Artikel 2 VO (EU) 2019/462

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Geltung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 für das Vereinigte Königreich und in dessen Hoheitsgebiet endet.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.