Artikel 4 VO (EU) 2019/396

Inkrafttreten und Geltung

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem gemäß Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union die Verträge keine Anwendung mehr auf das Vereinigte Königreich und in dessen Hoheitsgebiet finden.

In den folgenden Fällen findet diese Verordnung jedoch keine Anwendung:

a)
zu diesem Zeitpunkt ist ein mit dem Vereinigten Königreich gemäß Artikel 50 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union geschlossenes Austrittsabkommen in Kraft getreten;
b)
es wurde beschlossen, die in Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union genannte Frist von zwei Jahren zu verlängern.

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