Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2019/23
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 7. Januar 2019
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten,
Leiterin des Dienstes für außenpolitische Instrumente
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