Artikel 4 VO (EU) 2019/386

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab demselben Tag wie Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/216.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.