ANHANG I VO (EU) 2019/424

Begriffsbestimmungen für die Anhänge II bis V

Für die Zwecke der Anhänge II bis V bezeichnet der Ausdruck:
1.
„Server mit einem oder zwei Prozessorsockeln” einen Server mit einer oder zwei Schnittstelle(n), die für die Installation eines Prozessors bestimmt sind. Bei Multi-Node-Servern bezieht sich dieser Begriff auf einen Server mit einem oder zwei Prozessorsockeln in jedem Server-Node;
2.
„Ein-/Ausgabe-Gerät (E/A-Gerät)” ein Gerät, das eine Funktion zur Dateneingabe und Datenausgabe zwischen einem Server oder einem Datenspeicherprodukt und anderen Geräten bereitstellt. Ein E/A-Gerät kann in die Hauptplatine eines Servers integriert sein oder mittels Erweiterungssteckplatz (z. B. Peripheral Component Interconnect (PCI), Peripheral Component Interconnect Express (PCIe)) an die Hauptplatine angeschlossen werden;
3.
„Hauptplatine” die Hauptleiterplatte eines Servers oder Datenspeicherprodukts. Für die Zwecke dieser Verordnung umfasst die Hauptplatine auch Anschlüsse zur Anbringung zusätzlicher Platinen sowie üblicherweise folgende Komponenten: Prozessor, Arbeitsspeicher, BIOS und Erweiterungssteckplätze;
4.
„Prozessor” die logischen Schaltungen, welche die Grundbefehle für den Betrieb eines Servers oder Datenspeicherprodukts beantworten und verarbeiten. Für die Zwecke dieser Verordnung ist der Prozessor die Zentraleinheit (CPU — Central Processing Unit) des Servers. Eine solche CPU ist üblicherweise ein physisches Prozessormodul, das auf der Hautplatine entweder auf einen Sockel aufgesteckt oder direkt aufgelötet wird. Das Prozessormodul kann einen oder mehrere Prozessorkerne enthalten;
5.
„Arbeitsspeicher” einen außerhalb des Prozessors befindlichen Teil des Servers oder Datenspeicherprodukts, in dem in Gigabyte (GB) ausgedrückte Informationen für die sofortige Nutzung durch den Prozessor gespeichert werden;
6.
„Erweiterungskarte” eine interne Komponente, die durch einen Platinenstecker über eine gemeinsame bzw. Standardschnittstelle (z. B. Peripheral Component Interconnect Express, PCIe) verbunden ist und zusätzliche Funktionen bietet;
7.
„Grafikkarte” eine Erweiterungskarte, die einen oder mehrere Grafikprozessoren mit einer Steuerschnittstelle für den lokalen Speicher und mit lokalem grafikspezifischem Speicher umfasst;
8.
„Gepufferter DDR-Kanal” einen Kanal oder Speicherport, der in einem Server einen Speichercontroller mit einer festgelegten Anzahl von Speichergeräten verbindet. Ein gängiger Server kann mehrere Speichercontroller enthalten, die wiederum einen oder mehrere gepufferte DDR-Kanäle unterstützen können. Jeder gepufferte DDR-Kanal spricht dabei nur einen Bruchteil des gesamten in einem Server adressierbaren Speicherplatzes an.
9.
„Blade-Server” einen Server, der für den Einsatz in einem Blade-Gehäuse ausgelegt ist. Ein Blade-Server ist ein Gerät mit hoher Packungsdichte, das als unabhängiger Server dient und mit mindestens einem Prozessor und Systemspeicher ausgestattet ist, im Betrieb aber von gemeinsam genutzten Ressourcen im Blade-Gehäuse abhängt (z. B. Netzteile, Kühlung). Ein Prozessor- oder ein Speichermodul gilt nicht als Blade-Server, wenn aus den technischen Unterlagen für das Produkt nicht hervorgeht, dass es einen eigenständigen Server erweitert;
10.
„Blade-Gehäuse” ein Gehäuse, das gemeinsam genutzte Ressourcen für den Betrieb von Blade-Servern, Blade-Speichern und anderen Geräten im Blade-Format enthält. Gemeinsam genutzte Ressourcen, die von einem Blade-Gehäuse bereitgestellt werden können, sind beispielsweise Netzteile, Datenspeicher sowie Hardware für Gleichstromverteilung, Wärmeregelung, Systemverwaltung und Netzdienste.
11.
„Hochleistungsrechner-Server (HPC-Server)” bezeichnet einen Server, der für die Ausführung hochgradig paralleler Anwendungen, für Hochleistungsrechnen oder für künstliche Intelligenzanwendungen mit Deep Learning konzipiert und optimiert wurde. HPC-Server müssen alle folgenden Kriterien erfüllen:

a)
sie bestehen aus mehreren Rechner-Nodes, die vor allem zur Steigerung der Rechenkapazität in Clustern zusammengefasst sind;
b)
sie verfügen über Hochgeschwindigkeitsverbindungen für die Interprozessorkommunikation zwischen den Nodes.

12.
„Server-Produktfamilie” ist eine übergeordnete Bezeichnung für eine Reihe von Servern mit der gleichen Gehäuse/Hauptplatinen-Kombination, die mehrere Hardware/Software-Konfigurationen umfassen kann. Alle Konfigurationen innerhalb einer Server-Produktfamilie müssen gemeinsam folgende Merkmale aufweisen:

a)
Sie gehören zu derselben Modellreihe oder Maschinenart;
b)
sie haben entweder das gleiche Format (d. h. Rack-, Blade-, Standgerät) oder die gleiche mechanische und elektrische Auslegung mit nur oberflächlichen mechanischen Unterschieden, um einen Aufbau zu ermöglichen, der sich für mehrere Formate eignet;
c)
sie sind mit Prozessoren ausgestattet, die entweder zu einer bestimmten, gleichen Prozessorserie gehören oder aber in denselben Sockeltyp passen;
d)
sie haben ein gemeinsam genutztes Netzteil (gemeinsam genutzte Netzteile).
e)
sie haben die gleiche Anzahl an verfügbaren Prozessorsockeln und verfügbaren belegten Prozessorsockeln;

13.
„Netzteil (PSU, Power Supply Unit)” ein Gerät, das Eingangs-Wechselstrom (WS) oder Eingangs-Gleichstrom (GS) in einen oder mehrere Ausgangs-Gleichströme zur Stromversorgung eines Servers oder Datenspeicherprodukts umwandelt. Das Netzteil eines Servers oder Datenspeicherprodukts muss ein eigenständiges Gerät sein, das von der Hauptplatine physisch getrennt werden kann; es muss über einen abnehmbaren oder fest verdrahteten elektrischen Anschluss mit dem System verbunden sein.
14.
„Leistungsfaktor” das Verhältnis zwischen der tatsächlichen Leistungsaufnahme in Watt und der scheinbaren Leistung in Volt-Ampere;
15.
„Netzteil mit Einzelausgang” ein Netzteil, das dafür ausgelegt ist, den Hauptteil seiner Nennausgangsleistung an einen primären Gleichstromausgang zur Stromversorgung eines Servers oder eines Datenspeicherprodukts abzugeben. Netzteile mit Einzelausgang können einen oder mehrere Standby-Ausgänge haben, die stets aktiv bleiben, solange das Netzteil mit einer Eingangsstromquelle verbunden ist. Die gesamte Nennausgangsleistung sämtlicher zusätzlicher Ausgänge des Netzteils, die keine primären oder Standby-Ausgänge sind, darf nicht größer als 20 W sein. Netzteile, die mehrere Ausgänge mit der gleichen Spannung wie der primäre Ausgang aufweisen, gelten als Netzteile mit Einzelausgang, es sei denn,

a)
diese Ausgänge werden von separaten Stromrichtern gespeist oder haben separate Gleichrichterstufen oder
b)
sie verfügen über unabhängige Strombegrenzungen.

16.
„Netzteil mit mehreren Ausgängen” ein Netzteil, das dafür ausgelegt ist, den Hauptteil seiner Nennausgangsleistung an mehr als einen primären Gleichstromausgang zur Stromversorgung eines Servers oder Datenspeicherprodukts abzugeben. Netzteile mit mehreren Ausgängen können einen oder mehrere Standby-Ausgänge haben, die stets aktiv bleiben, solange das Netzteil mit einer Eingangsstromquelle verbunden ist. Die gesamte Nennausgangsleistung sämtlicher zusätzlicher Ausgänge des Netzteils, die keine primären oder Standby-Ausgänge sind, darf nicht größer als oder gleich 20 W sein;
17.
„Gleichstrom-Server (GS-Server)” einen Server, der nur für den Betrieb mit Gleichstromversorgung ausgelegt ist;
18.
„Gleichstrom-Datenspeicherprodukt” ein Datenspeicherprodukt, das nur für den Betrieb mit Gleichstromversorgung ausgelegt ist;
19.
„Leerlaufzustand” einen Betriebszustand, in dem das Betriebssystem und sonstige Software vollständig geladen sind, der Computerserver in der Lage ist, Arbeitsvorgänge auszuführen, aber keine aktiven Arbeitsvorgänge vom System angefordert wurden oder anhängig sind (d. h. der Server ist betriebsbereit, verrichtet aber keine Nutzarbeit). Bei Servern, für die ACPI-Normen gelten, entspricht der Leerlaufzustand nur dem ACPI-Zustand S0;
20.
„Leistung im Leerlaufzustand” (Pidle) den Stromverbrauch in Watt im Leerlaufzustand;
21.
„Konfiguration im unteren Leistungsbereich” einer Server-Produktfamilie diejenige Kombination aus zwei Datenspeichervorrichtungen und einem Prozessor mit dem niedrigsten Produkt aus Kernanzahl und Frequenz (in GHz), bei der die Speicherkapazität (in GB) mindestens dem Produkt aus der Zahl der Speicherkanäle und niedrigster DIMM-Kapazität (in GB) auf dem Server gleicht, die innerhalb der Server-Produktfamilie das Modell mit dem niedrigsten Leistungsniveau darstellt. Alle Speicherkanäle müssen mit einer DIMM-RAW-Karte belegt sein, die nach Konstruktion und Kapazität identisch ist;
22.
„Konfiguration im oberen Leistungsbereich” einer Server-Produktfamilie die Kombination aus zwei Datenspeichern und einem Prozessor mit dem höchsten Produkt aus Kernanzahl und Frequenz (in GHz), bei der die Speicherkapazität (in GB) mindestens dem dreifachen Produkt aus der Zahl der CPUs, Kerne und Hardware-Threads gleicht, die innerhalb der Produktfamilie das Modell mit dem höchsten Leistungsniveau darstellt. Alle Speicherkanäle müssen mit einer DIMM-RAW-Karte belegt sein, die nach Konstruktion und Kapazität identisch ist;
23.
„Hardware-Thread” die Hardware-Ressourcen eines CPU-Kerns für die Ausführung von Software-Befehlen. Ein CPU-Kern kann mehrere Threads gleichzeitig ausführen.
24.
„Effizienz im Aktivzustand” (Effserver) den nach Anhang III Nummer 3 gemessenen und berechneten numerischen Wert für die Effizienz des Servers;
25.
„Aktivzustand” den Betriebszustand, in dem der Server infolge vorheriger oder aktueller Befehle (z. B. eines Befehls über das Netz) Arbeit verrichtet. Zum Aktivzustand gehören sowohl die aktive Verarbeitung als auch das Aufsuchen/Auslesen von Daten aus dem Arbeitsspeicher, Cache-Speicher oder aus internen/externen Datenspeichern in Erwartung weiterer Befehle über das Netz.
26.
„Leistung des Servers” die Anzahl der Rechenvorgänge pro Zeiteinheit, die vom Server im Rahmen einer standardisierten Prüfung diskreter Systemkomponenten (z. B. Prozessoren, Speicher und Speichersysteme) und Teilsysteme (z. B. RAM und CPU) ausgeführt werden;
27.
„Höchstleistung” (Pmax) die höchste Leistung in Watt, die an den elf Worklet-Kennzahlen entsprechend der Norm gemessen wird;
28.
CPU-Leistung (PerfCPU) die Anzahl der Rechenvorgänge pro Zeiteinheit, die vom Server im Rahmen einer standardisierten Prüfung des CPU-Subsystems ausgeführt werden;
29.
„Hilfs-Verarbeitungsbeschleuniger (APA — Auxiliary Processing Accelerator)” einen speziellen Prozessor und das dazugehörige Teilsystem zur Steigerung der Rechenkapazität, beispielsweise Grafikverarbeitungseinheiten oder FPGAs (Field Programmable Gate Arrays). Ein APA kann nicht auf einem Server ohne CPU ausgeführt werden. APA können auf einem Server installiert werden, sei es auf Grafik- oder Erweiterungssteckkarten, die in Universal-Erweiterungssteckplätzen installiert oder in eine Serverkomponente, z. B. die Hauptplatine, integriert sind.
30.
„Erweiterungs-APA” einen APA, der auf einer in einem Erweiterungssteckplatz angebrachten Erweiterungssteckkarte installiert ist. Eine APA-Erweiterungssteckkarte kann einen oder mehrere APA und/oder spezielle separate und abnehmbare Switches enthalten;
31.
„Integrierter APA” einen APA, der in die Hauptplatine oder in das Prozessormodul integriert ist;
32.
„Produkttyp” die Gestaltung des Servers oder des Datenspeicherprodukts einschließlich des Gehäuses (Rack, Turm oder Blade), die Zahl der Sockel, darüber hinaus für Server die Angabe, ob es sich um einen ausfallsicheren Server, einen Blade-Server, einen Multi-Node-Server, einen HPC-Server, einen Server mit integriertem APA, einen Gleichstrom-Server oder um keine dieser Kategorien handelt;
33.
„Demontage” ein Verfahren, bei dem ein Gegenstand in einer Weise zerlegt wird, dass er anschließend wieder zusammengesetzt und in Betrieb genommen werden kann;
34.
„Firmware” die in das Produkt eingebettete System-, Hardware-, Komponenten- oder Periphärsoftware mit grundlegenden Anweisungen für den Betrieb der Hardware, einschließlich aller anwendbaren Software- und Hardware-Updates;
35.
„sichere Datenlöschung” bezeichnet die wirksame Löschung aller Spuren vorhandener Daten von einem Datenspeicherprodukt, wobei die Daten so vollständig überschrieben werden, dass der Zugang zu den Originaldaten oder Teilen davon bei einem gegebenen Maß an Einsatz nicht möglich ist;
36.
„angegebene Werte” die Werte, die der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte für die zu beschreibenden, zu berechnenden oder zu messenden technischen Parameter gemäß Artikel 4 für die Nachprüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten bereitstellt.

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