Artikel 16 VO (EU) 2019/2236

Datenübermittlung

Bei der Übermittlung von Daten über angelandete Fänge von Sprotte und Steinbutt aus den Unionsgewässern des Schwarzen Meers gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 an die Kommission verwenden die Mitgliedstaaten die in Anhang III der vorliegenden Verordnung angegebenen Bestandscodes.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.