Artikel 2 VO (EU) 2019/260

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 180/2014 nicht mehr für das Vereinigte Königreich gilt.

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