Artikel 2 VO (EU) 2019/521

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 17. Oktober 2020.

Abweichend von Absatz 2 können Stoffe und Gemische vor dem 17. Oktober 2020 in Einklang mit dieser Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.

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