ANHANG I VO (EU) 2019/290

Format für die Registrierung in einem Mitgliedstaat

Schlüsselangaben sind mit „M” gekennzeichnet. Mit „F” gekennzeichnete filterabhängige Angaben zählen zu den Schlüsselangaben, werden jedoch nur verlangt, wenn unter einer vorangegangenen Angabe eine bestimmte Antwort gewählt wird. Zusätzliche Angaben sind mit „M*” gekennzeichnet.

TEIL A

AngabeBeschreibungArt der Angabe
Name des Herstellers:Offizieller Name des Herstellers gemäß der nationalen Steuernummer oder der bei Eintragung ins Handelsregister des Mitgliedstaats zugeteilten Kennnummer.
Ist der Hersteller eine juristische Person (Firma), Firmennamen angeben
F

Ist der Hersteller eine natürliche Person, Folgendes angeben:

Vornamen

Nachnamen

F
Firmenname des HerstellersName, den der Hersteller für Werbe- und Verkaufszwecke verwendet, soweit er sich von dem in der Satzung der Firma oder in anderen amtlichen Dokumenten eingetragenen offiziellen Firmennamen unterscheidet.M*
Geschäftsanschrift des Herstellers:Offizielle Anschrift des Herstellers.
Straße
M
Hausnummer
M
Postleitzahl
M
Ort
M
Kreis
M*
Gemeinde
M*
Internet-Adresse (soweit eine Firmen-Website existiert)
M
Jahresumsatzkategorien für Elektro- und ElektronikgeräteAngabe des Jahresumsatzes des Herstellers. Mitgliedstaaten, die diese Angabe verlangen, müssen verschiedene „Jahresumsatzkategorien für Elektro- und Elektronikgeräte” vorsehen, damit der Hersteller die relevante Kategorie auswählen kann.M*
Kontaktperson des HerstellersEine dem Hersteller zugehörige Person als Ansprechpartner. Es muss sich um eine Person handeln, die als Hauptansprechpartner oder als üblicher Ansprechpartner für diesen Hersteller fungiert.
Vorname
M
Nachname
M
Telefonnummer
Firmenrufnummer.M
E-Mail
Geschäfts-E-Mail.M
Anschrift
Geschäftsanschrift des Ansprechpartners.
Straße
M
Hausnummer
M
Postleitzahl
M
Ort
M
Kreis
M*
Gemeinde
M*
Nationale Kennnummer / HandelsregisternummerFür Hersteller, bei denen es sich um juristische Personen handelt, die bei Eintragung ins Handelsregister des Mitgliedstaats zugeteilte Kennnummer.F
Nationale SteuernummerSteuernummer des Herstellers in dem Mitgliedstaat.M*
Weitere Angaben zur IdentifizierungFür Hersteller, die in Drittländern ansässig sind, eine amtliche Registernummer/Kennnummer.F
Kategorie(n) von Elektro- und ElektronikgerätenBeschreibung der Kategorie(n) von Elektro- und Elektronikgeräten, die der Hersteller in dem Mitgliedstaat in Verkehr bringt, aufgeschlüsselt nach den Nummern gemäß Anhang III der Richtlinie 2012/19/EU.M
Unterkategorie(n) von Elektro- und ElektronikgerätenBeschreibung der einschlägigen im Mitgliedstaat geltenden Unterkategorie(n) von Elektro- und Elektronikgeräten, die der Hersteller in dem Mitgliedstaat in Verkehr bringt.M*
Art des Elektro- oder Elektronikgeräts (Haushaltsgerät oder anderes Gerät als Haushaltsgerät)Angabe für jede Kategorie bzw. ggf. Unterkategorie der Elektro- und Elektronikgeräte, die der Hersteller in dem Mitgliedstaat in Verkehr bringt, ob es sich um ein „Gerät für den privaten Haushalt” oder ein „Gerät für andere als private Haushalte” handelt.M*
Markenname des Elektro- oder ElektronikgerätsFür jede Kategorie bzw. ggf. Unterkategorie der Elektro- und Elektronikgeräte, die der Hersteller in dem betreffenden Mitgliedstaat in Verkehr bringt, der Name, der von diesem eigenverantwortlich vergeben wurde, um das Gerät als von ihm hergestelltes oder vertriebenes Gerät auszuweisen, und der als Markenzeichen verwendet und geschützt werden kann.M*
HerstellerverantwortungAngaben zur Art und Weise, wie der Hersteller seinen Verpflichtungen aus der Richtlinie 2012/19/EU in dem Mitgliedstaat nachkommt. Verfügt derselbe Kommt der Hersteller für bestimmte Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten seinen Verpflichtungen individuell nach und beteiligt er sich für andere Kategorien an einem kollektiven System, sollten beide Systeme angegeben werden.

Der Hersteller verfügt über ein individuelles System

Ja/Nein

M
Falls ja, machen Sie bitte weitere Angaben zu dem individuellen System.Beschreibung der weiteren Angaben, die der Hersteller zum individuellen System übermitteln muss.M*

Der Hersteller beteiligt sich an einem oder mehreren kollektiven Systemen

Ja/Nein

M
Finanzielle Verantwortung:Angaben zur Form der Garantie gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2012/19/EU, die der Hersteller beim Inverkehrbringen eines Produkts auf dem Markt des Mitgliedstaats stellt.

Der Hersteller nimmt an einem oder mehreren kollektiven Systemen teil.

Ja/Nein

M

Der Hersteller stellt die Garantie in Form einer Recycling-Versicherung.

Ja/Nein

M

Der Hersteller stellt die Garantie in Form eines gesperrten Bankkontos.

Ja/Nein

M
Andere Garantieformen (bitte angeben)Wird die finanzielle Garantie in einem Mitgliedstaat nicht in einer der genannten Formen gestellt, muss der Hersteller die Art seiner Garantieleistung beschreiben.F
Fernabsatz:

Der Hersteller verkauft seine Elektro- und Elektronikgeräte über Fernkommunikationsmittel direkt an private Haushalte oder andere Nutzer als private Haushalte in einem anderen Mitgliedstaat.

Ja/Nein

Der in dem Mitgliedstaat niedergelassene Hersteller gibt an, ob er zum Zeitpunkt der Registrierung Elektro- und Elektronikgeräte mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik auch direkt an private Haushalte oder an andere Nutzer als private Haushalte in anderen Mitgliedstaaten vertreibt.M
Liste der Mitgliedstaaten, in denen der Hersteller Elektro- und Elektronikgeräte über Fernkommunikationsmittel vertreibtVertreibt der in dem Mitgliedstaat niedergelassene Hersteller Elektro- und Elektronikgeräte mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik direkt an private Haushalte oder an andere Nutzer als private Haushalte in anderen Mitgliedstaaten, sind die Namen dieser Mitgliedstaaten anzugeben.F
Name des Bevollmächtigten in dem Mitgliedstaat, in dem der Hersteller Elektro- und Elektronikgeräte über Fernkommunikationsmittel vertreibtVertreibt der in dem Mitgliedstaat niedergelassene Hersteller Elektro- und Elektronikgeräte mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik direkt an private Haushalte oder an andere Nutzer als private Haushalte in anderen Mitgliedstaaten, ist der Name seines Bevollmächtigten in diesen Mitgliedstaaten anzugeben.F

Erklärung

Ich erkläre (Wir erklären), dass die gemachten Angaben richtig sind sowie genaue Informationen über den genannten Hersteller und die Art der Elektro- und Elektronikgeräte vermitteln, die der Hersteller in … (Name des Mitgliedstaats) in Verkehr gebracht hat.

Erklärung des Herstellers bzw. ggf. des in dessen Namen handelnden Dritten dahingehend, dass die Angaben richtig und genau sind.

Bei elektronischen Formularen ist diese Erklärung durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens zu validieren.

M

TEIL B

AngabeBeschreibungArt der Angabe
Name des Bevollmächtigten:Offizieller Name des Bevollmächtigten gemäß der nationalen Steuernummer oder der bei der Eintragung in das Handelsregister in dem Mitgliedstaat zugeteilten Kennnummer.
Ist der Bevollmächtigte eine juristische Person (Firma), den Firmennamen angeben.
F

Ist der Bevollmächtigte eine natürliche Person, Folgendes angeben:

Vornamen

Nachnamen

F
Geschäftsanschrift des Bevollmächtigten:Offizielle Anschrift des Bevollmächtigten. Der Bevollmächtigte muss im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats ansässig sein.
Straße
M
Hausnummer
M
Postleitzahl
M
Ort
M
Kreis
M*
Gemeinde
M*
Internet-Adresse (soweit eine Firmen-Website existiert)
M
Kontaktperson des Bevollmächtigten:Eine dem Bevollmächtigten zugehörige Person als Ansprechpartner. Es muss sich um eine Person handeln, die als Hauptansprechpartner oder üblicher Ansprechpartner für diesen Bevollmächtigten fungiert. Die Kontaktperson muss im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats ansässig sein.
Vorname
M
Nachname
M
Telefonnummer
Firmenrufnummer.M
E-Mail
Geschäfts-E-Mail.M
Anschrift
Geschäftsanschrift des Ansprechpartners.
Straße
M
Hausnummer
M
Postleitzahl
M
Ort
M
Kreis
M*
Gemeinde
M*
Nationale Kennnummer/Handelsregister-nummerFür Bevollmächtigte, bei denen es sich um juristische Personen handelt, die bei Eintragung ins Handelsregister des Mitgliedstaats zugeteilte Kennnummer.F
Nationale SteuernummerSteuernummer des Bevollmächtigten in dem Mitgliedstaat.M*

Namen des/der durch den Bevollmächtigten vertretenen Hersteller(s):

Ist der Hersteller eine juristische Person (Firma), Firmennamen angeben

Ist der Hersteller eine natürliche Person, Folgendes angeben:

Vornamen

Nachnamen

Offizielle(r) Namen des/der durch den Bevollmächtigten vertretenen Hersteller(s) gemäß den nationalen/europäischen Steuernummern des Herstellers oder den Kennnummern, die bei der Eintragung in das Handelsregister in dem Mitgliedstaat, in dem der betreffende Hersteller ansässig ist, zugeteilt werden.

Vertritt der Bevollmächtigte mehrere Hersteller und sieht der Mitgliedstaat eine einmalige Registrierung des Bevollmächtigten vor, sind Namen und Kontaktangaben für die jeweils vertretenen Hersteller separat anzugeben.

M
Kontaktangaben des/der vertretenen Hersteller(s):Offizielle Kontaktangaben des/der durch den Bevollmächtigten vertretenen Hersteller(s).
Telefonnummer
M
E-Mail
M
Anschrift
M
Straße
M
Hausnummer
M
Postleitzahl
M
Ort
M
Land
M
Internet-Adresse (soweit eine Firmen-Website existiert)
F
Jahresumsatzkategorien für Elektro- und Elektronikgeräte des vertretenen Herstellers.

Angabe des Jahresumsatzes des vertretenen Herstellers. Mitgliedstaaten, die diese Angabe verlangen, müssen verschiedene „Jahresumsatzkategorien für Elektro- und Elektronikgeräte” vorsehen, damit der Hersteller die richtige Kategorie anwählen kann.

Vertritt der Bevollmächtigte mehrere Hersteller und sieht der Mitgliedstaat eine einmalige Registrierung des Bevollmächtigten vor, gibt dieser für jeden vertretenen Hersteller die Jahresumsatzkategorie für die Elektro- und Elektronikgeräte separat an.

M*
Kategorie(n) von Elektro- und Elektronikgeräten

Beschreibung der Kategorie(n) von Elektro- und Elektronikgeräten, die der vertretene Hersteller in dem betreffenden Mitgliedstaat in Verkehr bringt, aufgeschlüsselt nach den Nummern gemäß Anhang III der Richtlinie 2012/19/EU.

Vertritt der Bevollmächtigte mehrere Hersteller und sieht der Mitgliedstaat eine einmalige Registrierung des Bevollmächtigten vor, beschreibt dieser die Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten, die jeder der vertretenen Hersteller in dem Mitgliedstaat in Verkehr bringt, separat.

M
Unterkategorie(n) von Elektro- und Elektronikgeräten

Beschreibung der einschlägigen im Mitgliedstaat geltenden Unterkategorie(n) von Elektro- und Elektronikgeräten, die der Hersteller in dem Mitgliedstaat in Verkehr bringt.

Vertritt der Bevollmächtigte mehrere Hersteller und sieht der Mitgliedstaat eine einmalige Registrierung des Bevollmächtigten vor, beschreibt dieser die Unterkategorien von Elektro- und Elektronikgeräten, die jeder der vertretenen Hersteller in dem Mitgliedstaat in Verkehr bringt, separat.

M*
Art des Elektro- oder Elektronikgeräts (Haushaltsgerät oder anderes Gerät als Haushaltsgerät)Angabe für jede der Kategorien bzw. ggf. Unterkategorien von Elektro- und Elektronikgeräten, die der vertretene Hersteller in dem Mitgliedstaat in Verkehr bringt, ob es sich um ein „Gerät für den privaten Haushalt” oder ein „Gerät für andere als private Haushalte” handelt.M*
Markenname des Elektro- oder ElektronikgerätsFür jede Kategorie bzw. ggf. Unterkategorie der Elektro- und Elektronikgeräte, die der vertretene Hersteller in dem Mitgliedstaat in Verkehr bringt, der Name, der von diesem eigenverantwortlich vergeben wurde, um das Gerät als von ihm hergestelltes oder vertriebenes Gerät auszuweisen, und der als Markenzeichen verwendet und geschützt werden kann.M*
Herstellerverantwortung:

Angaben zur Art und Weise, wie der vertretene Hersteller seinen Verpflichtungen aus der Richtlinie 2012/19/EU in dem Mitgliedstaat nachkommt. Kommt der Hersteller bzw. der Bevollmächtigte im Namen des Herstellers für bestimmte Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten seinen Verpflichtungen individuell nach und beteiligt er sich für andere Kategorien an einem kollektiven System, sollten beide Systeme angegeben werden.

Vertritt der Bevollmächtigte mehrere Hersteller und sieht der Mitgliedstaat eine einmalige Registrierung des Bevollmächtigten vor, gibt der Bevollmächtigte für jeden vertretenen Hersteller separat an, wie dieser den Verpflichtungen aus der Richtlinie 2012/19/EU in dem Mitgliedstaat nachkommt.

Der Hersteller bzw. der Bevollmächtigte im Namen des Herstellers verfügt über ein individuelles System in dem Mitgliedstaat.

Ja/Nein

M
Falls ja, machen Sie bitte weitere Angaben zu dem individuellen System.Beschreibung der weiteren Angaben, die der Hersteller zum individuellen System übermitteln muss.M*

Der Hersteller bzw. der Bevollmächtigte im Namen des Herstellers beteiligt sich an (einem) kollektiven -System(en) in dem Mitgliedstaat.

Ja/Nein

M
Finanzielle Verantwortung:Angaben zur Form der Garantie gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2012/19/EU, die jeder vertretene Hersteller beim Inverkehrbringen eines Produkts auf dem Markt des Mitgliedstaats stellt.

Der Hersteller oder der Bevollmächtigte im Namen des Herstellers nimmt an einem oder mehreren kollektiven Systemen teil.

Ja/Nein

M

Der Hersteller oder der Bevollmächtigte im Namen des Herstellers stellt die Garantie in Form einer Recycling-Versicherung.

Ja/Nein

M

Der Hersteller oder der Bevollmächtigte im Namen des Herstellers stellt die Garantie in Form eines gesperrten Bankkontos.

Ja/Nein

M
Andere Garantieformen (bitte angeben)Wird die finanzielle Garantie in einem Mitgliedstaat nicht in einer der genannten Formen gestellt, muss der Bevollmächtigte die Art seiner Garantieleistung beschreiben.M

Erklärung

Ich/Wir erkläre(n), dass gemäß Artikel 17 Absatz 3 der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte der vorstehend bezeichnete Bevollmächtigte durch schriftlichen Auftrag des vertretenen Herstellers benannt wurde.

Erklärung des Bevollmächtigten bzw. des im seinem Namen handelnden Dritten, dass der Bevollmächtigte durch schriftlichen Auftrag gemäß Artikel 17 Absatz 3 der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte benannt wurde.

Bei elektronischen Formularen ist diese Erklärung durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens zu validieren.

M

Erklärung

Ich/Wir erkläre(n), dass die gemachten Angaben richtig sind und genaue Informationen über den genannten Bevollmächtigten und die Art der Elektro- und Elektronikgerät vermitteln, die der durch den genannten Bevollmächtigten vertretene Hersteller in … (Name des Mitgliedstaats) in Verkehr gebracht hat.

Erklärung des Bevollmächtigten bzw. des im seinem Namen handelnden Dritten dahingehend, dass die Angaben richtig und genau sind.

Bei elektronischen Formularen ist diese Erklärung durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens zu validieren.

M

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