Artikel 8 VO (EU) 2019/359

Rechtskonformität

Ein Antrag auf Registrierung als Transaktionsregister enthält in Bezug auf die Strategien und Verfahren, mit denen der Antragsteller die Einhaltung der Verordnung (EU) 2015/2365 gewährleisten will, Folgendes:

a)
eine Beschreibung der Aufgaben der Compliance-Beauftragten sowie sämtlicher anderer an den Compliance-Bewertungen beteiligter Mitarbeiter, einschließlich einer Erläuterung, wie die Unabhängigkeit der Compliance-Funktion vom Rest des Unternehmens sichergestellt werden soll;
b)
die internen Strategien und Verfahren, die sicherstellen sollen, dass der Antragsteller samt seiner Manager und Beschäftigten alle Bestimmungen der Verordnung (EU) 2015/2365 einhält, einschließlich einer Beschreibung der Aufgaben des Leitungsorgans und der Geschäftsleitung;
c)
falls vorhanden, den jüngsten internen Bericht der Compliance-Beauftragten oder etwaiger anderer an Compliance-Bewertungen beim Antragsteller beteiligter Mitarbeiter.

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