Artikel 13 VO (EU) 2019/2236
Verwaltung des Fischereiaufwands für Steinbutt
Fischereifahrzeuge der Union, die Steinbutt in den Unionsgewässern des Schwarzen Meers befischen dürfen, dürfen unabhängig von der Gesamtlänge des Schiffs nicht an mehr als 180 Fangtagen pro Jahr fischen.
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