Artikel 1 VO (EU) 2019/2187
Für die Angebote, die im Rahmen des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1882 eröffneten Ausschreibungsverfahrens innerhalb des am 17. Dezember 2019 abgelaufenen Teilzeitraums eingereicht wurden, wird der Beihilfehöchstbetrag für die Lagerhaltung von Olivenöl festgesetzt auf
- a)
- 0,00 EUR pro Tag und Tonne natives Olivenöl extra;
- b)
- 1,10 EUR pro Tag und Tonne natives Olivenöl;
- c)
- 1,10 EUR pro Tag und Tonne Lampantöl;
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