Artikel 2 VO (EU) 2019/424

Begriffsbestimmungen

(1) Für den Zweck dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

1.
„Server” ein Datenverarbeitungsgerät, das Dienste bereitstellt und Netzressourcen für Client-Geräte wie Desktop-Computer, Notebook-Computer, Desktop-Thin-Clients, Internet-Protokoll-Telefone, Smartphones, Tablets, Telekommunikation, automatische Systeme oder andere Server verwaltet. Der Zugang zu einem Server erfolgt hauptsächlich über Netzverbindungen und nicht direkt über Benutzereingabegeräte wie Tastatur oder Maus.

a)
Server sind darauf ausgelegt, Server-Betriebssysteme und/oder Hypervisoren zu unterstützen und vom Benutzer installierte Unternehmensanwendungen auszuführen;
b)
sie unterstützen Fehlerkorrekturcode (Error Correcting Code — ECC) und/oder Pufferspeicher (einschließlich Dual-Inline-Memory-Module- und Buffered-on-Board-Konfigurationen (DIMM- bzw. BOB-Konfigurationen));
c)
sie verfügen über Zentraleinheiten, die alle Zugriff auf gemeinsam genutzten Systemspeicher haben und unabhängig voneinander für ein Betriebssystem oder einen Hypervisor sichtbar sind;

2.
„Server mit mehr als vier Prozessorsockeln” einen Server mit mehr als vier für Prozessoren ausgelegten Schnittstellen. Bei Multi-Node-Servern bezieht sich dieser Begriff auf einen Server mit mehr als vier Prozessorsockeln in jedem Server-Node;
3.
„Eingebettete Anwendung” eine fest in einem Industrie- oder Verbrauchergerät installierte Softwareanwendung, in der Regel in einem nichtflüchtigen Speicher, z. B. Festwertspeicher (ROM — read-only memory) oder Flash-Speicher;
4.
„Server-Appliance” einen Server, der nicht für die Ausführung von Software des Benutzers bestimmt ist, Dienste über ein oder mehrere Netz(e) bereitstellt, in der Regel über eine Web- oder Kommandozeilenschnittstelle verwaltet wird und mit vorinstalliertem Betriebssystem oder Anwendungssoftware gebündelt ist, die zur Ausführung spezieller Funktionen, beziehungsweise mehrerer spezieller, eng miteinander verbundener Funktionen, genutzt wird;
5.
„ausfallsicherer Server” einen Server, bei dem umfangreiche Funktionsmerkmale für hohe Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Wartbarkeit sowie für Skalierbarkeit vorgesehen und in die Mikroarchitektur von System, Prozessor (CPU) und Chipsatz integriert sind;
6.
„Großserver” einen ausfallsicheren Server, der als vorintegriertes/vorgetestetes System in einem oder mehreren vollständigen Rack(s) ausgeliefert wird und mit einem E/A-Subsystem mit zahlreichen Anschlussmöglichkeiten ausgestattet ist und über mindestens 32 dedizierte E/A-Anschlüsse verfügt;
7.
„Multi-Node-Server” einen Server mit zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Server-Nodes, die sich in einem einzigen Gehäuse befinden und ein oder mehrere Netzteile gemeinsam nutzen. In einem Multi-Node-Server erfolgt die Stromzufuhr zu allen Nodes mittels gemeinsam genutzter Netzteile. Server-Nodes in einem Multi-Node-Server sind nicht für den Austausch bei laufendem Betrieb ausgelegt.
8.
„vollständig fehlertoleranter Server” einen mit vollständig redundanter Hardware ausgestatteten Server (für gleichzeitige und repetitive Ausführung eines einzelnen Arbeitsgangs bei kritischen Anwendungen), in dem jede Rechenkomponente zwischen zwei Nodes repliziert wird, die identische und gleichzeitig wiederkehrende Arbeitsgänge ausführen (d. h., wenn bei einem Node ein Fehler auftritt oder ein Node repariert werden muss, kann der zweite Node sämtliche Arbeitsvorgänge allein bewältigen, ohne dass es zum Ausfall kommt);
9.
„Netzwerkserver” ein Netzwerkprodukt, das zusätzlich zu den gleichen Komponenten wie ein Server mehr als 11 Netzwerk-Ports enthält, eine Gesamtleitungsgeschwindigkeit von 12 Gb/s oder mehr aufweist sowie über die Fähigkeit zur dynamischen Rekonfigurierung von Ports und Geschwindigkeit verfügt und eine virtuelle Netzwerkumgebung über ein softwaredefiniertes Netzwerk unterstützt;
10.
„Datenspeicherprodukt” ein voll funktionsfähiges Speichersystem, das Datenspeicherdienste für direkt angeschlossene oder über ein Netz verbundene Clients und Geräte bereitstellt. Komponenten und Teilsysteme, die fester Bestandteil der Architektur des Datenspeicherprodukts sind (die beispielsweise die interne Kommunikation zwischen Controllern und Festplatten abwickeln), werden als Teil des Datenspeicherprodukts betrachtet. Komponenten, die normalerweise einer Speicherumgebung auf der Ebene des Rechenzentrums zugeordnet werden (z. B. Geräte, die für den Betrieb eines externen SAN (Speichernetz — Storage Area Network) erforderlich sind), werden nicht als Teil des Datenspeicherprodukts betrachtet. Ein Datenspeicherprodukt kann sich aus integrierten Speichercontrollern, Datenspeichergeräten, eingebetteten Netzelementen, Software und anderen Geräten zusammensetzen;
11.
„Festplattenlaufwerk (Hard Disk Drive, HDD)” ein Datenspeichergerät, das Daten auf eine oder mehrere rotierende magnetische Scheiben schreibt und von dort ausliest;
12.
„Halbleiterlaufwerk (Solid State Drive, SSD)” ein Datenspeichergerät, in dem nicht flüchtige Halbleiterspeicher anstelle rotierender magnetischer Scheiben zur Datenspeicherung eingesetzt werden;
13.
„Datenspeichergerät” ein Speichergerät für die nicht flüchtige Datenspeicherung -ausgenommen sind aggregierte Speicherelemente, wie z. B. RAID (redundant arrays of independent disks — redundanter Verbund unabhängiger Festplatten), Bandbibliotheken, Filer-Systeme, Dateiserver und Speichergeräte, die nicht direkt über Endnutzer-Anwendungsprogramme ansteuerbar sind und stattdessen als interner Cache-Speicher verwendet werden;
14.
„Online-Datenspeicherprodukt” einen für eine Online-Umgebung bestimmten Datenspeicher für wahlfreien Datenzugriff, der in einem zufallsbasierten oder sequenziellen Muster zugänglich ist und eine maximale Abrufzeit bis zu den ersten Daten von weniger als 80 Millisekunden aufweist;
15.
„kleines Datenspeicherprodukt” ein Datenspeicherprodukt, das höchstens drei Datenspeichergeräte enthält;
16.
„großes Datenspeicherprodukt” ein High-End- oder Mainframe-Datenspeicherprodukt, das in maximaler Konfiguration mehr als 400 Datenspeichervorrichtungen unterstützt und folgende Merkmale aufweist: kein Single Point of Failure (Ausfall an einer einzigen Schwachstelle), störungsfreie Betriebsfähigkeit und integrierter Speichercontroller.

(2) In Anhang I sind zusätzliche Begriffsbestimmungen für die Anhänge II bis V aufgeführt.

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