Artikel 16 VO (EU) 2019/359

Informationstechnologische Ressourcen und Auslagerung

Ein Antrag auf Registrierung als Transaktionsregister enthält folgende Angaben zu informationstechnologischen Ressourcen:

a)
eine ausführlichere Beschreibung des informationstechnologischen Systems, einschließlich der relevanten Geschäftsanforderungen, der funktionalen und technischen Spezifikationen, der Systemarchitektur und der technischen Ausführung, des Datenmodells und der Datenströme sowie der operationellen und administrativen Verfahren und Handbücher;
b)
Nutzereinrichtungen, die der Antragsteller zur Erbringung von Dienstleistungen für die betreffenden Nutzer entwickelt hat, einschließlich einer Kopie etwaiger Benutzerhandbücher und interner Verfahren;
c)
die Investitions- und Erneuerungsstrategien des Antragstellers im Bereich informationstechnologische Ressourcen;
d)
die vom Antragsteller geschlossenen Auslagerungsvereinbarungen, darunter:

i)
eine ausführliche Definition der zu erbringenden Dienstleistungen, einschließlich des messbaren Umfangs dieser Dienstleistungen, der Granularität der Tätigkeiten sowie der Bedingungen, unter denen diese Tätigkeiten erbracht werden, und des betreffenden Zeitrahmens;
ii)
Dienstgütevereinbarungen mit klaren Rollen und Zuständigkeiten, Kennzahlen und Ziele für jede ausgelagerte wesentliche Anforderung an das Transaktionsregister, eingerichtete Methoden, mit denen die Dienstgüte der ausgelagerten Funktionen überwacht wird, und Maßnahmen, die ergriffen werden, wenn die Dienstgüteziele nicht eingehalten werden;
iii)
eine Kopie der Verträge, denen solche Vereinbarungen unterliegen.

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