ANHANG VI VO (EU) 2019/318

Anhang VII der Verordnung (EU) 2017/2400 wird wie folgt geändert:

1.
in Nummer 4.3 erhält Satz 2 unter der Überschrift folgende Fassung:

„Die Ergebnisse für die Drehmomentverluste müssen gemäß Nummer 4.4.8 ergänzt und gemäß Anlage 6 formatiert werden, um die weitere Verarbeitung durch das Simulationsinstrument zu ermöglichen.”

2.
In Nummer 4.4.1 wird der folgende Satz im ersten Absatz hinzugefügt:

„Die Messsequenz für das Drehmoment ist zweimal durchzuführen und aufzuzeichnen.”

3.
In Nummer 4.4.2 erhält der Absatz unter der Überschrift folgende Fassung:

„Die Messdauer für jeden einzelnen Rasterpunkt muss zwischen 5 und 20 Sekunden betragen.”

4.
In Nummer 4.4.3 erhält der erste Absatz unter der Überschrift folgende Fassung:

„Die innerhalb des in Nummer 4.4.2 angegebenen Intervalls von 5 bis 20 Sekunden aufgezeichneten Werte für jeden Rasterpunkt sind arithmetisch zu mitteln.”

5.
Nummer 4.4.5.1 erhält folgende Fassung:

4.4.5.1.
Die gemittelten Drehzahlwerte pro Rasterpunkt (Intervall von 5 bis 20 s) dürfen für die Ausgangsdrehzahl nicht mehr als ± 5 U/min von den Einstellwerten abweichen.

6.
Nummer 4.4.8.5 erhält folgende Fassung:

4.4.8.5.
Bei einer Tandemachse ist das kombinierte Kennfeld der Drehmomentverluste für beide Achsen anhand der Prüfergebnisse für die einzelnen Achsen an der Eingangsseite zu berechnen. Auch die Eingangsdrehmomentwerte sind hinzuzufügen.

Tloss,rep,tdm = Tloss,rep,1 + Tloss,rep,2

Tin,tdm = Tin,1 + Tin,2

7.
In Nummer 6.2.1 erhält die Abbildung 2 folgende Fassung:

Abbildung 2

8.
In Nummer 6.4.1 erhalten die Buchstaben a und b folgende Fassung:

a)
Wird eine Messung des Drehmomentverlustes gemäß Nummer 6.1 Buchstabe a oder b durchgeführt, darf die durchschnittliche Effizienz einer Achse, die während der Überprüfung der Übereinstimmung der mit den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden zertifizierten Eigenschaften geprüft wurde, bei einfach untersetzten Achsen nicht niedriger als 1,5 % und bei allen anderen Achsenreihen nicht niedriger als 2,0 % unter der entsprechenden durchschnittlichen Effizienz der typgenehmigten Achse liegen.
b)
Wird eine Messung des Schleppdrehmoments gemäß Nummer 6.1 Buchstabe c durchgeführt, so muss das Schleppdrehmoment einer Achse, die während der Überprüfung der Übereinstimmung der mit den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden zertifizierten Eigenschaften geprüft wurde, niedriger sein als das entsprechende Schleppdrehmoment der typgenehmigten Achse oder innerhalb der in Tabelle 2 angegebenen Toleranz liegen.

9.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
auf dem Deckblatt des Achsen-Beschreibungsbogen wird der Text „Achstyp:” durch den Text „Achstyp/-familie (falls zutreffend):” ersetzt;
b)
in TEIL 1 werden die Nummern 0.0 bis 0.9 gestrichen;

10.
Anlage 4 Nummer 3.1 wird wie folgt geändert:

a)
Buchstabe g erhält folgende Fassung:

g)
Kronenrad-Durchmesser (+ 1,5/– 8 % rel. zum größten Durchmesser nach Zeichnung);

b)
Buchstabe l erhält folgende Fassung:

l)
Übersetzungsverhältnis jeder Gangstufe in einer Achse im Bereich 2, solange nur ein Getriebe gewechselt wird;

c)
Buchstabe p wird gestrichen;

11.
Anlage 5 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 1.1 erhält folgende Fassung:

1.1.
Herstellername oder Handelsmarke;

b)
Nummer 2.1 erhält folgende Fassung:

2.1.
Die Zertifizierungsnummer für Achsen setzt sich wie folgt zusammen:

eX*YYYY/YYYY*ZZZZ/ZZZZ*L*0000*00

Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Zusätzlicher Buchstabe zu Abschnitt 3 Abschnitt 4 Abschnitt 5
Angabe des Landes, das die Zertifizierung ausstellt Verordnung über CO2-Zertifizierungen für schwere Nutzfahrzeuge (2017/2400) Letzte Änderung der Verordnung (ZZZZ/ZZZZ) L = Achse Grundzertifizierungsnummer 0000 Erweiterung 00;

12.
Anlage 6 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer (1) unter „Begriffsbestimmungen” erhält folgende Fassung:

1. „Parameter ID” :
im Simulationsinstrument verwendete eindeutige Kennzeichnung für einen bestimmten Eingabeparameter oder einen Satz Eingabedaten;

b)
In Tabelle 1 erhält die dritte Zeile „TechnicalReportId” unter der Überschrift folgende Fassung:

CertificationNumber P217 token [-]

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