ANHANG IV VO (EU) 2019/2241
Qualität
Die Qualität der Gesamterwerbslosenquote wird anhand von Indikatoren zur Messung der Volatilität und der Revisionen, wie nachfolgend dargelegt, überwacht.
Die Indikatoren werden über die verfügbaren letzten 36 monatlichen Beobachtungen beginnend im Mai 2022 berechnet.
Diese Indikatoren werden von der Kommission (Eurostat) alle drei Jahre aktualisiert.
Volatilität
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Die vor der Rundung berechnete Korrelation monatlicher Veränderungen, als Pearson‘scher Korrelationskoeffizient zwischen der Reihe der monatlichen Veränderungen und derselben um einen Monat zeitlich verzögerten Reihe (d. h. Autokorrelationskoeffizient erster Ordnung). Dieser Indikator sollte zwischen dem [‐0,30; 0,75] Intervall bleiben.
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Die Häufigkeit zweimaliger großer Richtungswechsel berechnet als Anteil der Beobachtungen, denen zwei aufeinanderfolgende große Wechsel in entgegengesetzter Richtung vorausgehen. Ein großer Richtungswechsel liegt vor, wenn die monatliche Erwerbslosenquote um 0,2 Prozentpunkte oder mehr schwankt. Dieser Indikator sollte unter 5 % bleiben.
Revisionen
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Die Häufigkeit sehr großer Revisionen der Niveaus, die als Anteil monatlicher Beobachtungen der Niveaus berechnet werden, die zwischen der ersten Schätzung und den sechs Monate später veröffentlichten revidierten Daten um mehr als 0,3 Prozentpunkte korrigiert werden. Das „Niveau” entspricht dem Wert der monatlichen Erwerbslosenquote in einem bestimmten Bezugsmonat. Dieser Indikator sollte unter 10 % bleiben.
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Die Häufigkeit großer Revisionen der monatlichen Veränderungen, die als Anteil der Beobachtungen mit monatlichen Veränderungen berechnet werden, die zwischen der ersten Schätzung und den sechs Monate später veröffentlichten revidierten Daten um 0,2 Prozentpunkte oder mehr korrigiert werden. Dieser Indikator sollte unter 10 % bleiben.
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