ANHANG VI VO (EU) 2019/318
Anhang VII der Verordnung (EU) 2017/2400 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
in Nummer 4.3 erhält Satz 2 unter der Überschrift folgende Fassung:
„Die Ergebnisse für die Drehmomentverluste müssen gemäß Nummer 4.4.8 ergänzt und gemäß Anlage 6 formatiert werden, um die weitere Verarbeitung durch das Simulationsinstrument zu ermöglichen.”
- 2.
-
In Nummer 4.4.1 wird der folgende Satz im ersten Absatz hinzugefügt:
„Die Messsequenz für das Drehmoment ist zweimal durchzuführen und aufzuzeichnen.”
- 3.
-
In Nummer 4.4.2 erhält der Absatz unter der Überschrift folgende Fassung:
„Die Messdauer für jeden einzelnen Rasterpunkt muss zwischen 5 und 20 Sekunden betragen.”
- 4.
-
In Nummer 4.4.3 erhält der erste Absatz unter der Überschrift folgende Fassung:
„Die innerhalb des in Nummer 4.4.2 angegebenen Intervalls von 5 bis 20 Sekunden aufgezeichneten Werte für jeden Rasterpunkt sind arithmetisch zu mitteln.”
- 5.
-
Nummer 4.4.5.1 erhält folgende Fassung:
- 4.4.5.1.
- Die gemittelten Drehzahlwerte pro Rasterpunkt (Intervall von 5 bis 20 s) dürfen für die Ausgangsdrehzahl nicht mehr als ± 5 U/min von den Einstellwerten abweichen.
- 6.
-
Nummer 4.4.8.5 erhält folgende Fassung:
- 4.4.8.5.
-
Bei einer Tandemachse ist das kombinierte Kennfeld der Drehmomentverluste für beide Achsen anhand der Prüfergebnisse für die einzelnen Achsen an der Eingangsseite zu berechnen. Auch die Eingangsdrehmomentwerte sind hinzuzufügen.
Tloss,rep,tdm = Tloss,rep,1 + Tloss,rep,2
Tin,tdm = Tin,1 + Tin,2
- 7.
-
In Nummer 6.2.1 erhält die Abbildung 2 folgende Fassung:
Abbildung 2
- 8.
-
In Nummer 6.4.1 erhalten die Buchstaben a und b folgende Fassung:
- a)
- Wird eine Messung des Drehmomentverlustes gemäß Nummer 6.1 Buchstabe a oder b durchgeführt, darf die durchschnittliche Effizienz einer Achse, die während der Überprüfung der Übereinstimmung der mit den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden zertifizierten Eigenschaften geprüft wurde, bei einfach untersetzten Achsen nicht niedriger als 1,5 % und bei allen anderen Achsenreihen nicht niedriger als 2,0 % unter der entsprechenden durchschnittlichen Effizienz der typgenehmigten Achse liegen.
- b)
- Wird eine Messung des Schleppdrehmoments gemäß Nummer 6.1 Buchstabe c durchgeführt, so muss das Schleppdrehmoment einer Achse, die während der Überprüfung der Übereinstimmung der mit den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden zertifizierten Eigenschaften geprüft wurde, niedriger sein als das entsprechende Schleppdrehmoment der typgenehmigten Achse oder innerhalb der in Tabelle 2 angegebenen Toleranz liegen.
- 9.
-
Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- auf dem Deckblatt des Achsen-Beschreibungsbogen wird der Text „Achstyp:” durch den Text „Achstyp/-familie (falls zutreffend):” ersetzt;
- b)
- in TEIL 1 werden die Nummern 0.0 bis 0.9 gestrichen;
- 10.
-
Anlage 4 Nummer 3.1 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Buchstabe g erhält folgende Fassung:
- g)
- Kronenrad-Durchmesser (+ 1,5/– 8 % rel. zum größten Durchmesser nach Zeichnung);
- b)
-
Buchstabe l erhält folgende Fassung:
- l)
- Übersetzungsverhältnis jeder Gangstufe in einer Achse im Bereich 2, solange nur ein Getriebe gewechselt wird;
- c)
- Buchstabe p wird gestrichen;
- 11.
-
Anlage 5 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Nummer 1.1 erhält folgende Fassung:
- 1.1.
- Herstellername oder Handelsmarke;
- b)
-
Nummer 2.1 erhält folgende Fassung:
- 2.1.
-
Die Zertifizierungsnummer für Achsen setzt sich wie folgt zusammen:
eX*YYYY/YYYY*ZZZZ/ZZZZ*L*0000*00
Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Zusätzlicher Buchstabe zu Abschnitt 3 Abschnitt 4 Abschnitt 5 Angabe des Landes, das die Zertifizierung ausstellt Verordnung über CO2-Zertifizierungen für schwere Nutzfahrzeuge (2017/2400) Letzte Änderung der Verordnung (ZZZZ/ZZZZ) L = Achse Grundzertifizierungsnummer 0000 Erweiterung 00;
- 12.
-
Anlage 6 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Nummer (1) unter „Begriffsbestimmungen” erhält folgende Fassung:
- 1. „Parameter ID” :
- im Simulationsinstrument verwendete eindeutige Kennzeichnung für einen bestimmten Eingabeparameter oder einen Satz Eingabedaten;
- b)
-
In Tabelle 1 erhält die dritte Zeile „TechnicalReportId” unter der Überschrift folgende Fassung:
CertificationNumber P217 token [-]
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