ANHANG II VO (EU) 2019/363

ANHANG

Tabelle 1

Angaben zur Gegenpartei

Parteien

Feld Format
1 Meldezeitstempel Datumsangabe nach ISO 8601, UTC-Zeit (koordinierte Weltzeit) (YYYY-MM-DDThh:mm:ssZ).
2 ID der meldenden Gegenpartei Kennziffer der juristischen Person (LEI) nach ISO 17442 (20-stelliger alphanumerischer Code)
3 Art der ID der anderen Gegenpartei

„LEI” : Kennziffer der juristischen Person (LEI) nach ISO 17442

„CLC” : Kundenkennziffer

4 ID der anderen Gegenpartei

Kennziffer der juristischen Person (LEI) nach ISO 17442 (20-stelliger alphanumerischer Code)

Kundenkennziffer (bis zu 50 alphanumerische Zeichen).

5 Land der anderen Gegenpartei Ländercode aus zwei Buchstaben nach ISO 3166
6 Sparte, in der die meldende Gegenpartei tätig ist

Taxonomie für finanzielle Gegenparteien:

A = gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(1) zugelassenes Versicherungsunternehmen

C = gemäß der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(2) zugelassenes Kreditinstitut

F = gemäß der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(3) zugelassene Wertpapierfirma

I = gemäß der Richtlinie 2009/138/EC zugelassenes Versicherungsunternehmen

L = alternativer Investmentfonds, der von einem gemäß der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(4) zugelassenen oder registrierten Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) verwaltet wird

O = Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung im Sinne von Artikel 6 Buchstabe a der Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(5)

R = gemäß der Richtlinie 2009/138/EG zugelassenes Rückversicherungsunternehmen

U = gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(6) zugelassene Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und ihre Verwaltungsgesellschaft

Taxonomie für nichtfinanzielle Gegenparteien. Die folgenden Kategorien entsprechen den Hauptabschnitten der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates(7).

1 = Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

2 = Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

3 = verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

4 = Energieversorgung

5 = Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

6 = Baugewerbe/Bau

7 = Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

8 = Verkehr und Lagerei

9 = Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

10 = Information und Kommunikation

11 = Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

12 = Grundstücks- und Wohnungswesen

13 = Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

14 = Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

15 = Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung

16 = Erziehung und Unterricht

17 = Gesundheits- und Sozialwesen

18 = Kunst, Unterhaltung und Erholung

19 = Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

20 = Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt

21 = Exterritoriale Organisationen und Körperschaften

Wird mehr als eine Tätigkeit gemeldet, sind die Codes in der Reihenfolge der relativen Bedeutung der betreffenden Tätigkeiten, getrennt durch einen Gedankenstrich ( „–” ), aufzuführen.

Im Falle von zentralen Gegenparteien und anderen Gegenparteien im Sinne von Artikel 1 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 bleibt dieses Feld frei.

7 Art der meldenden Gegenpartei

F = finanzielle Gegenpartei

N = nichtfinanzielle Gegenpartei

C = zentrale Gegenpartei

O = Sonstige

8 Makler-ID Kennziffer der juristischen Person (LEI) nach ISO 17442 (20-stelliger alphanumerischer Code)
9 ID der meldenden Stelle Kennziffer der juristischen Person (LEI) nach ISO 17442 (20-stelliger alphanumerischer Code)
10 ID des Clearingmitglieds Kennziffer der juristischen Person (LEI) nach ISO 17442 (20-stelliger alphanumerischer Code)
11 Art der ID des Begünstigten

„LEI” : Kennziffer der juristischen Person (LEI) nach ISO 17442

„CLC” : Kundenkennziffer

12 ID des Begünstigten Kennziffer der juristischen Person (LEI) nach ISO 17442 (20-stelliger alphanumerischer Code) oder Kundenkennziffer (bis zu 50 alphanumerische Zeichen), wenn der Kunde keine Kennziffer der juristischen Person erhalten kann
13 Eigenschaft, in der die Transaktion vollzogen wird

P = Eigenhändler

A = Beauftragter

14 Seite der Gegenpartei

B = Käufer

S = Verkäufer

Angabe gemäß Artikel 3a

15 Direkte Verbindung zur Geschäftstätigkeit oder zum Liquiditäts- und Finanzmanagement

Y = Ja

N = Nein

16 Clearingschwelle

Y = darüber

N = darunter

17 Wert des Kontrakts

Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen.

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

Ein etwaiges negatives Vorzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen.

18 Währung, in der der Wert des Kontrakts angegeben ist Währungscode nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen
19 Bewertungszeitstempel Datumsangabe nach ISO 8601, UTC-Zeit (YYYY-MM-DDThh:mm:ssZ)
20 Art der Bewertung

M = Marktpreisbewertung

O = Modellpreisbewertung

C = CCP-Bewertung

21 Besicherung

U = unbesichert

PC = teilbesichert

OC = einseitig besichert

FC = vollständig besichert

Angabe gemäß Artikel 3b

22 Besicherung auf Portfolioebene

Y = Ja

N = Nein

23 Kennziffer des besicherten Portfolios

Bis zu 52 alphanumerische Zeichen, einschließlich vier Sonderzeichen: „. — _.”

Am Anfang und am Ende des Codes sind Sonderzeichen nicht zulässig. Leerzeichen sind nicht zulässig.

24 Hinterlegte Ersteinschusszahlung

Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen.

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

25 Währung der hinterlegten Ersteinschusszahlung Währungscode nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen
26 Hinterlegte Nachschusszahlung

Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen.

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

27 Währung der hinterlegten Nachschusszahlung Währungscode nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen
28 Erhaltene Ersteinschusszahlung

Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen.

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

29 Währung der erhaltenen Ersteinschusszahlung Währungscode nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen
30 Erhaltene Nachschusszahlung

Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen.

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

31 Währung der erhaltenen Nachschusszahlung Währungscode nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen
32 Hinterlegte überschüssige Sicherheiten

Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen.

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

33 Währung der hinterlegten überschüssigen Sicherheiten Währungscode nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen
34 Erhaltene überschüssige Sicherheiten

Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen.

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

35 Währung der erhaltenen überschüssigen Sicherheiten Währungscode nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen

Tabelle 2

Allgemeine Angaben

Allgemeines

Energie

Feld Format Derivatkontrakttypen
Abschnitt 2a — Art des Kontrakts Alle Kontrakte
1 Art des Kontrakts

CD = finanzieller Differenzkontrakt

FR = Zinstermingeschäft

FU = Börsengehandelter Finanzterminkontrakt (Future)

FW = Außerbörslicher Finanzterminkontrakt (Forward)

OP = Option

SB = Spreadbet

SW = Swap

ST = Tauschoption (Swaption)

OT = Sonstige

2 Vermögensklasse

CO = Warenderivate und Derivate von Emissionszertifikaten

CR = Kreditderivat

CU = Währungsderivat

EQ = Aktienderivat

IR = Zinsderivat

Abschnitt 2b — Angaben zu den Kontrakten Alle Kontrakte
3 Art der Produktklassifizierung C = CFI
4 Produktklassifizierung CFI nach ISO 10692, sechsstelliger alphabetischer Code
5 Art der Produktkennung

Angabe des Identifikationstyps:

I = ISIN

A = AII

6 Produktkennziffer

Produktkennung, Typ I: ISIN nach ISO 6166, 12-stelliger alphanumerischer Code

Produktkennung, Typ A: Vollständiger AII-Code

7 Art der Identifizierung der Basiswerte

I = ISIN

A = AII

B = Korb

X = Index

8 Identifizierung der Basiswerte

Identifizierung der Basiswerte, Typ I: ISIN nach ISO 6166, 12-stelliger alphanumerischer Code

Identifizierung der Basiswerte, Typ A: vollständiger AII-Code

Identifizierung der Basiswerte, Typ B: Identifizierung aller Bestandteile durch ISIN nach ISO 6166 oder den vollständigen AII-Code. Die Kennziffern der einzelnen Komponenten werden durch einen Bindestrich ( „-” ) getrennt.

Identifizierung der Basiswerte, Typ X: sofern verfügbar, ISIN nach ISO 6166, andernfalls die vom Index-Anbieter zugewiesene vollständige Bezeichnung des Indexes

9 Nennwährung 1 Währungscode nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen
10 Nennwährung 2 Währungscode nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen
11 Zu liefernde Währung Währungscode nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen
Abschnitt 2c — Transaktionsdetails Alle Kontrakte
12 Transaktions-ID

Bis zu 52 alphanumerische Zeichen, einschließlich vier Sonderzeichen: „. — _.”

Am Anfang und am Ende des Codes sind Sonderzeichen nicht zulässig. Leerzeichen sind nicht zulässig.

13 Laufende Meldenummer Alphanumerisches Feld mit bis zu 52 Zeichen
14 ID für Bestandteile eines komplexen Geschäfts Alphanumerisches Feld mit bis zu 35 Zeichen
15 Ausführungsplatz Handelsplatz-Identifikationsnummer (MIC) nach ISO 10383, vier alphanumerische Zeichen, gemäß Artikel 4b.
16 Zahlenmäßige Reduktion der ausstehenden Kontrakte ( „Compression” )

Y = aus einer solchen Reduktion hervorgegangener Kontrakt

N = nicht aus einer solchen Reduktion hervorgegangener Kontrakt

17 Preis/Satz

Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen.

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

Ein etwaiges negatives Vorzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen.

Wird der Preis als Prozentwert mitgeteilt, sollte er als Prozentsatz ausgedrückt werden, wobei 100 % als „100” angegeben wird.

18 Preisnotierung

U = Anteile

P = Prozentsatz

Y = Ertrag

19 Währung, in der der Preis angegeben ist Währungskürzel nach ISO 4217, drei alphabetische Zeichen
20 Nennwert

Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen.

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

Ein etwaiges negatives Vorzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen.

21 Preismultiplikator

Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen.

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

22 Menge

Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen.

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

23 Zahlung bei Abschluss

Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen.

Das negative Vorzeichen wird verwendet, wenn die Zahlung geleistet wurde, aber nicht eingegangen ist.

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

Ein etwaiges negatives Vorzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen.

24 Art der Lieferung

C = Bar

P = Physisch

O = Optional für die Gegenpartei oder bei Festlegung durch einen Dritten

25 Ausführungszeitstempel Datumsangabe nach ISO 8601, UTC-Zeit (YYYY-MM-DDThh:mm:ssZ)
26 Geltungsbeginn Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
27 Fälligkeitstermin Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
28 Kontraktende Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
29 Abrechnungstermin Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
30 Art des Rahmenvertrags Freitextfeld mit maximal 50 Zeichen, gegebenenfalls mit Angabe des Namens des genutzten Rahmenvertrags
31 Fassung des Rahmenvertrags Datumsangabe nach ISO 8601 (YYYY)
Abschnitt 2d — Risikominderung/Meldung Alle Kontrakte
32 Bestätigungszeitstempel Datumsangabe nach ISO 8601, UTC-Zeit (YYYY-MM-DDThh:mm:ssZ)
33 Art der Bestätigung

Y = nichtelektronisch

N = unbestätigt

E = elektronisch

Abschnitt 2e — Clearing Alle Kontrakte
34 Clearingpflicht

Y = Ja

N = Nein

35 Gecleart

Y = Ja

N = Nein

36 Clearing-Zeitstempel Datumsangabe nach ISO 8601, UTC-Zeit (YYYY-MM-DDThh:mm:ssZ)
37 CCP

Kennziffer der juristischen Person (LEI) nach ISO 17442

20-stelliger alphanumerischer Code

38 Gruppenintern

Y = Ja

N = Nein

Abschnitt 2f — Zinssätze Zinsderivate
39 Fester Satz „Leg 1”

Bis zu zehn numerische Zeichen, einschließlich Dezimalstellen, ausgedrückt als Prozentsatz, wobei 100 % als „100” angegeben wird.

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

Ein etwaiges negatives Vorzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen.

40 Festsatz, Leg 2

Bis zu zehn numerische Zeichen, einschließlich Dezimalstellen, ausgedrückt als Prozentsatz, wobei 100 % als „100” angegeben wird.

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

Ein etwaiges negatives Vorzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen.

41 Festsatzberechnungsmethode „Leg 1” Zähler/Nenner, wobei Zähler und Nenner numerische Zeichen sind oder „Actual” alphabetisch dargestellt wird, z. B. 30/360 oder Actual/365
42 Festsatzberechnungsmethode „Leg 2” Zähler/Nenner, wobei Zähler und Nenner numerische Zeichen sind oder „Actual” alphabetisch dargestellt wird, z. B. 30/360 oder Actual/365
43 Zahlungsfrequenz Festzinsseite „Leg 1” — Zeitraum

Zeitraum, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien einander Zahlungen leisten, wobei folgende Abkürzungen zu verwenden sind:

Y = Jahr

M = Monat

W = Woche

D = Tag

44 Zahlungsfrequenz Festsatzseite Leg 1 — Multiplikator

Ganzzahliger Multiplikator des Zeitraums, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien einander Zahlungen leisten.

Bis zu drei numerische Zeichen

45 Zahlungsfrequenz Festzinsseite „Leg 2” — Zeitraum

Zeitraum, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien einander Zahlungen leisten, wobei folgende Abkürzungen zu verwenden sind:

Y = Jahr

M = Monat

W = Woche

D = Tag

46 Zahlungsfrequenz Festzinsseite „Leg 2” — Multiplikator

Ganzzahliger Multiplikator des Zeitraums, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien einander Zahlungen leisten.

Bis zu drei numerische Zeichen

47 Zahlungsfrequenz variable Seite „Leg 1” — Zeitraum

Zeitraum, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien einander Zahlungen leisten, wobei folgende Abkürzungen zu verwenden sind:

Y = Jahr

M = Monat

W = Woche

D = Tag

48 Zahlungsfrequenz variable Seite „Leg 1” — Multiplikator

Ganzzahliger Multiplikator des Zeitraums, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien einander Zahlungen leisten.

Bis zu drei numerische Zeichen

49 Zahlungsfrequenz variable Seite „Leg 2” — Zeitraum

Zeitraum, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien einander Zahlungen leisten, wobei folgende Abkürzungen zu verwenden sind:

Y = Jahr

M = Monat

W = Woche

D = Tag

50 Zahlungsfrequenz variable Seite „Leg 2” — Multiplikator

Ganzzahliger Multiplikator des Zeitraums, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien einander Zahlungen leisten.

Bis zu drei numerische Zeichen

51 Frequenz der Neufestsetzung des variablen Satzes „Leg 1” — Zeitraum

Zeitraum, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien eine Neufestsetzung des variablen Satzes vornehmen, wobei folgende Abkürzungen gelten:

Y = Jahr

M = Monat

W = Woche

D = Tag

52 Frequenz der Neufestsetzung des variablen Satzes „Leg 1” — Multiplikator

Ganzzahliger Multiplikator des Zeitraums, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien eine Neufestsetzung des variablen Satzes vornehmen.

Bis zu drei numerische Zeichen

53 Frequenz der Neufestsetzung des variablen Satzes „Leg 2” — Zeitraum

Zeitraum, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien eine Neufestsetzung des variablen Satzes vornehmen, wobei folgende Abkürzungen gelten:

Y = Jahr

M = Monat

W = Woche

D = Tag

54 Frequenz der Neufestsetzung des variablen Satzes „Leg 2” — Multiplikator

Ganzzahliger Multiplikator des Zeitraums, der beschreibt, wie oft die Gegenparteien eine Neufestsetzung des variablen Satzes vornehmen.

Bis zu drei numerische Zeichen

55 Variabler Satz „Leg 1”

Bezeichnung des Indexes, an dem sich der variable Satz orientiert

„EONA” = EONIA

„EONS” = EONIA SWAP

„EURI” = EURIBOR

„EUUS” = EURODOLLAR

„EUCH” = EuroSwiss

„GCFR” = GCF REPO

„ISDA” = ISDAFIX

„LIBI” = LIBID

„LIBO” = LIBOR

„MAAA” = Muni AAA

„PFAN” = Pfandbriefe

„TIBO” = TIBOR

„STBO” = STIBOR

„BBSW” = BBSW

„JIBA” = JIBAR

„BUBO” = BUBOR

„CDOR” = CDOR

„CIBO” = CIBOR

„MOSP” = MOSPRIM

„NIBO” = NIBOR

„PRBO” = PRIBOR

„TLBO” = TELBOR

„WIBO” = WIBOR

„TREA” = Treasury

„SWAP” = SWAP

„FUSW” = Future SWAP

Oder bis zu 25 alphanumerische Zeichen, wenn der Referenzsatz oben nicht aufgeführt ist

56 Referenzzeitraum variable Seite „Leg 1” — Zeitraum

Angabe des Referenzzeitraums unter Verwendung folgender Abkürzungen:

Y = Jahr

M = Monat

W = Woche

D = Tag

57 Referenzzeitraum variable Seite „Leg 1” — Multiplikator

Ganzzahliger Multiplikator des Zeitraums, der den Referenzzeitraum beschreibt.

Bis zu drei numerische Zeichen

58 Variabler Satz „Leg 2”

Bezeichnung des Indexes, an dem sich der variable Satz orientiert

„EONA” = EONIA

„EONS” = EONIA SWAP

„EURI” = EURIBOR

„EUUS” = EURODOLLAR

„EUCH” = EuroSwiss

„GCFR” = GCF REPO

„ISDA” = ISDAFIX

„LIBI” = LIBID

„LIBO” = LIBOR

„MAAA” = Muni AAA

„PFAN” = Pfandbriefe

„TIBO” = TIBOR

„STBO” = STIBOR

„BBSW” = BBSW

„JIBA” = JIBAR

„BUBO” = BUBOR

„CDOR” = CDOR

„CIBO” = CIBOR

„MOSP” = MOSPRIM

„NIBO” = NIBOR

„PRBO” = PRIBOR

„TLBO” = TELBOR

„WIBO” = WIBOR

„TREA” = Treasury

„SWAP” = SWAP

„FUSW” = Future SWAP

Oder bis zu 25 alphanumerische Zeichen, wenn der Referenzsatz oben nicht aufgeführt ist

59 Referenzzeitraum variable Seite „Leg 2” — Zeitraum

Angabe des Referenzzeitraums unter Verwendung folgender Abkürzungen:

Y = Jahr

M = Monat

W = Woche

D = Tag

60 Referenzzeitraum variable Seite „Leg 2” — Multiplikator

Ganzzahliger Multiplikator des Zeitraums, der den Referenzzeitraum beschreibt.

Bis zu drei numerische Zeichen

Abschnitt 2f — Devisen Währungsderivate
61 Zu liefernde Währung 2 Währungskürzel nach ISO 4217, dreistelliger alphabetischer Code
62 Wechselkurs 1

Bis zu 10 numerische Zeichen, einschließlich Dezimalstellen

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

Ein etwaiges negatives Vorzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen.

63 Devisenterminkurs

Bis zu 10 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen.

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

Ein etwaiges negatives Vorzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen.

64 Umrechnungsbasis Zwei Währungscodes nach ISO 4217, getrennt durch einen Schrägstrich ( „/” ). Der erste Währungscode gibt die Basiswährung, der zweite die quotierte Währung an.
Abschnitt 2h — Rohstoffe und Emissionszertifikate Warenderivate und Derivate von Emissionszertifikaten
65 Basiswert

AG = Agrarprodukt

EN = Energie

FR = Fracht

ME = Metalle

IN = Index

EV = Umwelt

EX = Exotisch

OT = Sonstige

66 Nähere Beschreibung des Basiswerts

Agrarprodukt

GO = Getreide, Ölsaaten DA = Molkereiprodukte LI = Vieh FO = Forstwirtschaftliche Produkte SO = Weichwaren SF = Meeresfrüchte OT = Sonstige

Energie

OI = Öl NG = Erdgas CO = Kohle EL = Strom IE = Arbitragegeschäft OT = Sonstige

Fracht

DR = Trockenfracht WT = Nassfracht OT = Sonstige

Metalle

PR = Edelmetalle NP = Nichtedelmetalle

Umwelt

WE = Wetter EM = Emissionen OT = Sonstige
67 Lieferpunkt oder -zone

EIC-Code, 16-stelliger alphanumerischer Code.

Wiederholbares Feld.

68 Kuppelstelle/Kopplungspunkt EIC-Code, 16-stelliger alphanumerischer Code.
69 Art der Last

BL = Grundlast

PL = Spitzenlast

OP = Schwachlast

BH = Stunde/Blockstunden

SH = geformt ( „shaped” )

GD = Gastag

OT = Sonstige

Wiederholbarer Abschnitt der Felder 70-77
70 Lieferzeitspanne hh:mmZ
71 Lieferstarttermin und -zeit Datumsangabe nach ISO 8601, UTC-Zeit (YYYY-MM-DDThh:mm:ssZ)
72 Lieferendtermin und -zeit Datumsangabe nach ISO 8601, UTC-Zeit (YYYY-MM-DDThh:mm:ssZ)
73 Laufzeit

N = Minuten

H = Stunde

D = Tag

W = Woche

M = Monat

Q = Quartal

S = Saison

Y = jährlich

O = Sonstige

74 Wochentage

WD = Werktage

WN = Wochenende

MO = Montag

TU = Dienstag

WE = Mittwoch

TH = Donnerstag

FR = Freitag

SA = Samstag

SU = Sonntag

Es können mehrere, durch einen Schrägstrich ( „/” ) getrennte Werte angegeben werden.

75 Lieferkapazität

20 numerische Zeichen, einschließlich Dezimalstellen

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

Ein etwaiges negatives Vorzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen.

76 Mengeneinheit

KW

KWh/h

KWh/d

MW

MWh/h

MWh/d

GW

GWh/h

GWh/d

Therm/d

KTherm/d

MTherm/d

cm/d

mcm/d

77 Preis-/Zeitintervallmengen

Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen.

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

Ein etwaiges negatives Vorzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen.

Abschnitt 2i — Optionen Kontrakte mit Option
78 Art der Option

P = Put

C = Call

O = wenn nicht bestimmt werden kann, ob es sich um eine Call- oder Put-Option handelt

79 Art der Option (mögliche Ausübung)

A = Amerikanische Option

B = Bermuda-Option

E = Europäische Option

S = Asiatische Option

Es können mehrere Angaben gemacht werden.

80 Ausübungspreis (Zinsober-/-untergrenze)

Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen.

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

Ein etwaiges negatives Vorzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen.

Wird der Ausübungspreis als Prozentwert mitgeteilt, sollte er als Prozentsatz ausgedrückt werden, wobei 100 % als „100” angegeben wird.

81 Notierung des Ausübungspreises

U = Anteile

P = Prozentsatz

Y = Ertrag

82 Fälligkeit des Basiswerts Datum nach ISO 8601 (YYYY-MM-DD)
Abschnitt 2j — Kreditderivate
83 Rang

SNDB = Vorrangig, z. B. vorrangige, unbesicherte Schuldtitel (Unternehmen/Finanzinstitute), Staatsschuldtitel in Fremdwährung (Regierungen)

SBOD = Nachrangig, z. B. nachrangige oder Lower-Tier-2-Schuldtitel (Banken), nachrangige (junior) oder Upper-Tier-2-Schuldtitel (Banken)

OTHR = sonstige, z. B. Vorzugsaktien oder Kernkapital (Banken) oder andere Kreditderivate

84 Referenzeinrichtung

Ländercode aus zwei Buchstaben nach ISO 3166

oder

Ländercode aus zwei Buchstaben nach ISO 3166-2, gefolgt von einem Bindestrich ( „-” ) und einem Länderuntercode von bis zu drei alphanumerischen Zeichen

oder

Kennziffer der juristischen Person (LEI) nach ISO 17442 (20-stelliger alphanumerischer Code)

85 Regelmäßigkeit der Zahlung

MNTH = monatlich

QURT = vierteljährlich

MIAN = halbjährlich

YEAR = jährlich

86 Berechnungsgrundlage Zähler/Nenner, wobei Zähler und Nenner numerische Zeichen sind oder „Actual” alphabetisch dargestellt wird, z. B. 30/360 oder Actual/365
87 Serien Feldnummer mit bis zu fünf Zeichen
88 Version Feldnummer mit bis zu fünf Zeichen
89 Indexfaktor

Bis zu 10 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen.

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

90 Tranche

T = in Tranchen

U = nicht in Tranchen

91 Attachment-Point

Bis zu zehn numerische Zeichen, einschließlich Dezimalstellen, ausgedrückt als Dezimalbruch zwischen 0 und 1.

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

92 Detachment-Point

Bis zu zehn numerische Zeichen, einschließlich Dezimalstellen, ausgedrückt als Dezimalbruch zwischen 0 und 1.

Das Dezimalzeichen zählt nicht als numerisches Zeichen. Die Angabe erfolgt in Form eines Punkts.

Abschnitt 2k — Änderung des Kontrakts
93 Art des Vorgangs

N = Neu

M = Änderung

E = Fehler

C = vorzeitige Kündigung

R = Korrektur

Z = Reduktion

V = Bewertungsaktualisierung

P = Positionskomponente

94 Ebene

T = Geschäft

P = Position

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1247/2012 wird durch den nachfolgenden Anhang ersetzt.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.