Präambel VO (EU) 2019/542
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel(1), insbesondere auf Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 wurde der Antrag Kambodschas auf Eintragung des Namens „ស្ករត្នោតកំពង់ស្ពឺ” (Skor Thnot Kampong Speu) als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) am 3. Oktober 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union(2) veröffentlicht.
- (2)
- Am 22. Dezember 2017 ist bei der Kommission die Einspruchserklärung und die Einspruchsbegründung des in der Schweiz ansässigen Zuckerunternehmens Sucre Suisse SA eingegangen. Am 9. Januar 2018 hat die Kommission Kambodscha den Einspruch und die Einspruchsbegründung von Sucre Suisse SA übermittelt.
- (3)
- Am 3. Januar 2018 ist bei der Kommission auch vonseiten Belgiens ein Einspruch mit Einspruchsbegründung eingegangen. Am 9. Januar 2018 hat die Kommission Kambodscha den Einspruch und die Einspruchsbegründung Belgiens übermittelt. Am 8. März 2018 informierte Belgien die Kommission über die Zurücknahme seines Einspruchs gegen den Eintragungsantrag für „ស្ករត្នោតកំពង់ស្ពឺ” (Skor Thnot Kampong Speu).
- (4)
- Sucre Suisse SA hat sich gegen die Eintragung des Namens „ស្ករត្នោតកំពង់ស្ពឺ” (Skor Thnot Kampong Speu) ausgesprochen, weil die Beschreibung des Erzeugnisses „Palmzucker” unspezifisch ist und das Erzeugnis nicht der Definition von Zucker gemäß der Richtlinie 2001/111/EG des Rates(3) über bestimmte Zuckerarten für die menschliche Ernährung entspricht.
- (5)
- Die Kommission befand den Einspruch für zulässig und hat Kambodscha und Sucre Suisse SA gemäß Artikel 51 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 mit Schreiben vom 3. April 2018 aufgefordert, für einen Zeitraum von drei Monaten geeignete Konsultationen durchzuführen, um im Einklang mit ihren internen Verfahren eine Einigung zu erzielen.
- (6)
- Am 29. Juni 2018 beantragte Kambodscha eine Fristverlängerung für die Konsultationen. Gemäß Artikel 51 Absatz 3 letzter Unterabsatz der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 verlängerte die Kommission die Frist für die Konsultationen um weitere drei Monate ab dem 4. Juli 2018.
- (7)
- Im Anschluss an die Konsultationen wurde eine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt. Kambodscha hat der Kommission die Ergebnisse der Einigung am 3. Oktober 2018 mitgeteilt.
- (8)
- Kambodscha und Sucre Suisse SA einigten sich darauf, dass keine Notwendigkeit besteht, das gemäß Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 veröffentlichte Einzige Dokument zu ändern. Die interessierten Parteien halten es außerdem für nützlich, klarzustellen, was „ស្ករត្នោតកំពង់ស្ពឺ” (Skor Thnot Kampong Speu) ist, indem angegeben wird, dass es sich bei „Skor Thnot Kampong Speu” um einen aus Palmen gewonnenen Zucker handelt. Palmzucker ist in der Richtlinie 2001/111/EG über bestimmte Zuckerarten für die menschliche Ernährung nicht definiert, darf aber gemäß den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen in der EU vermarktet werden. Seit Jahrhunderten wird Palmzucker weltweit für die menschliche Ernährung verwendet.
- (9)
- Da die zwischen Kambodscha und Sucre Suisse SA erzielte Einigung mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 und anderer EU-Rechtsvorschriften im Einklang steht, sollte sie berücksichtigt werden.
- (10)
- Aus den vorgenannten Gründen sollte der Name „ស្ករត្នោតកំពង់ស្ពឺ” (Skor Thnot Kampong Speu) in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragen werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.
- (2)
ABl. C 331 vom 3.10.2017, S. 8.
- (3)
Richtlinie 2001/111/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über bestimmte Zuckerarten für die menschliche Ernährung (ABl. L 10 vom 12.1.2002, S. 53).
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.