Artikel 37 VO (EU) 2019/473

Interessenerklärung

Die Mitglieder des Verwaltungsrates geben eine Interessenerklärung ab, aus der entweder hervorgeht, dass keinerlei Interessen bestehen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten, oder dass unmittelbare oder mittelbare Interessen vorhanden sind, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Diese Erklärungen werden jedes Jahr schriftlich abgegeben; auch bei Auftreten eines Interessenkonflikts in Zusammenhang mit Tagesordnungspunkten sind solche Erklärungen abzugeben. In letzterem Fall darf das betroffene Mitglied nicht an der Abstimmung über die entsprechenden Tagesordnungspunkte teilnehmen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.