Artikel 1 VO (EU) 2019/480
Die Verordnung (EG) Nr. 297/95 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Artikel 3 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- i)
-
Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 286900 EUR ersetzt durch 291800 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird 28800 EUR ersetzt durch 29300 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR;
- ii)
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 111400 EUR ersetzt durch 113300 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird 185500 EUR ersetzt durch 188700 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 11100 EUR ersetzt durch 11300 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 4 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR;
- iii)
-
Buchstabe c wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 86100 EUR ersetzt durch 87600 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird zwischen 21600 EUR und 64600 EUR ersetzt durch zwischen 22000 EUR und 65700 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR;
- b)
-
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- i)
-
Buchstabe a Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:
- —
-
3100 EUR wird ersetzt durch 3200 EUR;
- —
-
7200 EUR wird ersetzt durch 7300 EUR;
- ii)
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 86100 EUR ersetzt durch 87600 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird zwischen 21600 EUR und 64600 EUR ersetzt durch zwischen 22000 EUR und 65700 EUR;
- c)
- in Absatz 3 wird 14200 EUR ersetzt durch 14400 EUR;
- d)
- in Absatz 4 Unterabsatz 1 wird 21600 EUR ersetzt durch 22000 EUR;
- e)
- in Absatz 5 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR;
- f)
-
Absatz 6 wird wie folgt geändert:
- i)
- in Unterabsatz 1 wird 102900 EUR ersetzt durch 104600 EUR;
- ii)
- in Unterabsatz 2 wird zwischen 25600 EUR und 77100 EUR ersetzt durch zwischen 26000 EUR und 78400 EUR.
- 2.
- In Artikel 4 Absatz 1 wird 71400 EUR ersetzt durch 72600 EUR.
- 3.
-
Artikel 5 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- i)
-
Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 143700 EUR ersetzt durch 146100 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird 14200 EUR ersetzt durch 14400 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR;
- —
-
Unterabsatz 4 wird wie folgt geändert:
- —
-
71400 EUR wird ersetzt durch 72600 EUR;
- —
-
7200 EUR wird ersetzt durch 7300 EUR;
- ii)
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 71400 EUR ersetzt durch 72600 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird 121200 EUR ersetzt durch 123300 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 14200 EUR ersetzt durch 14400 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 4 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR;
- —
-
Unterabsatz 5 wird wie folgt geändert:
- —
-
35900 EUR wird ersetzt durch 36500 EUR;
- —
-
7200 EUR wird ersetzt durch 7300 EUR;
- iii)
-
Buchstabe c wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 35900 EUR ersetzt durch 36500 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird zwischen 8900 EUR und 27000 EUR ersetzt durch zwischen 9100 EUR und 27500 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR;
- b)
-
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- i)
-
Buchstabe a Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:
- —
-
3100 EUR wird ersetzt durch 3200 EUR;
- —
-
7200 EUR wird ersetzt durch 7300 EUR;
- ii)
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 43000 EUR ersetzt durch 43700 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird zwischen 10800 EUR und 32400 EUR ersetzt durch zwischen 11000 EUR und 33000 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR;
- c)
- in Absatz 3 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR;
- d)
- in Absatz 4 Unterabsatz 1 wird 21600 EUR ersetzt durch 22000 EUR;
- e)
- in Absatz 5 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR;
- f)
-
Absatz 6 wird wie folgt geändert:
- i)
- in Unterabsatz 1 wird 34400 EUR ersetzt durch 35000 EUR;
- ii)
- in Unterabsatz 2 wird zwischen 8500 EUR und 25600 EUR ersetzt durch zwischen 8600 EUR und 26000 EUR.
- 4.
- In Artikel 6 Absatz 1 wird 43000 EUR ersetzt durch 43700 EUR.
- 5.
-
Artikel 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- in Absatz 1 wird 71400 EUR ersetzt durch 72600 EUR;
- b)
- in Absatz 2 wird 21600 EUR ersetzt durch 22000 EUR.
- 6.
-
Artikel 8 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- i)
- in Unterabsatz 2 wird 86100 EUR ersetzt durch 87600 EUR;
- ii)
- in Unterabsatz 3 wird 43000 EUR ersetzt durch 43700 EUR;
- iii)
- In Unterabsatz 4 wird zwischen 21600 EUR und 64600 EUR ersetzt durch zwischen 22000 EUR und 65700 EUR;
- iv)
- in Unterabsatz 5 wird zwischen 10800 EUR und 32400 EUR ersetzt durch zwischen 11000 EUR und 33000 EUR;
- b)
-
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- i)
- in Unterabsatz 2 wird 286900 EUR ersetzt durch 291800 EUR;
- ii)
- in Unterabsatz 3 wird 143700 EUR ersetzt durch 146100 EUR;
- iii)
- in Unterabsatz 5 wird zwischen 3100 EUR und 247300 EUR ersetzt durch zwischen 3200 EUR und 251500 EUR;
- iv)
- in Unterabsatz 6 wird zwischen 3100 EUR und 123800 EUR ersetzt durch zwischen 3200 EUR und 125900 EUR;
- c)
- in Absatz 3 Unterabsatz 1 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR.
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