auf der Lohn- und Gehaltsliste aufgeführt sind. Ebenfalls eingeschlossen sind Saisonarbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten und Heimarbeiter, die alle jeweils auf der Lohn- und Gehaltsliste erscheinen.

Die örtliche Einheit ist ein Unternehmen oder ein Teil davon, das sich an einem geografisch bestimmten Ort befindet.

Genaue Angabe der Zahl der Personen, wenn zwischen 1 und 9

10 bis 19 Personen

20 bis 49 Personen

50 bis 249 Personen

250 Personen und mehr

Genaue Zahl unbekannt, aber weniger als 10 Personen

Genaue Zahl unbekannt, aber mehr als 10 Personen

Keine Angabe(1)

Entfällt(2)

Frühere Erwerbstätigkeit

Die Variable gibt Aufschluss darüber, ob eine Person — die nicht erwerbstätig ist — früher in Erwerbstätigkeit (gemäß der Definition von Erwerbstätigkeit (7) nach der Internationalen Arbeitsorganisation) war und ob sich die frühere Erwerbstätigkeit auf reine Gelegenheitsarbeiten beschränkte oder nicht.

Die Kategorie „War noch nie erwerbstätig” umfasst Personen, die noch nie in Erwerbstätigkeit waren.

Die Kategorie „Erwerbstätigkeit auf reine Gelegenheitsarbeiten beschränkt” umfasst Personen, die erwerbstätig waren, wobei sich diese Erwerbstätigkeit auf reine Gelegenheitsarbeiten beschränkte. Für die Zwecke dieser Variable sollte der Dienst als Wehrpflichtiger nicht als Erwerbstätigkeit gelten.

Die Kategorie „Andere Erwerbstätigkeit als reine Gelegenheitsarbeiten” umfasst Personen, die erwerbstätig waren, mit Ausnahme von Fällen, in denen sich diese Erwerbstätigkeit auf reine Gelegenheitsarbeiten beschränkte.

War noch nie erwerbstätig

Erwerbstätigkeit auf reine Gelegenheitsarbeiten beschränkt

Andere Erwerbstätigkeit als reine Gelegenheitsarbeiten

Keine Angabe(1)

Entfällt(2)

Teilnahme an formaler allgemeiner und beruflicher Bildung (Studierender oder Auszubildender) im Bezugszeitraum

Mit dieser Variable wird die Teilnahme einer Person an formaler allgemeiner und beruflicher Bildung gemessen, indem festgestellt wird, ob die Person während des Bezugszeitraums (für jede Mikrodatenerhebung festzulegen) als Studierender oder Auszubildender in einem formalen Bildungsgang eingeschrieben war.

ja

nein

Keine Angabe(1)

Entfällt(2)

Stufe der aktuellen oder letzten Aktivität im Bereich der formalen allgemeinen oder beruflichen Bildung

Mit dieser Variable wird die Stufe der letzten Aktivität im Bereich der allgemeinen oder beruflichen Bildung ermittelt, an der eine Person während eines bestimmten Bezugszeitraums (für jede Mikrodatenerhebung festzulegen) teilgenommen hat. Dies erfolgt gemäß den Kategorien der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen 2011(5) zur Einstufung von Bildungsgängen (ISCED-P 2011).

Die Genauigkeitsstufe der Angaben ist bei jeder Datenerhebung (Bereich) kontextabhängig. Für jede Kategorie werden ISCED-P-Codes angegeben, bei denen eine eineindeutige Beziehung zwischen der Kategorie und dem Code besteht.

ISCED-Stufe 0 — Elementarbereich 0
ISCED-Stufe 1 — Primarbereich 1
ISCED-Stufe 2 — Sekundarbereich I 2
ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II 3
ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — allgemeinbildend 34
ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II — berufsbildend 35
ISCED-Stufe 3 Sekundarbereich II — Ausrichtung unbekannt(8) -
ISCED-Stufe 4 — Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich 4
ISCED-Stufe 4 — Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich — allgemeinbildend 44
ISCED-Stufe 4 — Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich — berufsbildend 45
ISCED-Stufe 4 — Postsekundarer, nicht-tertiärer Bereich — Ausrichtung unbekannt(8) -
ISCED-Stufe 5 — Kurzes tertiäres Bildungsprogramm 5
ISCED-Stufe 5 — Kurzes tertiäres Bildungsprogramm — allgemeinbildend 54
ISCED-Stufe 5 — Kurzes tertiäres Bildungsprogramm — berufsbildend 55
ISCED-Stufe 5 — Kurzes tertiäres Bildungsprogramm — Ausrichtung unbekannt(8) -
ISCED-Stufe 6 — Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm 6
ISCED-Stufe 7 — Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm 7
ISCED-Stufe 8 — Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm 8
Keine Angabe(1)
Entfällt(2)
Jahr, in dem der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde

Jahr, in dem der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde (vierstellig anzugeben)

Die Variable bezieht sich auf das Jahr, in dem der höchste Bildungsabschluss erfolgreich erreicht wurde, und betrifft Personen mit einem Bildungsabschluss im Primarbereich (ISCED-Stufe 1) oder höher.

Die Kategorie „entfällt” umfasst Personen ohne formale Bildung oder mit einem Bildungsabschluss unterhalb der ISCED-Stufe 1 (Grundschule). Die Kategorie „entfällt” ist auch für die Zählung statistischer Einheiten zu verwenden, die Teil der Grundgesamtheit der Datenquelle sind, für die jedoch systematisch keine Informationen zu der Variable gemeldet werden (z. B. Personen unter einem bestimmten Alter).

Jahr, in dem der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde (vierstellig)

Keine Angabe(1)

Entfällt(2)

Fachrichtung des höchsten erreichten Bildungsabschlusses

Die Fachrichtung des höchsten Bildungsabschlusses, der von Personen mit einem Bildungsabschluss mindestens der ISCED-Stufe 3 erreicht wurde.

Die Fachrichtung des höchsten erreichten Bildungsabschlusses basiert auf den ISCED-Bildungsbereichen (ISCED-F 2013) (8). Eine Fachrichtung ist die allgemeine Domäne, der Zweig oder der Inhaltsbereich, der von einem Bildungsgang oder einer Qualifikation abgedeckt wird.

Die Kategorie „entfällt” umfasst Personen ohne formale Bildung oder mit einem Bildungsabschluss unterhalb der ISCED-Stufe 3.

Die Genauigkeitsstufe der Angaben ist bei jeder Datenerhebung (Bereich) kontextabhängig. Für jede Kategorie werden ISCED-F-Codes angegeben, bei denen eine eineindeutige Beziehung zwischen der Kategorie und dem Code besteht (9).
Allgemeine Bildungsprogramme und Qualifikationen 00
Grundlegende Bildungsprogramme und Qualifikationen 001
Lesen, Schreiben und Rechnen 002
Fähigkeiten und Persönlichkeitsentwicklung 003
Allgemeine Bildungsprogramme und Qualifikationen — nicht näher definiert (009)
Erziehungswissenschaften 01
Erziehungswissenschaften 011
Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Erziehungswissenschaften 018
Kunst und Geisteswissenschaften 02
Kunst 021
Geisteswissenschaften (ohne Sprachen) 022
Fremdsprachen 023
Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Kunst und Geisteswissenschaften 028
Kunst und Geisteswissenschaften — nicht näher definiert (029)
Sozialwissenschaften, Journalistik und Informationswissenschaft 03
Sozial- und Verhaltenswissenschaften 031
Journalistik und Informationswissenschaft 032
Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Sozialwissenschaften, Journalistik und Informationswissenschaft 038
Sozialwissenschaften, Journalistik und Informationswissenschaft — nicht näher definiert (039)
Wirtschaft, Verwaltung und Rechtswissenschaft 04
Wirtschaft und Verwaltung 041
Rechtswissenschaft 042
Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Wirtschaft, Verwaltung und Rechtswissenschaft 048
Wirtschaft, Verwaltung und Rechtswissenschaft — nicht näher definiert (049)
Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik 05
Biologische und verwandte Wissenschaften 051
Umwelt 052
Physikwissenschaften 053
Mathematik und Statistik 054
Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik 058
Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik — nicht näher definiert (059)
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) 06
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) 061
Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) 068
Ingenieurwesen, Fertigung und Bauwesen 07
Ingenieurwesen und Ingenieurberufe 071
Fertigung und Verarbeitung 072
Architektur und Bauwesen 073
Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Ingenieurwesen, Fertigung und Bauwesen 078
Ingenieurwesen, Fertigung und Bauwesen — nicht näher definiert (079)
Agrarwissenschaft, Forstwissenschaft, Fischereiwirtschaft und Veterinärwissenschaft 08
Agrarwissenschaften 081
Forstwissenschaft 082
Fischereiwirtschaft 083
Veterinärwissenschaft 084
Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen in Bezug auf Agrarwissenschaft, Forstwissenschaft, Fischereiwirtschaft und Veterinärwissenschaft 088
Agrarwissenschaft, Forstwissenschaft, Fischereiwirtschaft und Veterinärwissenschaft — nicht näher definiert (089)
Gesundheit und soziale Dienste 09
Gesundheit 091
Soziale Dienste 092
Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Gesundheit und sozialen Diensten 098
Gesundheit und soziale Dienste — nicht näher definiert (099)
Dienstleistungen 10
Dienstleistungen für den persönlichen Bedarf 101
Dienstleistungen im Bereich Hygiene und Arbeitsschutz 102
Dienstleistungen im Bereich Sicherheit 103
Dienstleistungen im Bereich Verkehr 104
Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Dienstleistungen 108
Dienstleistungen — nicht näher definiert (109)
Keine Angabe
Entfällt
Dauer des Aufenthalts im Wohnsitzland (in vollendeten Jahren)

Mit der Variable „Dauer des Aufenthalts im Wohnsitzland in vollendeten Jahren” wird die Zeitspanne seit dem Zeitpunkt, zu dem eine Person zuletzt ihren üblichen Aufenthaltsort im Meldeland einrichtete, ausgedrückt in vollendeten Jahren, als eine der folgenden Optionen angegeben:

In diesem Land geboren und nie für einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr im Ausland gelebt. Dies gilt für Personen, die im Meldeland geboren wurden und ihren üblichen Aufenthaltsort nie für mindestens ein Jahr in einem anderen Land als dem Meldeland hatten.

Anzahl der Jahre in dem Land seit der letzten Einrichtung des üblichen Aufenthaltsorts in diesem Land — eine ganze Zahl, die die Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt, zu dem eine Person zuletzt ihren üblicher Aufenthaltsort einrichtete, und dem Bezugszeitpunkt (spezifisch für jede Mikrodatenerhebung im Sozialbereich) in vollendeten Jahren angibt.

In diesem Land geboren und nie für einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr im Ausland gelebt

Anzahl der Jahre in diesem Land (seit der letzten Einrichtung des üblichen Aufenthaltsorts in diesem Land) (zweistellig)

Keine Angabe(1)

Entfällt(2)

Selbstwahrnehmung des allgemeinen Gesundheitszustands Die Selbstwahrnehmung des allgemeinen Gesundheitszustands ist eine subjektive Beurteilung durch die Person in Bezug auf ihre Gesundheit im Allgemeinen (und nicht des gegenwärtigen Gesundheitszustands oder möglicher vorübergehender Gesundheitsprobleme), einschließlich verschiedener Gesundheitsaspekte, d. h. der körperlichen und emotionalen Funktionsfähigkeit, der psychischen Gesundheit (psychisches Wohlbefinden und psychische Störungen) sowie biomedizinischer Zeichen und Symptome.

Sehr gut

Gut

Mittelmäßig (weder gut noch schlecht)

Schlecht

Sehr schlecht

Keine Angabe(1)

Entfällt(2)

Lang andauerndes Gesundheitsproblem

Bei der Variable „Lang andauernde Gesundheitsprobleme” handelt es sich um eine subjektive Beurteilung der Person in Bezug auf ihre chronischen Gesundheitsprobleme, die verschiedene körperliche, emotionale, verhaltensbezogene und psychische Aspekte der Gesundheit, Krankheiten und Störungen sowie Schmerzen, durch Unfälle und Verletzungen bedingte Gesundheitsbeschwerden, oder angeborene Erkrankungen abdeckt. Lang andauernde oder chronische Erkrankungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dauerhaft sind und voraussichtlich eine lange Zeit der Überwachung, Beobachtung oder Pflege erfordern. Lang andauernde Krankheiten oder Gesundheitsprobleme sollten über einen längeren Zeitraum (oder wiederholt) aufgetreten sein, oder es wird von einer Dauer von 6 Monaten oder länger (Wiederkehr) ausgegangen.

Die Kategorie „ja” bezieht sich auf das Auftreten eines oder mehrerer lang andauernder oder chronischer Gesundheitsprobleme und „nein” auf das Nichtauftreten lang andauernder oder chronischer Gesundheitsproblems nach Wahrnehmung der Auskunftsperson.

ja

nein

Keine Angabe(1)

Entfällt(2)

Gesundheitsbedingte Einschränkungen bei Aktivitäten

Anhand dieser Variable wird das selbst eingeschätzte Ausmaß einer oder mehrerer lang andauernder fortbestehender Einschränkungen (von mindestens 6 Monaten) aufgrund von Gesundheitsproblemen oder Problemen (ob körperlich, geistig oder emotional, einschließlich Beeinträchtigungen oder Einschränkungen aufgrund fortgeschrittenen Alters) bei der Teilnahme an Aktivitäten, die die Person sonst normalerweise ausüben oder durchführen würde, gemessen.

Eine Aktivität ist definiert als die Ausführung einer Aufgabe oder Aktion durch eine Person. Einschränkungen der Aktivität werden definiert als Schwierigkeiten, die eine Person, gemessen an einem allgemein anerkannten Standard der Grundgesamtheit, bei der Ausübung einer Aktivität im Verhältnis zu den kulturellen und gesellschaftlichen Erwartungen in Bezug auf Aktivitäten hat, die Menschen normalerweise ausüben, wobei alle Bereiche von Arbeits-, Schul-, Heim- oder Freizeitaktivitäten abgedeckt werden.

Personen mit wiederkehrenden Gesundheitsproblemen oder instabiler Gesundheit sollten sich auf die häufigste Situation mit Auswirkungen auf ihre gewöhnlichen Tätigkeiten beziehen:

„Stark eingeschränkt” bedeutet, dass die Ausübung oder Durchführung einer Tätigkeit nicht oder nur mit extremen Schwierigkeiten und in der Regel nur mit fremder Hilfe möglich ist.

„Mäßig eingeschränkt” bedeutet, dass die Ausübung oder Durchführung einer gewöhnlichen Tätigkeit möglich ist, wenn auch mit einigen Schwierigkeiten, normalerweise jedoch ohne Erfordernis fremder Hilfe (oder gewöhnlich weniger oft als tägliche Hilfe).

„Nicht eingeschränkt” bedeutet, dass die Ausübung oder Durchführung gewöhnlicher Tätigkeiten ohne Schwierigkeiten möglich ist oder dass eine mögliche Einschränkung der Aktivität nicht länger als die letzten 6 Monate angedauert hat.

Stark eingeschränkt

Mäßig eingeschränkt

Nicht eingeschränkt

Keine Angabe(1)

Entfällt(2)

Verwendeter Befragungsmodus

Anhand dieser Variable wird die bei der Erhebung von Informationen von der Auskunftsperson verwendete Methode gemeldet. Falls mehrere Modi verwendet werden, um Daten von einer Auskunftsperson zu erheben, wird mit der Variable der überwiegend verwendete Modus gemeldet.

Beim PAPI-, CAPI- und CATI-Modus ist ein Interviewer anwesend. CAWI ist eine Selbstausfüller-Befragung, und die Auskunftsperson folgt einem online bereitgestellten Skript.

In die Kategorie „Sonstiges” fallen verwendete Befragungsmodi, die nicht durch die anderen Kategorien abgedeckt sind, z. B. Selbstausfüller-Befragung anhand Papierfragebogen (PASI) oder computergestützte Offline-Selbstausfüller-Befragung (CASI).

Die Kategorie „entfällt” ist für die Zählung statistischer Einheiten zu verwenden — die Teil der Grundgesamtheit der Datenquelle sind —, für die systematisch keine Informationen zu dieser Variable gemeldet werden, z. B. im Fall von Personen unter einem bestimmten Alter, sowie für den Fall, dass alle Angaben aus Registern (d. h. Verwaltungsdaten) stammen und/oder imputiert wurden und keine Befragung stattgefunden hat.

Papiergestützte persönliche Befragung (PAPI)

Computergestützte persönliche Befragung (CAPI)

Computergestützte telefonische Befragung (CATI)

Computergestützte Internetbefragung (CAWI)

Sonstiges

Entfällt

Art der Beteiligung an der Erhebung

Anhand dieser Variable wird gemeldet, ob die gewünschten Informationen von der benannten Auskunftsperson oder über eine andere Person (Auskunftsperson für Proxy-Befragung) erteilt wurden.

Die benannte Auskunftsperson ist die in den Bestimmungen für jede Mikrodatenerhebung angegebene Person, die zur Erteilung der Auskünfte aufgefordert wird.

„Direkte Beteiligung” bezieht sich auf eine Situation, in der die benannte Auskunftsperson die gewünschten Informationen selbst erteilt. Die direkte Beteiligung umfasst auch Fälle, in denen die benannte Auskunftsperson die gewünschten Informationen mithilfe einer anderen Person (z. B. Übersetzung, körperliche Unterstützung) erteilt und die gegebenen Antworten bestätigt hat.

Die „indirekte Beteiligung” bezieht sich auf eine Situation, in der die von der benannten Auskunftsperson abzufragenden Informationen von einer dritten Person (d. h. einer Auskunftsperson für Proxy-Befragung) erteilt wurden, ohne von der benannten Auskunftsperson bestätigt zu werden.

Die Kategorie „entfällt” ist für die Zählung statistischer Einheiten zu verwenden — die Teil der Grundgesamtheit der Datenquelle sind —, für die systematisch keine Informationen zu dieser Variable gemeldet werden, sowie für den Fall, dass alle Angaben aus Registern (d. h. Verwaltungsdaten) stammen und/oder imputiert wurden und keine Befragung stattgefunden hat.

Direkte Beteiligung

Indirekte Beteiligung

Keine Angabe(1)

Entfällt

Schicht

Wenn die Zielgesamtheit (oder ein Teil davon) auf der ersten Stufe des Stichprobenplans geschichtet ist und den einzelnen Schichten Identifizierungscodes (Kennung der Schicht) zugewiesen werden, entspricht die Primärschicht den einzelnen Beobachtungseinheiten (Einzelperson oder Haushalt). Eine Grundgesamtheit zu schichten bedeutet, sie in nicht überlappende Teilgesamtheiten, sogenannte Schichten, zu unterteilen. Innerhalb der einzelnen Schichten werden dann unabhängige Stichproben ausgewählt.

Die erfassten Informationen beziehen sich immer auf die Situation zum Zeitpunkt der Auswahl der betreffenden statistischen Einheit (Einzelperson oder Haushalt).

In der Kategorie „Kennung der Schicht” wird der Identifizierungscode der Schicht angegeben, zu der jede Beobachtungseinheit (Einzelperson oder Haushalt) gehört. Schichtidentifizierungscodes sind zu verwenden, wenn die Grundgesamtheit geschichtet wurde oder wenn selbstrepräsentierende (self-representing) primäre Stichprobeneinheiten (PSE) berücksichtigt wurden.

Die Kategorie „entfällt” ist zu verwenden, wenn die Grundgesamtheit in der ersten Stufe des Stichprobenverfahrens nicht geschichtet wurde (beispielsweise, wenn die Stichprobe durch einfache Zufallsstichproben oder durch Cluster-Zufallsstichproben erstellt wurde) und keine selbstrepräsentierenden PSE berücksichtigt wurden.

Kennung der Schicht

Entfällt

Primäre Stichprobeneinheit (PSE)

Anhand dieser Variable werden Informationen über die primäre Stichprobeneinheit gemeldet, die den einzelnen Beobachtungseinheiten (Einzelperson oder Haushalt) entspricht, falls die Grundgesamtheit in Cluster unterteilt wird, und Identifizierungscodes für die Cluster oder PSE angegeben.

Eine Grundgesamtheit wird in Cluster (d. h. nicht überlappende Teilgesamtheiten) unterteilt, wenn ein Element-Stichprobenverfahren nicht möglich (mangels Stichprobengrundlage) oder zu teuer (die Grundgesamtheit ist geografisch weit verteilt) ist. In der ersten Stufe des Stichprobenverfahrens wird dann eine Probe von Clustern (PSE) ausgewählt.

Die erfassten Informationen beziehen sich immer auf die Situation zum Zeitpunkt der Auswahl der betreffenden Einheit (Einzelperson oder Haushalt).

In der Kategorie „Kennung der primären Stichprobeneinheit” wird der Identifizierungscode der PSE (unter den ausgewählten PSE) angegeben, zu der jede Beobachtungseinheit (Einzelperson oder Haushalt) gehört, falls die Grundgesamtheit in der ersten Stufe des Stichprobenverfahrens in Cluster unterteilt wurde.

Die Kategorie „entfällt” ist zu verwenden, wenn die Grundgesamtheit in der ersten Stufe des Stichprobenverfahrens nicht in Cluster unterteilt wurde (beispielsweise, wenn die Stichprobe durch einfache Zufallsstichprobennahme oder durch Cluster-Zufallsstichprobennahme gezogen wurde).

Kennung der primären Stichprobeneinheit

Entfällt

Fußnote(n):

(1)

Die Kategorie „keine Angabe” ist für die Fälle von Nichtbeantwortung zu verwenden, d. h., die Auskunftsperson kennt die Antwort nicht oder weigert sich zu antworten.

(2)

Die Kategorie „entfällt” ist für Fälle zu verwenden, die außerhalb des Erfassungsbereichs einer bestimmten Variable liegen, d. h. infolge der Anwendung eines Filters für diese Variable, und sie ist auch für die Zählung statistischer Einheiten zu verwenden — die Teil der Grundgesamtheit der Datenquelle sind —, für die systematisch keine Informationen zu dieser Variable gemeldet werden, z. B. im Fall von Personen unter einem bestimmten Alter.

(3)

Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

(4)

http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1978984/6037342/ISCO-08.pdf (englische Version, auch in Französisch und Deutsch verfügbar).

(5)

http://uis.unesco.org/sites/default/files/documents/international-standard-classification-of-education-isced-2011-en.pdf (verfügbar in Englisch und Französisch).

(6)

http://ec.europa.eu/eurostat/ramon/nomenclatures/index.cfm?TargetUrl=LST_NOM_DTL&StrNom=CL_GEO&StrLanguageCode=DE&IntPcKey=&StrLayoutCode=HIERARCHIC (verfügbar in Englisch, Französisch und Deutsch).

(7)

Personen ohne frühere Erwerbstätigkeit, die nie mindestens eine Stunde pro Woche gegen Entgelt oder zur Erzielung eines Gewinns gearbeitet haben.

(8)

http://uis.unesco.org/sites/default/files/documents/isced-fields-of-education-and-training-2013-en.pdf (verfügbar in Englisch und Französisch).

(9)

Die Codes (009), (029), (039), (049), (059), (079), (089), (099) und (109) sind keine ISCED-Codes.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.