Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2019/430

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 18. März 2019

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude Juncker

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.