Präambel VO (EU) 2019/2181
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates(1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Bestimmte statistische Elemente kommen in mehreren Datensätzen zu allen sieben Bereichen gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1700 vor. Im Interesse der Vergleichbarkeit und zur Gewährleistung der einheitlichen Auslegung und Anwendung in der gesamten Union ist es erforderlich, die in Artikel 7 Absatz 2 der genannten Verordnung aufgeführten technischen Merkmale festzulegen, die ferner für alle Bereiche gelten sollten.
- (2)
- Sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene werden Statistiken benötigt. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission Statistiken übermitteln, die nach Gebietseinheiten aufgeschlüsselt sind. Zur Erstellung vergleichbare Regionalstatistiken sollten daher Daten über Gebietseinheiten im Einklang mit der NUTS-Klassifikation bereitgestellt werden.
- (3)
- Die Statistiken über Bildung, Beschäftigung und Wirtschaftssektoren sollten international vergleichbar sein, und deshalb sollten die Mitgliedstaaten und die Organe der Union statistische Klassifikationen verwenden, die mit ISCED(2), ISCO(3) und NACE(4) kompatibel sind.
- (4)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 261 I vom 14.10.2019, S. 1.
- (2)
Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 2011),http://uis.unesco.org/sites/default/files/documents/international-standard-classification-of-education-isced-2011-en.pdf (verfügbar auf Englisch und Französisch).
- (3)
Internationale Standardklassifikation der Berufe (Fassung von 2008),http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1978984/6037342/ISCO-08.pdf (englische Fassung, auch auf Deutsch und Französisch verfügbar).
- (4)
Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).
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