Artikel 1 VO (EU) 2019/379

Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2195 wird wie folgt geändert:

1.
Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
2.
Anhang III der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.
3.
Anhang VII der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung.
4.
Anhang X der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung von Anhang IV der vorliegenden Verordnung.
5.
Anhang XIII der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung des Anhangs V der vorliegenden Verordnung.
6.
Anhang XIV der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung von Anhang VI der vorliegenden Verordnung.
7.
Anhang XV der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung von Anhang VII der vorliegenden Verordnung.
8.
Anhang XVI der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung von Anhang VIII der vorliegenden Verordnung.
9.
Der Wortlaut des Anhangs IX der vorliegenden Verordnung wird der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 als Anhang XX angefügt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.