Artikel 1 VO (EU) 2019/379
Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2195 wird wie folgt geändert:
- 1.
- Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
- 2.
- Anhang III der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.
- 3.
- Anhang VII der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung.
- 4.
- Anhang X der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung von Anhang IV der vorliegenden Verordnung.
- 5.
- Anhang XIII der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung des Anhangs V der vorliegenden Verordnung.
- 6.
- Anhang XIV der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung von Anhang VI der vorliegenden Verordnung.
- 7.
- Anhang XV der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung von Anhang VII der vorliegenden Verordnung.
- 8.
- Anhang XVI der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung von Anhang VIII der vorliegenden Verordnung.
- 9.
- Der Wortlaut des Anhangs IX der vorliegenden Verordnung wird der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 als Anhang XX angefügt.
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