Artikel 2 VO (EU) 2019/397

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem Tag nach dem Tag, an dem die Verträge nach Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr finden.

Keine Anwendung findet diese Verordnung jedoch, wenn

a)
ein mit dem Vereinigten Königreich gemäß Artikel 50 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union geschlossenes Austrittsabkommen bis dahin in Kraft ist;
b)
beschlossen wurde, den in Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union genannten Zweijahreszeitraum zu verlängern.

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