ANHANG VO (EU) 2019/506

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:

(1)
In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird folgende letzte Spalte angefügt:

„Datenschutz”

(2)
In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird an der alphabetisch richtigen Stelle folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen Datenschutz
D-Ribose Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte

Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet „D-Ribose” .

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die D-Ribose enthalten, muss mit dem Hinweis versehen sein, dass die Lebensmittel nicht verzehrt werden sollten, wenn am selben Tag auch Nahrungsergänzungsmittel verzehrt werden, die D-Ribose enthalten.

Zugelassen am 16. April 2019. Diese Aufnahme erfolgt auf der Grundlage geschützter wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen.

Antragsteller: Bioenergy Life Science, Inc., 13840 Johnson St. NE, Minneapolis, Minnesota, 55304, Vereinigte Staaten. Solange der Datenschutz gilt, darf das neuartige Lebensmittel „D-Ribose” nur von Bioenergy Life Science, Inc. in der Union in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält die Zulassung für das neuartige Lebensmittel ohne Bezugnahme auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse oder wissenschaftlichen Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen, oder er hat die Zustimmung von Bioenergy Life Science, Inc.

Zeitpunkt, zu dem der Datenschutz erlischt: 16. April 2024.

Getreideriegel 0,20 g/100 g
Feine Backwaren 0,31 g/100 g
Schokoladenerzeugnisse (ausgenommen Schokoriegel) 0,17 g/100 g
Getränke auf Milchbasis (ausgenommen Malzgetränke und Shakes) 0,08 g/100 g
Getränke zur Deckung des Energiebedarfs bei intensiver Muskelanstrengung, vor allem für Sportler, isotonische Getränke und Energydrinks 0,80 g/100 g
Riegel zur Deckung des Energiebedarfs bei intensiver Muskelanstrengung, vor allem für Sportler 3,3 g/100 g
Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung (in Getränkeform) 0,13 g/100 g
Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung (in Riegelform) 3,30 g/100 g
Süßwaren 0,20 g/100 g
Tees und Kräutertees (als Pulver zur Zubereitung) 0,23 g/100 g

(3)
In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird an der alphabetisch richtigen Stelle folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikation
D-Ribose

Beschreibung

D-Ribose ist ein Aldopentose-Monosaccharid, das durch Fermentation mittels eines transketolase-armen Stammes von Bacillus subtilis gewonnen wird. Chemische Formel: C5H10O5 CAS-Nr.: 50-69-1 Molmasse: 150,13 Da

Merkmale/Zusammensetzung

Aussehen: trocken mit pulvriger Struktur, weiß bis leicht gelb Spezifische Drehung [α]D25: – 19,0° bis – 21,0° Reinheit der D-Ribose (% Trockenmasse): -HPLC/RI(*) -Methode 98,0–102,0 % Asche: < 0,2 % Trocknungsverlust (Feuchtigkeit): < 0,5 % Klarheit der Lösung: ≥ 95 % Lichtdurchlässigkeit

Schwermetalle

Blei: ≤ 0,1 mg/kg Arsen: ≤ 0,1 mg/kg Cadmium: ≤ 0,1 mg/kg Quecksilber: ≤ 0,1 mg/kg

Mikrobiologische Kriterien

Gesamtkeimzahl: ≤ 100 KBE(**)/g Hefen: ≤ 100 KBE/g Schimmelpilze: ≤ 100 KBE/g Coliforme: ≤ 10 KBE/g Salmonella sp.: negativ/25 g

Fußnote(n):

(*)

HPLC/RI: Hochleistungsflüssigchromatografie mit Brechungsindexdetektion

(**)

KBE: koloniebildende Einheit

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.