Artikel 1 VO (EU) 2019/480

Die Verordnung (EG) Nr. 297/95 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 3 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

i)
Buchstabe a wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 286900 EUR ersetzt durch 291800 EUR;

in Unterabsatz 2 wird 28800 EUR ersetzt durch 29300 EUR;

in Unterabsatz 3 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR;

ii)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 111400 EUR ersetzt durch 113300 EUR;

in Unterabsatz 2 wird 185500 EUR ersetzt durch 188700 EUR;

in Unterabsatz 3 wird 11100 EUR ersetzt durch 11300 EUR;

in Unterabsatz 4 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR;

iii)
Buchstabe c wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 86100 EUR ersetzt durch 87600 EUR;

in Unterabsatz 2 wird zwischen 21600 EUR und 64600 EUR ersetzt durch zwischen 22000 EUR und 65700 EUR;

in Unterabsatz 3 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR;

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i)
Buchstabe a Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:

3100 EUR wird ersetzt durch 3200 EUR;

7200 EUR wird ersetzt durch 7300 EUR;

ii)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 86100 EUR ersetzt durch 87600 EUR;

in Unterabsatz 2 wird zwischen 21600 EUR und 64600 EUR ersetzt durch zwischen 22000 EUR und 65700 EUR;

c)
in Absatz 3 wird 14200 EUR ersetzt durch 14400 EUR;
d)
in Absatz 4 Unterabsatz 1 wird 21600 EUR ersetzt durch 22000 EUR;
e)
in Absatz 5 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR;
f)
Absatz 6 wird wie folgt geändert:

i)
in Unterabsatz 1 wird 102900 EUR ersetzt durch 104600 EUR;
ii)
in Unterabsatz 2 wird zwischen 25600 EUR und 77100 EUR ersetzt durch zwischen 26000 EUR und 78400 EUR.

2.
In Artikel 4 Absatz 1 wird 71400 EUR ersetzt durch 72600 EUR.
3.
Artikel 5 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

i)
Buchstabe a wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 143700 EUR ersetzt durch 146100 EUR;

in Unterabsatz 2 wird 14200 EUR ersetzt durch 14400 EUR;

in Unterabsatz 3 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR;

Unterabsatz 4 wird wie folgt geändert:

71400 EUR wird ersetzt durch 72600 EUR;

7200 EUR wird ersetzt durch 7300 EUR;

ii)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 71400 EUR ersetzt durch 72600 EUR;

in Unterabsatz 2 wird 121200 EUR ersetzt durch 123300 EUR;

in Unterabsatz 3 wird 14200 EUR ersetzt durch 14400 EUR;

in Unterabsatz 4 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR;

Unterabsatz 5 wird wie folgt geändert:

35900 EUR wird ersetzt durch 36500 EUR;

7200 EUR wird ersetzt durch 7300 EUR;

iii)
Buchstabe c wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 35900 EUR ersetzt durch 36500 EUR;

in Unterabsatz 2 wird zwischen 8900 EUR und 27000 EUR ersetzt durch zwischen 9100 EUR und 27500 EUR;

in Unterabsatz 3 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR;

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i)
Buchstabe a Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:

3100 EUR wird ersetzt durch 3200 EUR;

7200 EUR wird ersetzt durch 7300 EUR;

ii)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 43000 EUR ersetzt durch 43700 EUR;

in Unterabsatz 2 wird zwischen 10800 EUR und 32400 EUR ersetzt durch zwischen 11000 EUR und 33000 EUR;

in Unterabsatz 3 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR;

c)
in Absatz 3 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR;
d)
in Absatz 4 Unterabsatz 1 wird 21600 EUR ersetzt durch 22000 EUR;
e)
in Absatz 5 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR;
f)
Absatz 6 wird wie folgt geändert:

i)
in Unterabsatz 1 wird 34400 EUR ersetzt durch 35000 EUR;
ii)
in Unterabsatz 2 wird zwischen 8500 EUR und 25600 EUR ersetzt durch zwischen 8600 EUR und 26000 EUR.

4.
In Artikel 6 Absatz 1 wird 43000 EUR ersetzt durch 43700 EUR.
5.
Artikel 7 wird wie folgt geändert:

a)
in Absatz 1 wird 71400 EUR ersetzt durch 72600 EUR;
b)
in Absatz 2 wird 21600 EUR ersetzt durch 22000 EUR.

6.
Artikel 8 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

i)
in Unterabsatz 2 wird 86100 EUR ersetzt durch 87600 EUR;
ii)
in Unterabsatz 3 wird 43000 EUR ersetzt durch 43700 EUR;
iii)
In Unterabsatz 4 wird zwischen 21600 EUR und 64600 EUR ersetzt durch zwischen 22000 EUR und 65700 EUR;
iv)
in Unterabsatz 5 wird zwischen 10800 EUR und 32400 EUR ersetzt durch zwischen 11000 EUR und 33000 EUR;

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i)
in Unterabsatz 2 wird 286900 EUR ersetzt durch 291800 EUR;
ii)
in Unterabsatz 3 wird 143700 EUR ersetzt durch 146100 EUR;
iii)
in Unterabsatz 5 wird zwischen 3100 EUR und 247300 EUR ersetzt durch zwischen 3200 EUR und 251500 EUR;
iv)
in Unterabsatz 6 wird zwischen 3100 EUR und 123800 EUR ersetzt durch zwischen 3200 EUR und 125900 EUR;

c)
in Absatz 3 Unterabsatz 1 wird 7200 EUR ersetzt durch 7300 EUR.

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