ANHANG IV VO (EU) 2019/379
ANHANG X
Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an Österreich
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1.
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Definition von standardisierten Einheitskosten
Art der Vorhaben | Bezeichnung des Indikators | Kostenart | Maßeinheit für die Indikatoren | Betrag (in EUR) | ||||||||||||||||
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Erteilung von Unterrichtsstunden(1) | Personalkosten für Lehrkräfte(2) | Anzahl der Unterrichtsstunden nach Schultyp |
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Unterrichtsstunden der Grundbildung in fünf Kompetenzbereichen durch einen oder zwei Trainer und Bereitstellung begleitender Kinderbetreuung. | Alle Kosten des Vorhabens |
Anzahl der Unterrichtsstunden(3), erteilt durch:
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Persönliche Beratung von Einzelpersonen. | Alle Kosten des Vorhabens | Anzahl der persönlichen Einzelberatungen | 338,43 | ||||||||||||||||
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Stunden der Durchführung von Verwaltungsprüfungen für die Verwaltungsbehörde — Unterstützung bei den Aufgaben der Kontrolle auf der ersten Ebene. | Alle Kosten des Vorhabens | Anzahl der Stunden der Durchführung von Aufgaben der Verwaltungsprüfung. | 62,96 | ||||||||||||||||
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Arbeitszeit des unmittelbar an dem Vorhaben beteiligten Personals. |
Direkte Personalkosten des Vorhabens (Spalte A). Sämtliche Kosten des Vorhabens mit Ausnahme der Gehälter und Zulagen, die an die Teilnehmer gezahlt werden (Spalte B). |
Anzahl der tatsächlichen Arbeitsstunden nach Personalkategorie(5) |
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2.
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Anpassung der Beträge
Die Sätze für die Einheitskosten 1 werden jährlich in Übereinstimmung mit der WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung(6) angepasst. Diese Verordnung wird jährlich veröffentlicht und enthält Spezifikationen zur Valorisierung des Personalaufwands zu Zwecken der Planung des Haushalts für die nächsten Jahre. Die Sätze werden erstmals am 1. September 2017 auf der Grundlage der Valorisierung angepasst, die für 2017 in dieser Verordnung vorgesehen ist. Der Satz für die Einheitskosten 3 wird jährlich angepasst, um Änderungen in dem von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex Rechnung zu tragen. Der Satz für die Einheitskosten 4 wird jährlich im Einklang mit der Rechtsgrundlage für die Preise für diese Dienstleistungen, wie vom Finanzministerium festgelegt, angepasst. Die Sätze für die Einheitskosten 5 werden jährlich angepasst, um Änderungen in den Kollektivverträgen BABE und SWÖ Rechnung zu tragen.
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