ANHANG III VO (EU) 2019/2201

IM GESCHLOSSENEN GEBIET IN DER EISMERGARNELEN-FISCHEREI ZUZULASSENDES SELEKTIVES GITTER

Grundschleppnetze mit einer Maschenöffnung im Tunnel und im Steert von mindestens 35 mm, die mit einem Sortiergitter mit einem Stababstand von höchstens 19 mm im oberen Teil des Gitters und von mindestens 9,5 mm im unteren Teil des Gitters ausgestattet sind. Hinter dem unteren Gitterteil befindet sich eine nicht verschlossene Fluchtöffnung in Richtung Meeresboden. Die Maschenöffnung von mindestens 35 mm gilt für die hinter dem Sortiergitter liegenden Teile.

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