ANHANG VO (EU) 2019/255

Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 wird wie folgt geändert:

1.
Das Datenfeld 7.2 erhält folgende Fassung:

7.2 Auf nationaler, regionaler, transnationaler oder grenzübergreifender Ebene eingerichtetes Finanzinstrument, das von oder in Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde verwaltet wird (im Sinne von Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe b) und das gemäß Artikel 38 Absatz 4 Buchstaben a, b, c und d der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aus Beiträgen von Programmen der ESI-Fonds unterstützt wird

2.
Ein neues Datenfeld 7.3 wird angefügt:

7.3 Finanzinstrument, das einen Finanzbeitrag der Verwaltungsbehörde mit Finanzprodukten der EIB im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen gemäß Artikel 39a kombiniert (Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe c)

3.
Das Datenfeld 10 erhält folgende Fassung:

10 Rechtsstatus des Finanzinstruments gemäß Artikel 38 Absatz 6 und Artikel 39a Absatz 5 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (gilt nur für Finanzinstrumente gemäß Artikel 38 Absatz 1 Buchstaben b und c): Treuhandkonto, das auf den Namen der durchführenden Stelle und im Auftrag der Verwaltungsbehörde eröffnet wurde, oder separater Verwaltungsblock innerhalb der Finanzinstitution

4.
Titel III erhält folgende Fassung:

III.
Angabe der Stelle, die mit dem Einsatz des Finanzinstruments betraut ist, und gegebenenfalls der Dachfonds einsetzenden Stelle, im Sinne des Artikels 38 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

5.
Das Datenfeld 11.1 erhält folgende Fassung:

11.1 Art der mit dem Einsatz betrauten Stelle nach Artikel 38 Absatz 4 und Artikel 39a Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013: bestehende oder neu geschaffene juristische Person, die mit dem Einsatz von Finanzinstrumenten betraut ist; Europäische Investitionsbank; Europäischer Investitionsfonds; internationale Finanzinstitution, an der ein Mitgliedstaat beteiligt ist; als juristische Person gegründete öffentliche Bank oder Institution, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit Finanzierungstätigkeiten ausübt; eine Einrichtung des öffentlichen oder des privaten Rechts; Verwaltungsbehörde, die die Durchführungsaufgaben direkt ausführt (nur Darlehen und Bürgschaften)

6.
Titel VII erhält folgende Fassung:

VII.
Zinsen und andere durch Unterstützung aus den ESI-Fonds für das Finanzinstrument generierte Erträge und an die Finanzinstrumente zurückerstattete Beträge der Programmressourcen aus Investitionen gemäß den Artikeln 43 und 44, Beträge, die für eine differenzierte Behandlung gemäß Artikel 43a verwendet werden, sowie Wert der Beteiligungskapitalinvestitionen im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren (Artikel 46 Absatz 2 Buchstaben g und i der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

7.
Das Datenfeld 37 erhält folgende Fassung:

37 Betrag der auf die ESI-Fonds zurückzuführenden Mittel, die gemäß den Artikeln 43a und 44 verwendet werden

8.
Das Datenfeld 37.1 erhält folgende Fassung:

37.1 davon Beträge, die gezahlt wurden für die differenzierte Behandlung von nach dem Prinzip der Marktwirtschaft handelnden Investoren, die parallel zu der Unterstützung durch die ESI-Fonds für das Finanzinstrument Mittel zur Verfügung stellen oder sich auf der Ebene des Endbegünstigten an den Investitionen beteiligen (in EUR)

9.
Ein neues Datenfeld 37.3 wird angefügt:

37.3 davon Beträge zur Deckung von Verlusten beim Nennbetrag des ESI-Fonds-Beitrags zu dem Finanzinstrument aufgrund von Negativzinsen, wenn diese Verluste trotz einer aktiven Kassenmittelverwaltung durch die Stellen, die die Finanzinstrumente einsetzen, entstehen (in EUR)

10.
Das folgende neue Datenfeld 40 wird nach dem neuen Datenfeld 37.3 eingefügt:

40 Wert der Beteiligungskapitalinvestitionen im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren (in EUR)

11.
Titel VIII erhält folgende Fassung:

VIII.
Fortschritte bei der Erreichung der erwarteten Hebelwirkung von Investitionen der Finanzinstrumente (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

12.
Ein neues Datenfeld 38.1a wird angefügt:

38.1a Beitrag im Rahmen des Finanzprodukts der EIB, der in der Finanzierungsvereinbarung mit der Stelle, die mit dem Einsatz des Finanzinstruments betraut ist, gebunden ist (nur für die Instrumente gemäß Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe c) (in EUR)

13.
Ein neues Datenfeld 38.2a wird angefügt:

38.2a Beitrag im Rahmen des Finanzprodukts der EIB, der an das Finanzinstrument gezahlt wurde (nur für die Instrumente gemäß Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe c) (in EUR)

14.
Ein neues Datenfeld 38.3a wird angefügt:

38.3a Beitrag im Rahmen des Finanzprodukts der EIB, der auf Ebene des Endbegünstigten mobilisiert wurde (nur für die Instrumente gemäß Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe c) (in EUR)

15.
Das Datenfeld 40 in Titel VIII wird gestrichen.

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