ANHANG IX VO (EU) 2019/379
ANHANG XX
Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an Bulgarien
-
1.
-
Definition von standardisierten Einheitskosten
Art der Vorhaben | Bezeichnung des Indikators | Kostenart | Maßeinheit für die Indikatoren | Beträge |
---|---|---|---|---|
Berufliche Ausbildung im Rahmen des OP 2014BG05M9OP001, Prioritätsachsen 1 und 2. | Teilnehmer, die sich nach Abschluss der beruflichen Ausbildung Qualifikationen angeeignet haben. | Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens | Anzahl der Teilnehmer, die mindestens 80 % der Unterrichtsstunden besucht, die Ausbildungskurse erfolgreich abgeschlossen und ein entsprechendes Zertifikat erhalten haben. | Siehe Tabelle in Nummer 3. |
-
2.
-
Anpassung der Beträge
Die Anpassung der Einheitskosten erfolgt in Verbindung mit Änderungen der nationalen Vorschriften — dem Erlass des Ministerrats Nr. 280/2015 und dem Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung zur Umsetzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik für das betreffende Jahr.- 3.
- Betrag (in BGN)(1)
Ausbildungskurse zum Erwerb von Berufsqualifikationen | Mindestdauer in Ausbildungsstunden | Beträge | Beträge einschließlich indirekter Kosten für Begünstigte, die im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens ausgewählt wurden | Beträge einschließlich indirekter Kosten für Begünstigte, die im Rahmen eines direkten Vergabeverfahrens ausgewählt wurden |
---|---|---|---|---|
Kurse zur Erlangung eines ersten Abschlusses | 300 | 600 | 660 | 624 |
Kurse zur Erlangung eines zweiten Abschlusses | 660 | 1200 | 1320 | 1248 |
Kurse zur Erlangung eines dritten Abschlusses | 960 | 1800 | 1980 | 1872 |
Teil eines Berufs mit einem ersten Abschluss(2) | 200 | 400 | 440 | 416 |
Teil eines Berufs mit einem zweiten Abschluss | 300 | 600 | 660 | 624 |
Teil eines Berufs mit einem dritten Abschluss | 600 | 1125 | 1237,50 | 1170 |
Ausbildungskurse zum Erwerb von Berufsqualifikationen | Mindestdauer in Ausbildungsstunden | Beträge | Beträge einschließlich indirekter Kosten für Begünstigte, die im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens ausgewählt wurden | Beträge einschließlich indirekter Kosten für Begünstigte, die im Rahmen eines direkten Vergabeverfahrens ausgewählt wurden | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
für Arbeitslose | für Beschäftigte und Selbständige | für Arbeitslose | für Beschäftigte und Selbständige | für Arbeitslose | für Beschäftigte und Selbständige | ||
Schlüsselkompetenz 2 — fremdsprachliche Kompetenz | 300 | 700 | 770 | 728 | |||
Schlüsselkompetenz 3 — mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz | 30 | 140 | 70 | 154 | 77 | 145,60 | 72,80 |
Schlüsselkompetenz 4 — Computerkompetenz | 45 | 250 | 275 | 260 | |||
Schlüsselkompetenz 5 — Lernkompetenz | 30 | 140 | 70 | 154 | 77 | 145,60 | 72,80 |
Schlüsselkompetenz 6 — soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz | 30 | 140 | 70 | 154 | 77 | 145,60 | 72,80 |
Schlüsselkompetenz 7 — unternehmerische Kompetenz | 30 | 140 | 70 | 154 | 77 | 145,60 | 72,80 |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.