ANHANG 1 VO (EU) 2019/244

Auf der Handelsrechnung für die von dem Unternehmen getätigten Verkäufe von der Verpflichtung unterliegenden Waren in die Europäische Union sind folgende Angaben zu machen:

(1)
Überschrift „HANDELSRECHNUNG FÜR WAREN, DIE EINER VERPFLICHTUNG UNTERLIEGEN” ,
(2)
Name des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausstellt, und Name des Unternehmens, das die Waren herstellt,
(3)
Nummer der Handelsrechnung,
(4)
Datum der Ausstellung der Handelsrechnung,
(5)
TARIC-Zusatzcode, unter dem die auf der Rechnung angegebenen Waren an der Grenze der Europäischen Union zollrechtlich abzufertigen sind,
(6)
exakte Beschreibung der Waren, einschließlich

technische Spezifikationen der unternehmensinternen Warenkennnummer (Company Product Code Number — CPC),

unternehmensinterne Warenkennnummer (Company Product Code Number — CPC),

KN-Code,

Menge (in Einheiten, ausgedrückt in Tonnen),

(7)
Beschreibung der Verkaufsbedingungen, einschließlich

des Preises je Einheit (Tonne),

der geltenden Zahlungsbedingungen,

der geltenden Lieferbedingungen,

der Preisnachlässe und Mengenrabatte insgesamt,

(8)
Name des als Einführer tätigen Unternehmens, dem das Unternehmen die Waren direkt in Rechnung stellt,
(9)
Name der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat, und folgende unterzeichnete Erklärung:

„Der/die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften Waren von (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in Argentinien im Rahmen und gemäß den Bedingungen der von der Europäischen Kommission mit Durchführungsbeschluss (EU) 2019/245 angenommenen Verpflichtung hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.”

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.