Artikel 8 VO (EU) 2019/503
Inkrafttreten und Geltung
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2) Sie gilt ab dem Tag, an dem die Verträge gemäß Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union auf das Vereinigte Königreich keine Anwendung mehr finden.
(3) Diese Verordnung gilt nicht, wenn bis zu dem in Absatz 2 genannten Zeitpunkt ein mit dem Vereinigten Königreich gemäß Artikel 50 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union geschlossenes Austrittsabkommen in Kraft getreten ist.
(4) Die Geltung dieser Verordnung endet neun Monate nach dem Tag ihres Geltungsbeginns gemäß Absatz 2.
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