Präambel VO (EU) 2019/352

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine(1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
am 5. März 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 angenommen.
(2)
Auf der Grundlage einer Überprüfung durch den Rat sollte der Eintrag zu einer Person gestrichen und Anhang I durch Informationen über die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz ergänzt werden.
(3)
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 sollte daher entsprechend geändert werden –

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 66 vom 6.3.2014, S. 1.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.